

Die Landesregierung des Landes Brandenburgs hat sich mit einem Beschluss im Dezember 2015 auf ein Konzept zum “Gemeinsamen Lernen in der Schule“ verständigt. Ziel dieses Konzeptes ist es, die Inklusion im Land Brandenburg kontinuierlich voranzutreiben. Ein Bestandteil ist die Implementierung von temporären Lerngruppen in der Primarstufe für Schülerinnen und Schüler, die ein besonders herausforderndes Verhalten in Bezug auf die schulischen Lern- und Verhaltensanforderungen zeigen: die Lerngruppe+. Temporäre Lerngruppen können nach dem Grundsatz der Förderung § 5 Absatz 2 der Grundschulverordnung gebildet werden. Sie sollen dem jeweiligen Lerntempo, dem Leistungsniveau, der Belastbarkeit sowie den Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler entsprechen.
In die Lerngruppe+ sollen Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich „emotionale und soziale Entwicklung“ aufgenommen werden, die aufgrund ihres herausfordernden Verhaltens nicht adäquat in Ihrer bisherigen Lerngruppe lernen können. Diese zeigen teilweise ein sehr herausforderndes bis zur Schulverweigerung gehendes Verhalten.
Die Lerngruppe+ soll für diese Lernenden ein Angebot sein, um zum einen eine Befreiung von der Schulpflicht zu vermeiden und um die Schulen in ihren Bemühungen um eine Förderung und Integration dieser Zielgruppe zu unterstützen.
Durch die Lerngruppe+ sollen die geförderten Kinder, obwohl in ihrem Verhalten schwierig, in ein klares und überschaubares Regelsystem integriert werden. Sie erproben innerhalb dieser Organisationsform in einem geschützten Rahmen gelingende Konzepte des sozialen Miteinanders. Die Lernenden sollen in der Lerngruppe+ soweit in ihren sozialen Kompetenzen gefördert werden, dass sie schlussendlich wieder vollständig in ihre Regelklasse zurückkehren können.
Oftmals ist die Stammklasse des Lernenden durch das herausfordernde Verhalten hoch belastet. Durch die Zuweisung in die Lerngruppe+ soll die Stammklasse zeitweise so entlastet werden, dass mit der neu entstehenden positiven Lernatmosphäre bei allen Beteiligten eine spürbare Stressreduktion eintritt. Dies schafft dann auch innerhalb der Gruppe Ressourcen um die betreffende Schülerin, den betreffenden Schüler zunächst zeitweise und später dann wieder vollständig in die Klassengemeinschaft zu integrieren.
Die Lerngruppe+ ist ein besonderes temporäres Lernangebot und zeichnet sich durch die Kooperation von Schule und Jugendhilfe aus.
Die Lerngruppen+ sind eine innerschulische Organisationsform und sollten in der Regel vor allem dort eingerichtet werden, wo kein spezifisches Förderschulangebot zur Verfügung steht. In Kleingruppen (sechs bis acht Lernende), begleitet durch Lehrkräfte und weiteres Personal, sollen die Schülerinnen und Schüler für eine Zeitdauer von maximal zwei Schuljahren gemäß den rechtlichen Vorgaben im Bildungsgang der Grundschule, so gefördert werden, dass eine anschließende Integration in die Regelklasse und ein dort erfolgreiches Weiterlernen möglich wird. Während der Zuordnung zur Lerngruppe+ nehmen die Lernenden täglich auch stundenweise am Unterricht ihrer Stammklasse teil. Dies soll gewährleisten, dass die Schülerinnen und Schüler die für ihre Jahrgangsstufe gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Unterrichtsstunden besuchen.
Der Unterricht in der Lerngruppe+ wird von sonderpädagogisch qualifizierten Lehrkräften erteilt. Diese werden darüber hinaus von Schulpsychologinnen und –psychologen, sonstigem pädagogischem Personal und Fachkräften aus dem Jugend-, Gesundheits- und Sozialsystem unterstützt.
Die Lerngruppe+ soll durch Kooperationsvereinbarungen zwischen der Schule, der zuständigen Regionalen Schulaufsicht sowie des zuständigen Träger für Jugendhilfe und weiteren Partnern zustande kommen. Die Kooperationspartner erarbeiten ein gemeinsames pädagogisches Konzept. In diesem sollen pädagogische Grundsätze, schulinterne Entwicklungsziele sowie Arbeitsschwerpunkte für den Unterricht und die Betreuung in der Lerngruppe+ festgehalten werden. Es sollen maximal zwei Lerngruppen+ je Landkreis oder kreisfreier Stadt entstehen. Die Genehmigung ist zunächst auf zwei Jahre befristet.
Bei Interesse können Sie sich für weiterführende Informationen an die Schulaufsicht Ihres zuständigen Staatlichen Schulamts wenden.
Redaktionell verantwortlich: Daniel Meile
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