Landesförderung Brandenburg

Förderung des internationalen Schüleraustausches
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg fördert Schülerbegegnungen im Rahmen langfristig angelegter Schulpartnerschaften. Internationale Begegnungen dienen vorwiegend dem Zweck, Schulpartnerschaften aufzubauen und fortzuführen sowie persönliche Kontakte zwischen deutschen und ausländischen Schülerinnen und Schülern zu knüpfen und zu erhalten. Sie sollen dazu befähigen, andere Kulturen und Gesellschaften kennen zu lernen und sich mit ihnen auseinander zu setzen, sowie zur interkulturellen Erziehung, zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen und zur Vermittlung landeskundlicher Kenntnisse beitragen.
Förderkriterien
Die Kriterien zur Förderung von Schülerbegegnungen durch das Land Brandenburg können Sie in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des internationalen Schüleraustauschesnachlesen.
Termine für die Antragstellung
Für die Antragstellung gelten folgende Termine:
- 15. Januar (für Begegnungen vom 01.01. bis 31.07.)
- 15. Juni (für Begegnungen vom 01.08. bis 31.12.)
mindestens jedoch 8 Wochen vor Reiseantritt.
Formulare für die Landesförderung Brandenburg des internationalen Schüleraustausches
Förderung von Gedenkstättenfahrten nach Polen, im Land Brandenburg und nach Berlin
Mit der Richtlinie Schulfahrten zu Gedenkstätten können Fahrten von Schulen zu Gedenkstätten in Brandenburg, Berlin und Polen finanziell unterstützt werden. Im Rahmen der Förderung können auch Gedenkstätten besucht werden, an denen Lehrkräfte des Landes tätig sind. Sie bieten Projekte an, arbeiten mit Schülergruppen und organisieren Zeitzeugengespräche am Gedenkort.
Die Richtlinie unterstützt die Umsetzung des Rahmenlehrplans im Fach Geschichte bei der Einbeziehung außerschulischer Lernorte wie etwa Gedenkstätten in den Unterricht. In Anlage 3 der Richtlinie finden Sie Beispiele für verschiedene Lernorte und Gedenkstätten.
Antragsberechtigt sind in der Regel die Fördervereine der Schulen. Für Fahrten zu den Gedenkstätten in Brandenburg und Berlin werden die Fahrtkosten und Eintrittsgelder mit bis zu 30 € pro Schülerin und Schüler bezuschusst. Für Fahrten nach Polen werden pro Schülerin und Schüler u.a. Kosten für An- und Abreise, Verpflegung und Unterkunft sowie Eintrittsgelder mit bis zu 50 € für jeden Tag bezuschusst, an dem der Schwerpunkt ein Aufenthalt in einer Gedenkstätte ist, das heißt mindestens sechs Zeitstunden. Finden an den An- und Abreisetagen keine Gedenkstättenbesuche statt, kann für beide Tage zusammen ein Zuschuss von bis zu 50 € pro Schülerin und Schüler erstattet werden.
Die Anträge [Link zum Antragsformular] sind in der Regel für das 1. Kalenderhalbjahr bis 15. Januar und für das zweite Kalenderjahr bis 15. Juni an den Haushaltsbereich des zuständigen Schulamts zu stellen, spätestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Fahrt. Zu beachten ist dabei besonders, dass Fahrten für die bereits Buchungen getätigt wurden, nicht mehr gefördert werden können.
Für den Verwendungsnachweis gibt es zwei unterschiedliche Formulare, je nachdem ob es sich um eine Fahrt nach Brandenburg bzw. Berlin [Link zum Formular VN Brandenburg / Berlin] oder nach Polen [Link zum Formular VN Polen] handelt. Bei Fahrten nach Brandenburg oder Berlin sind weiterhin Beleglisten einzureichen, bei Fahrten nach Polen wird nun auf die Vorlage gesonderter Beleglisten verzichtet.
Formulare zur Landesförderung für Gedenkstättenbesuche
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben dem Land fördern auch verschiedene Institutionen, Stiftungen und Initiativen Schulpartnerschaften und Schülerbegegnungen mit bestimmten Ländern bzw. unter speziellen Gesichtspunkten. Dazu gehören z.B. der Pädagogische Austauschdienst der KMK (PAD), das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW), das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW), der Euroregion Spree-Neiße-Bober, die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (DRJA), Meet Up! für deutsch-ukrainische Jugendbegegnungen, TANDEM - Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch, ConAct - Koordinierungszentrum für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch, die Robert Bosch Stiftung und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).
Kontakt im Land Brandenburg
Förderung des internationalen Schüleraustausches
Staatliches Schulamt Cottbus
Simone Schüler
Tel.: (03 55) 4866502
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.