
Für viele Familien bedeutet das Schließen der Bildungseinrichtungen eine organisatorische und psychologische Extremsituation, die die Erziehungsberechtigten vor die Aufgabe stellt, einen völlig neu gestalteten Alltag mit neuen Herausforderungen zu meistern. Das eigene Home-Office muss koordiniert werden mit dem Fernunterricht der Kinder. Die Erziehungsberechtigten sind keine „Ersatzlehrkräfte“, sondern die Schule nimmt die Verantwortung für den Unterricht und den Lernfortschritt der Schüler*innen auch im Fernunterricht wahr.

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte per Mail: Referat Schulentwicklung. Wir bemühen uns, Ihre Fragen so schnell wie möglich zu beantworten. Das Portal wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.
Die Verantwortlichkeit für die Information liegt bei der Schulleitung, dann bei Klassenleitungen und Tutor*innen sowie je nach Festlegung bei den übrigen Lehrkräften.
- Gewährleistung der Erreichbarkeit trotz Home-Office: rotierende Besetzung des Sekretariats, Telefonumleitungen sind eingerichtet
- Auswahl von Kommunikationswegen:
- analoge Kommunikationswege: Telefon; Fax; Briefpost
- online basierte Kommunikationswege: Mail-Verteiler; Homepage sowie die Einrichtung neuer Kommunikationskanäle, speziell für Erziehungsberechtigte (z. B. auf einer gemeinsamen Plattform der Schule)
- Die Schulleitung informiert kontinuierlich die Erziehungsberechtigten mit einem Rundbrief über die Organisation und Richtlinien des Fernunterrichts.
- Es werden Kontaktpersonen für Computeranliegen und das Installieren von Lernsoftware sowie ggf. für die Betreuung der jeweiligen Plattform (z. B. Schulcloud, Lernraum) festgelegt und mit Kontaktdaten bekannt gemacht.
- Die Lehrkräfte (Klassenleitung, Tutor*in) informieren die Erziehungsberechtigten über Allgemeines (Schulpflicht, Schulmaterial, Lernplattform), Unterrichtsregelungen, Abwesenheitsregelung, Erreichbarkeit und stellen Transparenz her über die Rolle der Erziehungsberechtigten.
- Bedarfe für Notbetreuung
- Selbstauskunft der Erziehungsberechtigten über Tätigkeiten im Home-Office
- Unterstützungsangebot im Falle fehlenden Internetzugangs mit entsprechendem Endgerät
- Einwilligung in die Arbeit mit digitalen Plattformen
- aktuelle Stundenpläne (Unterrichtsplan für teilweise Präsenzzeiten und für den Digitalunterricht)
- Zudem könnten wegen der Transparenz solche Dokumente, die für das Kollegium bestimmt sind, informell über die Eltern-Vertretungen an die Erziehungsberechtigten gesendet werden, z. B. Dokumente zum Hygieneplan, zur Notbetreuung, über das Lernen zu Hause, zu den Risikogruppen an der Schule.
- Information über die Koordinierung von Verantwortlichkeit und über die Terminierung von Informationen zum individuellen Lernstand der Schüler*innen
- Information entweder durch die Klassenleitung, durch die Jahrgangsteamleitung oder zu deren Entlastung durch alle jeweils dafür bestimmten Lehrkräfte
- Zuständigkeit für Fragen der Erziehungsberechtigten bestimmen, je nach Bedarf: Einbindung aller Lehrkräfte, aber auch der Elternsprecher*innen
- Zeitplan mit einem Angebot fester Gesprächstermine liegt vor
- Bekanntgabe der Gesprächstermine entweder über die Schulleitung oder über die Klassenleitung / Tutor*in (Zuständigkeiten ggf. differenziert nach Themen)
Die Beratung der Erziehungsberechtigten durch Pädagog*innen könnte unter folgenden Gesichtspunkten erfolgen:
- Die Schüler*innen werden von ihren Erziehungsberechtigten zum Lernen motiviert und in der Krisensituation emotional gestärkt. Es werden Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Lernenden gefördert (z.B. Mitwirkung beim Erstellen eines Wochenplans).
- Die Schüler*innen werden durch ihre Erziehungsberechtigten bei ihren Stärken „abgeholt“ und in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt sowie bei Fragen und Problemen ermuntert, sich an Lehrkräfte zu wenden.
- Die Erziehungsberechtigten regen ihre Kinder zum nonformalen und informellen Lernen an, z.B. durch gemeinsames Lesen und anschließendem Austausch darüber, durch Lernspiele, Gesellschaftsspiele (zum Entwickeln sozialer Kompetenzen, von Regelverhalten, Strategiefinden, Ausdauer und Konzentration), durch Kreativaufgaben und künstlerisches Arbeiten, durch Ausflüge in die Natur und durch sportliche Aktivitäten.
- Die Schüler*innen finden mithilfe ihrer Erziehungsberechtigten eine rhythmisierte Tagesstruktur (Wechsel von Lern- und Freizeiten, geregelte und gemeinsame Mahlzeiten, körperliche Betätigung, feste und begrenzte Zeiten am Computer o. Smartphone).
- Die Schüler*innen erhalten von ihren Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Raum durch Organisation einer ablenkungsarmen Umgebung zu den Arbeitszeiten mit festem Arbeitsplatz (Trennung von Arbeitsplatz und Spielumgebung) und eine Rückzugsmöglichkeit.
- Die Erziehungsberechtigten klären ihre Kinder über die derzeitige Pandemie und deren gesundheitlichen Risiken auf, sie vermitteln die Wichtigkeit der Hygiene sowie der gesunden Lebensweise für die Minimierung der Ansteckungsgefahr.
Erziehungsberechtigte brauchen klare Aussagen, welche Art von Lernunterstützung von ihnen erwartet wird.
- Die Erziehungsberechtigten schaffen ihrem Kind / ihren Kindern angemessene Voraussetzungen für das Lernen zu Hause. Am wichtigsten ist ein entsprechender Arbeitsplatz für die Kinder. Dazu gehört auch der Zugang zum Internet oder die Einrichtung eines WLAN-Anschlusses mit Endgerät. Ist dies nicht vorhanden, wenden sich die Erziehungsberechtigten an die Schule, um Unterstützung zu erhalten (vgl. Beratung von Erziehungsberechtigten).
- Die verbindlichen Erwartungen an die Erziehungsberechtigten lassen sich in dem oben erwähnten Eltern-Rundbrief (Organisation und Richtlinien des Fernunterrichts) kommunizieren.
- Schüler*innen, die Internetzugang haben, erhalten onlinegestützte Aufgaben.
- Schüler*innen, die keinen Internetzugang zu Hause haben, erhalten Aufgaben per Post oder per Abholung der Aufgaben
- Die Erziehungsberechtigten sind nicht verpflichtet, Aufgaben auszudrucken.
- Bei dem Einsatz von Videokonferenzen (VC) ist zu berücksichtigen, dass die verschiedenen Jahrgangsstufen unterschiedliche Zeitfenster haben: Wenn Familien mehrere schulpflichtige Kinder an einer Schule haben, muss die Computerzeit verteilt werden können. Es ist zu bedenken, dass Familien nur über ein einziges IT-Gerät verfügen und die Erziehungsberechtigten mitunter im Home-Office an einem einzigen Computer arbeiten.
- Computer-Nutzungszeiten für VC nach Jahrgangsstufen sind festzulegen und den Erziehungsberechtigten transparent zu machen.
Wie im regulären Schulbetrieb sind die Erziehungsberechtigten und die Eltern-Gremien (Elternvertretung) gemäß des Schulgesetztes und der Bestimmungen zur Mitwirkung in die schulischen Prozesse einzubeziehen.
Es empfiehlt sich, unter den Erziehungsberechtigten eine Umfrage zu starten zur Kommunikation mit der Schule:
- zu den Wochenplan-Aufgaben (Quantität und Qualität, Feedback der Lehrkräfte)
- zum eigenen Rollen-Verständnis als Erziehungsberechtigte
- zu den häuslichen materiellen (technischen, räumlichen) und zeitlichen Ressourcen
Die Ergebnisse der Umfrage werden genutzt für die weitere Planung und Entwicklung des Schulkonzepts für den Fernunterricht.
weiterführende Links
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Berlin
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Brandenburg
- https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html
- Staatliche Schulämter in den Regionen, Abschnitt untere Schulaufsicht
Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ)
In jedem Berliner Bezirk gibt es ein Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) für alle allgemein bildenden öffentlichen und privaten Schulen. Für die beruflichen und zentral verwalteten Schulen gibt es auch ein SIBUZ. Suchen Sie Beratung, dann wenden Sie sich bitte an das Beratungszentrum des Bezirks, in dem die Schule Ihres Kindes liegt.
Psychologische Beratungsstellen Brandenburg
Sie erreichen diese über die entsprechende Orientierungsseite der staatlichen Schulämter Brandenburgs.
- https://grundschulverband.de/
- Merkblatt für Eltern
- Merkblatt „Was Kinder zu Hause lernen können” mit vielen praktischen Beispielen und Empfehlungen in mehreren Sprachen (Arabisch, Englisch, Französisch,Türkisch)
Redaktionell verantwortlich: Marion Nagel, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.