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Mein persönlicher Online-Wegweiser

Dies ist Ihr persönlicher Online-Wegweiser mit pädagogischen Empfehlungen für das Lernen in Präsenz und Distanz. Sie können sich durch die Kategorien durchklicken und Ihren Wegweiser hier ausdrucken.

Allgemeine schul- und unterrichtsorganisatorische Empfehlungen

Die allgemeine Schulpflicht gilt auch bei einer Schulschließung. Beim Distanzunterricht bleiben die geltenden Rahmenlehrpläne verbindlich. Wie im regulären Schulbetrieb sehen sich die Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten in der Verpflichtung, alles zu tun, was den jungen Menschen eine gelingende Lernbiografie ermöglicht. 

Darüber hinaus gilt es, gemeinsam darüber nachzudenken, in welchen Formaten, mit welchen Methoden und Innovationen auch das analoge Arbeiten in der Schule so geplant und durchgeführt werden kann, dass keine Schüleri:nnen zurückgelassen werden. Um diese Herausforderungen zu meistern, bedarf es eines gelingenden Zusammenwirkens aller und einer gemeinsamen Kultur der Fehlerfreundlichkeit, des aufeinander Zugehens und des Ausprobierens.

Die Lehrkräfte bzw. die Schulen tragen als Hauptakteur:innen dafür Sorge, dass in der Situation einer Schulschließung die Schüleri:nnen geeignete und für alle Lernenden erreichbare Lernmaterialien erhalten und dass der Kontakt zu den Lernenden weiterhin kontinuierlich aufrechterhalten wird.

Neue Wege beschreiten

Die Schulleitung sollte Möglichkeiten erkunden, um veränderte Rituale zu entwickeln, die Zuversicht und Zutrauen vermitteln:

  • ein wöchentlicher Newsletter an alle Kolleg:innen mit Nachrichten über Ereignisse der Schulwoche am Ende der Woche
  • eine E-Mail am Anfang der Woche an Kolleg:innen zur Begrüßung

Organisatorische Aspekte aus der Sicht der Schüler:innen – Arbeiten mit der Lernplattform

Es hat sich als notwendig erwiesen, dass Schüler:innen

  • mit ihren digitalen Endgeräten auf die schulinterne Lernplattform (mit responsivem Webdesign) zugreifen können.
  • feste Ansprechpartner:innen haben bei technischen Problemen.

Es hat sich als empfehlenswert gezeigt, wenn folgende Maßnahmen getroffen sind:

  • Es gibt zuständige Ansprechpersonen, die die Anmeldung aller Schüler:innen in die schulinterne Lernplattform sicherstellen und den tatsächlichen Zugang überprüfen.

Es hat sich als empfehlenswert gezeigt, wenn folgende Maßnahmen getroffen sind:

  • Die Klassenleitungen sowie Tutor:innen werden unverzüglich informiert, wenn der Zugang einzelner Schüler:innen nicht möglich ist.

Alle Schüler:innen sind fortgebildet worden, um mit der schulinternen Lernplattform arbeiten zu können. Auch im Fachunterricht können digitale Sequenzen integriert und somit der Umgang mit der Lernplattform eingeübt werden.

Organisatorische Aspekte aus der Sicht der Erziehungsberechtigten

Informationen über Bestimmungen und Verordnungen zur aktuellen Schulsituation müssen an die Erziehungsberechtigten weitergegeben werden:

  • Das schulische Konzept für den Distanzunterricht ist bekannt und wurde verstanden.
  • Kommunikationswege über die Elternvertretungen sind abgestimmt und bekannt. Kontakt zu Lehrkräften kann über allgemein bekannte Wege hergestellt werden.
  • Positives und negatives Feedback und Anregungen zum Distanzunterricht werden mit Bedacht an die Lehrkraft herangetragen, der Kreis der Adressat:innen entsprechender Rückmeldung wird sorgfältig abgewogen. Das heißt in Problemsituationen: Eskalationsstufen mit Bedacht wählen, nach Möglichkeit immer zunächst das Gespräch mit der Lehrkraft suchen.

Erziehungsberechtigte haben betont, dass sie es schätzen, wenn

  • die Schulleitung / die Klassenleitung / Tutor:innen sie über die aktuelle Schulsituation informiert.
  • ein regelmäßiger Rundbrief über die Organisation und Richtlinien des Distanzunterrichts (Lernplattform, Unterrichtsregelungen, Abwesenheitsregelung, Erreichbarkeit) informiert.
  • die Notbetreuung an der Schule organisiert und gesichert ist.
  • der schulinterne Hygieneplan bekannt gemacht worden ist.
  • die Schule auch bei Schließung zu bekannt gemachten Zeiten erreichbar ist.
  • die Kommunikationswege den jeweiligen häuslichen Bedingungen angepasst sind (neben online basierten auch analoge Kommunikationswege: Telefon, Fax, Briefpost). 
  • von der Schulleitung Ansprechpersonen benannt werden für Nachfragen, differenziert nach Themengebieten.
  • ein entsprechendes digitales (und bei Bedarf analoges) Austauschforum für die Elternvertretung existiert.
  • sie feste Ansprechpersonen für Computeranliegen und für die Betreuung der schulinternen Lernplattform haben.
  • für sie und ihre Kinder Unterstützung und alternative Lösungen im Falle eines fehlenden Internetzugangs und/oder eines fehlenden digitalen Endgeräts angeboten werden.

Themenportal:

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schulentwicklung/themenportal-schulentwicklung/grundsaetze-beachten

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schulentwicklung/themenportal-schulentwicklung/eltern-entlasten-und-einbeziehen

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schulentwicklung/themenportal-schulentwicklung/kommunikation-und-kooperation-gestalten

Organisatorische Hinweise für Quer- und Seiteneinsteigende

Die Vergegenwärtigung der nachfolgenden Aspekte könnte hilfreich sein für die spezielle Situation von Quer- und Seiteneinsteigenden, um eine veränderte schulische Organisation besser zu meistern.

Hilfreich könnte sein für die Quereinsteigenden der jeweiligen Schulformen ein Forum / eine digitale Plattform zum Austausch zu schaffen (u. a. Bereitstellung geeigneter Lernmedien, Erfahrungsaustausch, Kooperations- und Reflexionsmöglichkeit; viele Quereinsteigende fühlen sich mit den vielfältigen, völlig neuen Anforderungen alleingelassen).

Hilfreich ist es, wenn Mentor:innen mit Erfahrungen im digitalen Lernen, die Beratung, fachlichen Austausch und Unterstützung u. a. zu folgenden Fragen anbieten: 

  • Wie gestalte ich digital den Lernprozess für die Schüler:nnen?
  • Wie leite ich die Schüler:innen zu selbstständigem Lernen im Distanzunterricht an und vermittle individuell angepasste Lernstrategien?
  • Wie bereite ich die Lehrinhalte methodisch-didaktisch für den Distanzunterricht auf (auch inhaltlich und sprachlich bezüglich innerer Differenzierung)?
  • Wie können Lerninhalte sinnvoll reduziert werden unter Beachtung der Vorgaben des Rahmenlehrplans bzw. der schulinternen fachbezogenen Festlegungen?
  • Wie gebe ich im Lernprozess begleitend individuelle Rückmeldung an die Schüler:innen?
  • Wie gelingen verlässliche Kommunikationsstrukturen mit Schüler:innen und Erziehungsberechtigten?

Strukturierung des Präsenz- und Distanzunterrichts

Die Strukturierung der Lehr- und Lernprozesse, der Lernumgebung in zeitlicher und räumlicher Dimension, die Transparenz der Erwartungen und Lernziele, aber auch die Form der Verteilung von Materialien haben einen bedeutenden Einfluss auf den Lernerfolg der Schüler:innen. 

So schaffen Rituale und pädagogische Maßnahmen Sicherheit und Orientierung. Ein Fahrplan an der Tafel gliedert den Unterrichtsablauf. Während der Bearbeitung einer Aufgabe können Schüler:innen mit nur einem Blick nach rechts oder links auf einen Merkspeicher schauen. Bei Arbeitsanweisungen wird unmittelbar nachgefragt. Gespräche finden von Angesicht zu Angesicht statt und werden z. T. durch Methodenkärtchen reguliert. Das Lernen wird durch Methodenvielfalt mitgetragen.  

Die Bedingungen im Distanzunterricht verändern räumliche und zeitliche Strukturen maßgeblich. Für das Gelingen von Distanzunterricht lohnt es sich,pädagogische Maßnahmen zur Organisation des Unterrichts auf diese Szenarien zu übertragen oder für sie zu entwickeln.

Unterrichtsorganisation – In den beruflichen Schulen / Oberstufenzentren

Es gibt eine Vielzahl von Bildungsgängen an den Oberstufenzentren und beruflichen Schulen mit zum Teil sehr unterschiedlichen Anforderungen an den schulischen Alltag. Sie reichen vom theoretischen Unterricht der verschiedensten dualen Ausbildungsberufe gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung über die teil- und vollzeitschulischen Fachschulen, die vollzeitschulischen Bildungsgänge in den Berufsfachschulen, die Fachoberschule und das Beruflichen Gymnasium bis hin zum Bildungsgang zur Vertiefung der Allgemeinbildung und zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder Berufsausbildungsvorbereitung (BvB) sowie der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I im einjährigen Bildungsgang für berufsschulpflichtige Schüler:innen und im zweijährigen Bildungsgang für Schüler:innen, die über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen.

In den BFS nach Landesrecht und BFS Soziales ist zu prüfen, ob die vorgesehenen Praktika (möglichst im Block) durchgeführt werden können. Gegebenenfalls sind individuelle Lösungen mit den Praxisstellen bzw. Einrichtungen zu suchen, damit die laut Berufsfachschulverordnung (BFSV bzw. Soziales) vorgesehene Mindestdauer erreicht werden kann.

Feedback als Schulentwicklung

Eine lernförderliche Feedback-Kultur zu entwickeln ist ein Prozess, der sich über einen langen Zeitraum erstreckt und immer als Schulentwicklungs-Prozess verstanden werden muss. Erfolgreiches Lernen erfordert Eigenverantwortlichkeit der Schüler:innen für ihr Lernen. Hierfür muss bei allen Beteiligten Bewusstheit geschaffen werden. Die Fähigkeit zur Reflexion des Lernprozesses kann nicht vorausgesetzt werden, sondern muss gezielt angeregt werden.

Unterschiedliche Konzepte führen zu diesem Ziel. Wichtig ist, dass das gesamte Schulkollegium einbezogen werden muss.

Open Educational Ressourcen (OER)

Ein wichtiger Aspekt für die Bereitstellung und Verwendung ist, ob Tools kostenlos, d. h. frei verfügbar sind. Interessant für den Einsatz im Distanzunterricht sind daher die so genannten Open Educational Resources (OER). OER sind Lehr- und Lernmaterialien wie Bilder, Arbeitsblätter und multimediale Inhalte, die von Schulen frei genutzt und verändert werden können. So können Lehrkräfte sie ohne großen Aufwand im onlinegestützten Unterricht einsetzen. Auf dem Bildungsserver finden Sie zum Beispiel auch den Link zum OER-Buch, in dem Lehrkräfte entdecken können, wie sie freie Unterrichtsmaterialien finden, rechtssicher einsetzen, selbst machen und teilen.

Informative Links:

Datenschutz

Ein wichtiger Punkt in der Nutzung der digitalen Angebote ist die Einhaltung des Datenschutzes.

Gerade jenseits der Nutzung der Lernmanagement-Systeme des Landes wie Lernraum Berlin oder Schul-Cloud Brandenburg stellen sich Fragen wie: Wie schütze ich die Daten meiner Schüleri:nnen? Wie werden die Daten der Schüler:innen verarbeitet, wo werden die Daten gespeichert und wann brauchen Sie von den Erziehungsberechtigten eine Einwilligung?

Generell ist bei der Nutzung von digitalen Anwendungen immer die Schule die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle. Die Schule hat daher die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sicherzustellen. Es empfiehlt sich grundsätzlich vor jedem Einsatz einer digitalen Anwendung, die jeweilige Nutzung mit der Schulleitung und den Verantwortlichen für den Datenschutz der Schule abzuklären.

Kriterien für eine Nutzung mit Schüler:innen:

  • freiwillige Nutzung der Anwendung (keine Nachteile bei Nicht-Nutzung)
  • Möglichkeit des Abschlusses eines Vertrags über eine Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO
  • Ausschluss der Nutzung von Daten zu eigenen Zwecken des Dienstleisters
  • Möglichkeit von pseudonymisierten Zugängen für Schüler:innen
  • Zugriff von Lehrkräften nur auf die personenbezogenen Daten der von ihnen unterrichteten Schüler:innen
  • Umsetzung einer regelmäßigen automatischen Löschung der Daten
  • Nutzung ausschließlich verschlüsselter Verbindungen
Informative Links:

Feedback als Schulentwicklung

Eine lernförderliche Feedback-Kultur zu entwickeln ist ein Prozess, der sich über einen langen Zeitraum erstreckt und immer als Schulentwicklungs-Prozess verstanden werden muss. Erfolgreiches Lernen erfordert Eigenverantwortlichkeit der Schüler:innen für ihr Lernen. Hierfür muss bei allen Beteiligten Bewusstheit geschaffen werden. Die Fähigkeit zur Reflexion des Lernprozesses kann nicht vorausgesetzt werden, sondern muss gezielt angeregt werden.

Unterschiedliche Konzepte führen zu diesem Ziel. Wichtig ist, dass das gesamte Schulkollegium einbezogen werden muss.

Abstimmung im Team

Das Bilden von Klassenteams (alle Fachlehrkäfte der Klasse) ermöglicht eine Absprache über den Umfang der zu erteilenden Aufgaben und so das Vermeiden von Unter- oder Überforderung der Schüler:innen. So kann auch schnell festgestellt werden, ob es bei einzelnen Schüler:innen Probleme mit dem Rücklauf der erledigten Aufgaben gibt. Kommunikation unter den Kolleg:innen ist unerlässlich.

Rückmeldung durch Lernstandserhebungen

Im Grundschulbereich ist durch die Grundschulverordnung sowie die zugehörige Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburgs für die Jahrgangsstufen 1, 3 und 5 die Durchführung der individuellen Lernstandsanalyse (ILeA oder ILeA plus) vorgeschrieben. Für die Jahrgänge ab 7 stehen mit Instrumenten der Lernausgangslage (LAL) für die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und die naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie und Physik Aufgaben zur Überprüfung der Kompetenzen in diesen Fächern zur Verfügung.

Die Instrumente sind ausschließlich für den Einsatz in der Schule gedacht. Sie liefern wertvolle Informationen über Kompetenzen der Schüler:innen und an welcher Stelle der Unterricht ansetzen muss. Es können individuelle Stärken und Schwächen erhoben werden, um individuelle Lernpläne abzuleiten.

Feedback oder Evaluation?

Kommunikation ist vorrangig Gespräch

Es kann mündlich und schriftlich stattfinden. In der Schule dient es der Vermittlung von Wissen, der Übertragung von Informationen, der Organisation und der Gestaltung von Beziehungen.

Für die Unterstützung von Lernprozessen findet innerhalb des Unterrichts Kommunikation in unterschiedlichen Formen statt: Rückfragen an die Lehrkräfte, Rückmeldung durch die Lehrkräfte, Austausch zu zweit, Austausch in kleiner Gruppe oder Austausch im Plenum. Es wird das gesamte Spektrum des Sprachhandelns ausgeschöpft, um durch Erklären, Beurteilen, Interpretieren, aber auch Argumentieren, Diskutieren oder Debattieren Wissensaufbau und vor allem die Festigung und Vernetzung von Wissen zu unterstützen.

Für den Distanzunterricht ist es bedeutsam, Wege für die Kommunikation zur Unterstützung von Lernprozessen einzuplanen und bereitzustellen. Videokonferenzen eignen sich dazu, vorher erarbeitetes Wissen in großer Runde oder in kleinen Gruppen in Gesprächen zu festigen. Aufgabenformate können Partnerarbeiten beinhalten, die von den Schüler:innen im Telefonat, einem Chat oder einer individuellen Videokonferenz bearbeitet werden. Neben den klassischen Mitteln wie Telefonat, E-Mail, Chats können auch Podcasts oder von den Lehrkräften für die Schüler:innen hergestellte Lernvideos das Repertoire der Kommunikation erweitern.

Besonderheiten digitaler Kommunikation

Die Nutzung von digitaler Kommunikation zeigt die Besonderheit, dass nonverbale Informationen (Gesichtsausdruck und Gestik) und paraverbale Informationen (Stimmlage, Betonung) u. U. defizitär übermittelt werden. Hierdurch können Informationen der Beziehungsebene deutlich schwieriger übermittelt und auch empfangen werden.[1] Dies kann deutliche Auswirkungen auf das Maß der Verständlichkeit und vor allem auf die Beziehungspflege haben. Digitale Kommunikation weist ein geringeres Maß an sozialer Präsenz auf, dessen man sich gerade im Umgang mit Heranwachsenden im besonderen Maße bewusst sein sollte.

In andauernden Phasen des Lernens in Distanz, gewinnt die Pflege von Beziehungen untereinander und eine gute Kommunikation zwischen den beteiligten Gruppen eine hohe Wichtung. Der Fokus im Austausch liegt meist zu Recht auf dem Empfangen und Geben von Informationen, schnell verliert man die Beziehungsebene hierbei aus dem Blick. Doch in beides bewusst zu investieren, lohnt sich für alle Seiten.


[1] vgl. Bäuml-Westebbe und andere, 2011

Empfehlungen

  • Setzen Sie etablierte Verstärkersymbole und Emoticons, um reduzierte Informationen der Beziehungsebene auszugleichen.
  • Schalten Sie in Gesprächssituationen die Kamera ein.
  • Unterstützen Sie bewusst die Beziehungsebene und formuliere Emotionen aus: „Ich freue mich sehr, dass du das geschafft hast.“

Leistungsbewertung

Unter Leistungsbewertung ist die Überprüfung einer Einzelleistung von Schüler:innen, deren Ergebnis als Worturteil oder als Schulnote ausgegeben wird.

„Das hast du gut gemacht“ oder „2 (gut)“ – Lehrkräfte bewerten im Präsenzunterricht täglich, sei es mündlich oder schriftlich. Die Bewertung kann über Zensuren, Notenpunkte, Worturteile, nonverbale Zeichen oder grafische Zeichen erfolgen. In Zeiten des Präsenzunterrichtes gehört die Bewertung zur Routine, jedoch wird im Hybrid- bzw. Distanzunterricht nicht nur die Lern- und Lehrsituation, sondern auch die Bewertung zu einer schwierigen Aufgabe.

Bei der Bewertung unterscheidet man zwischen Lern- und Leistungssituationen: „Während der Lernphase ist eine formative Leistungsrückmeldung sinnvoll, um den Schüler:innen Rückmeldung zu geben, wie ihr Lernstand ist und wie sie sich verbessern können.“  In Situationen der Leistungsfeststellung erhalten die Schüler:innen eine Rückmeldung über eine formative oder summative Bewertung. Bei der summativen Bewertung wird am Ende einer Lerneinheit nach vorgegebenen Kriterien das Erreichen eines Lernziels überprüft. Die formative Bewertung verbindet eine Leistungsbeurteilung mit einem Feedback und zielt auf den Lernfortschritt bzw. den Lernprozess der Schüler:innen ab.

Die Bewertung muss grundsätzlich nach transparenten Kriterien durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Kriterien vor der Erbringung der Leistung festgesetzt und den Schüler:innen mitgeteilt werden müssen. Die jeweiligen Fachkonferenzen legen die fachbezogenen Kriterien der Leistungsbewertung verbindlich fest.

Unter Leistungsbewertung versteht man die Überprüfung einer Einzelleistung von Schüler:innen, deren Ergebnis als Worturteil oder als Schulnote ausgegeben wird.

„Das hast du gut gemacht“ oder „2 (gut)“ – Lehrkräfte bewerten im Präsenzunterricht täglich, sei es mündlich oder schriftlich. Die Bewertung kann über Zensuren, Notenpunkte, Worturteile, nonverbale Zeichen oder grafische Zeichen erfolgen. In Zeiten des Präsenzunterrichtes gehört die Bewertung zur Routine, jedoch wird im Hybrid- bzw. Distanzunterricht nicht nur die Lern- und Lehrsituation, sondern auch die Bewertung zu einer schwierigen Aufgabe.

Bei der Bewertung unterscheidet man zwischen Lern- und Leistungssituationen: „Während der Lernphase ist eine formative Leistungsrückmeldung sinnvoll, um den Schüler:innen Rückmeldung zu geben, wie ihr Lernstand ist und wie sie sich verbessern können.“  In Situationen der Leistungsfeststellung erhalten die Schüler:innen eine Rückmeldung über eine formative oder summative Bewertung. Bei der summativen Bewertung wird am Ende einer Lerneinheit nach vorgegebenen Kriterien das Erreichen eines Lernziels überprüft. Die formative Bewertung verbindet eine Leistungsbeurteilung mit einem Feedback und zielt auf den Lernfortschritt bzw. den Lernprozess der Schüler:innen ab.

Die Bewertung muss grundsätzlich nach transparenten Kriterien durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Kriterien vor der Erbringung der Leistung festgesetzt und den Schüler:innen mitgeteilt werden müssen. Die jeweiligen Fachkonferenzen legen die fachbezogenen Kriterien der Leistungsbewertung verbindlich fest.

Zu den summativen Formaten gehören:

  • Klassenarbeit
  • Test/Lernerfolgskontrolle
  • Prüfungsgespräche/Präsentationen
  • Dokumentationen

Die formative Leistungsbeurteilung kann durch folgende Formate erfolgen:

  • Portfolio
  • Tonaufnahmen (z. B. Musik, Radiobeitrag o. Ä.)
  • Projekt, auch praktisch, mit Reflexion
  • handwerkliche Arbeit
  • Experiment
  • Umfragen
  • Lernjournal
  • Lernaufgaben
  • Lernaufgaben mit Reflexion zu eigener und fremder Arbeit von Mitschüler:innen
  • Fragen/Gespräche
  • mündliche Posterpräsentation zu Projekt oder Hausarbeit

Die Ergebnisse der Leistungsbewertung werden häufig mit denen der anderen Lernenden verglichen, also aufgrund einer sozialen Bezugsnorm. Wünschenswerter und lernförderlicher wäre eine Kombination aus individueller und sachlicher bzw. kriterialer Bezugsnorm.  Dabei werden die Ergebnisse mit den individuellen Lernfortschritten der Schüler:innen und mit den curricularen Vorgaben verglichen.

Möchte man das Lernen der Schüler:innen fördern, so gehören Feedback, Lernentwicklungsgespräche und das Verständnis des Lernens als Prozess zu den wichtigsten Aspekten der Leistungsbewertung.

Die häufigste Form der Leistungsbewertung ist die der Notengebung mit Ziffern von 1-6 oder Notenpunkte von 0-15 aufgrund eines festgelegten Leistungspunktesystems. Weitere Möglichkeiten sind der Einsatz von Checklisten oder Kompetenzrastern.

Informative Links:

Die Ergebnisse der Leistungsbewertung werden häufig mit denen der anderen Lernenden verglichen, also aufgrund einer sozialen Bezugsnorm. Wünschenswerter und lernförderlicher wäre eine Kombination aus individueller und sachlicher bzw. kriterialer Bezugsnorm.  Dabei werden die Ergebnisse mit den individuellen Lernfortschritten der Schüler:innen und mit den curricularen Vorgaben verglichen.
Möchte man das Lernen der Schüler:innen fördern, so gehören Feedback, Lernentwicklungsgespräche und das Verständnis des Lernens als Prozess zu den wichtigsten Aspekten der Leistungsbewertung.

Die häufigste Form der Leistungsbewertung ist die der Notengebung mit Ziffern von 1-6 oder Notenpunkte von 0-15 aufgrund eines festgelegten Leistungspunktesystems. Weitere Möglichkeiten sind der Einsatz von Checklisten oder Kompetenzraster.

Was sagt das Schulgesetz?

Das überarbeitete Schulgesetz regelt die Leistungsbewertung folgendermaßen:

Grundsätze der Leistungsbewertung

(1) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Präsenz- und Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die durch das Lernen im häuslichen Bereich vertieft wurden. Eine abschließende Leistungsbewertung ergibt sich aus dem Präsenz- und Distanzunterricht. Wenn die Grundsätze der Leistungsbewertung nicht gewährleistet werden können, erfolgt keine abschließende Leistungsbewertung.

(2) Die Leistungsfeststellung und -bewertung für Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht kann

1. mittels Telefon- oder Videokonferenzen oder

2. an einem anderen Ort außerhalb der Schule stattfinden. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II ¬ Nr. 107 vom 20. November 2020:

(3) Leistungen im Distanzunterricht gehen in die abschließende Leistungsbewertung ein, wenn gewährleistet ist, dass die Leistung ohne Unterstützung durch Dritte erbracht wurde. Soweit dies nicht sichergestellt werden kann, wird die Leistung im Rahmen der Gewichtung der erreichten Noten gegenüber allen sonstigen Noten berücksichtigt.

(4) Die abschließende Leistungsbewertung zum Ende des Schuljahres berücksichtigt die Leistungen und die Leistungsentwicklung der Schülerin oder des Schülers im gesamten Schuljahr.

(5) Das Nähere zur Leistungsbewertung regeln Verwaltungsvorschriften.

(6) Das für Schule zuständige Ministerium kann entscheiden, ob die zentralen Orientierungsarbeiten durchgeführt werden.

Eine Ergänzung findet sich im Amtsblatt 39/20 des MBJS:

(2) Die Leistungsfeststellung für Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich im Distanzunterricht begleitet werden, erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Videokonferenzen oder bei physischer Anwesenheit der Schülerin oder des Schülers und der Lehrkraft an einem geeigneten Ort. Die mündliche Leistungsfeststellung kann auch im Rahmen einer Telefonkonferenz durchgeführt werden.

(14) Schriftliche Arbeiten im häuslichen Bereich

(1) Schriftliche Arbeiten im häuslichen Bereich sollen bezüglich des Umfangs, der nötigen Vorarbeit sowie inhaltlich und formal den Leistungsanforderungen der zu ersetzenden schriftlichen Arbeit gemäß Nummer 8 entsprechen. Die Fachkonferenzen beschließen Art, Umfang und Bewertungskriterien. Die Schulleitung bestätigt die Festlegungen.

Informative Links:

6 Eckpunkte Distanzlernen des MBJS

Leistungsbewertung in der beruflichen Bildung

Die Bewertungsmöglichkeiten, die bereits für die Sekundarstufe I und II aufgezeigt wurden, können in den beruflichen Schulen/Oberstufenzentren in gleicher Weise zur Anwendung kommen. Insbesondere an den beruflichen Gymnasien und in den vollzeitschulischen Bildungsgängen sind diese entsprechend anzuwenden.

Darüber hinaus sind in den Rechtsvorschriften der Länder Berlin und Brandenburg noch weitere Möglichkeiten gegeben: „Rechtsgrundlagen der Bewertung an beruflichen Schulen in Berlin und Brandenburg“.

Rechtsgrundlagen für Leistungsbewertung in der beruflichen Bildung

In § 6 Abs. 2 der Berufsschulverordnung für das Land Berlin (Berufsschulverordnung – BSV) vom 13. Februar 2007 (in der derzeit gültigen Fassung – Februar 2021) steht:

„In der dualen Berufsausbildung können Leistungsnachweise auch in Form von Projekten erbracht werden. Art und Umfang der Projekte werden in den Stundentafeln der jeweiligen Ausbildungsberufe festgelegt. Die Projekte können als Einzel- oder Gruppenarbeit fachbezogene, fachübergreifende oder fächerverbindende Themen behandeln. Bei Gruppenarbeiten muss der individuelle Anteil der Beteiligten erkennbar sein…“ .

Die Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg (VV – Leistungsbewertung) regeln in Abschnitt 3, Artikel 14, Abs. 2:

„Für die beruflichen Bildungsgänge sind schriftliche Arbeiten im häuslichen Bereich und andere Bewertungsbereiche schriftliche Hausarbeiten und Portfolios (insbesondere themaerschließendes Portfolio, Beurteilungsportfolio und Portfolio über die fachpraktische Ausbildung). Die Portfolios können fachübergreifend angelegt sein …“ .

Portfolio

Inklusive Settings

Schüler:innen und Auszubildende mit besonderen Unterstützungsbedarfen benötigen im Distanzunterricht eine über das übliche Maß hinausgehende Hilfe. Ihnen fällt das Zurechtkommen in den Bildungsformaten der Distanz oder Kombinationen aus Präsenz und Distanz schwerer bzw. ist ein regelmäßiges, systematisches Lernen durch eingeschränkte Erreichbarkeit weniger möglich. In die Gruppe der Schüler:innen und Auszubildenden mit besonderen Unterstützungsbedarfen fallen einerseits Schüler:innen mit umschriebenen sonderpädagogischen Förderbedarfen, mehrsprachig aufwachsende Schüler:innen, aber auch Schüler:innen, bei denen die Erreichbarkeit der Bildungsangebote nicht gegeben ist. Die beschriebenen Konstellationen können zum Teil auch in Kombination auftreten. In solchen Fällen kumulieren häufig die Schwierigkeiten, sodass besondere individualisierte Lösungen gefunden werden müssen.

Die Konzeption von Lernen in Präsenz und Lernen in Distanz sollte die Inklusion und die individuelle Förderung von allen Schüler:innen und Auszubildenden immer von vornherein mitdenken, um das gemeinsame Lernen und die Bildungschancen aller Schüler:innen sowie Auszubildenden zu sichern.[1]

[1] vgl. Goldan/Kemper 2019

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Redaktionell verantwortlich: Dr. Antje Skerra, LISUM