Das Land Brandenburg unterstützt die Qualifizierung der Fachkräfte und die Kooperation im Kinderschutz zwischen Schule und Jugendhilfe. Auf der Grundlage eines Beschlusses des brandenburgischen Landtages zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit haben die Landesregierung Brandenburg und die kommunalen Spitzenverbände im März 2006 gemeinsame Empfehlungen zur fachlichen Weiterentwicklung des Kinderschutzes insbesondere in Richtung einer interdisziplinären, koordinierten Zusammenarbeit der unterschiedlichen Arbeitsbereiche aus Jugendhilfe, Medizin, Schule, Familiengerichtsbarkeit und Polizei verabschiedet.
Zeitgleich wurde im Land Brandenburg die Fachstelle Kinderschutz errichtet, mit der Aufgabe, wesentliche Teile des Kinderschutzprogrammes in die Praxis umzusetzen. Die Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg qualifiziert und berät die kommunalen Jugendämter sowie ihre Kooperationspartner und fördert die Kooperation und interdisziplinäre Netzwerkarbeit auf kommunaler Ebene.
Schule
Im Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 - 10 werden alle Schulen verpflichtet, das übergreifende Thema Gewaltprävention im schulinternen Curriculum zu verankern. Grundsätzliches Ziel soll dabei sein, ein gewaltfreies Schulklima zu schaffen bzw. zu erhalten.
Die Gewaltprävention basiert auf der Überzeugung, dass es Handlungsmöglichkeiten gibt, die der Anwendung von Gewalt oder ihrer Eskalation vorbeugen. Dabei ist nicht das Vorhandensein von Konflikten problematisch, sondern der unangemessene Umgang damit und Verhaltensweisen, die die Interessen und Bedürfnisse anderer ausblenden oder unterdrücken. Ziel der Gewaltprävention in Schulen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, kontrolliert zu handeln, anderen respektvoll zu begegnen und mit Konflikten konstruktiv umzugehen. Gewalt kann sich in unterschiedlichen Formen zeigen. Neben der körperlichen Gewalt (hierunter zählt auch sexualisierter Missbrauch) kann auch psychischer Druck erzeugt werden. Dies kann sich durch Sprache, durch Ausgrenzung oder Diskriminierung bis hin zum Mobbing äußern. Mobbing ist ein heimtückischer Angriff auf das soziale Ansehen und die seelische Gesundheit, von Angesicht zu Angesicht oder in der digitalen Welt (z. B. Cyber-Mobbing, Cyber-Grooming).
Eine konsequente Präventionsarbeit interveniert bereits bei sexistischen Witzen, sexuell anzüglichen Bemerkungen oder Mitteilungen und Bildnachrichten mit sexuellem Inhalt schnell und unmissverständlich. Dies ist vor dem Hintergrund von Studienergebnissen über die Folgen sexualisierter Gewalt auch erforderlich. Über die erfahrene Demütigung, Hilflosigkeit und Ohnmacht des Tatzeitraums hinaus hinterlässt sexuelle Gewalt tiefe psychische Spuren bei den Opfern. Bei Betroffenen von sexueller Gewalt in der Kindheit finden sich viermal häufiger deutlich erhöhte Depressionswerte.
Sport
In Sportvereinen treiben viele tausend Heranwachsende regelmäßig Sport, der von zumeist ehrenamtlichen Trainer*innen bzw. Übungsleiter*innen pädagogisch angeleitet wird. Gewalt und sexueller Missbrauch sind ein gesellschaftliches Phänomen, das sich durch viele Lebensbereiche zieht und leider auch vor dem Sport nicht Halt macht. Von Täter*innen ist bekannt, dass sie meist strategisch vorgehen und sich gern dort aufhalten, wo sie leicht Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufbauen können. Hier gilt es, die Aufmerksamkeit auch in den Sportvereinen und –verbänden zu schärfen sowie Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexuellem Missbrauch möglichst wirksam zu schützen.
Der organisierte Sport trägt somit eine hohe Verantwortung dafür, Kinder und Jugendliche nicht nur in ihrer motorischen, gesundheitlichen und persönlichen Entwicklung zu fördern, sondern sie auch vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor Gewalt zu schützen. Nähe, Emotionen und Vertrauensverhältnisse sind Grundlage für einen gelingenden Kinder- und Jugendschutz. Werden Beziehungsfaktoren jedoch ausgenutzt, birgt das erhebliche Risiken für die Heranwachsenden. Formen sexualisierter Gewalt – von der sexuellen Gewalt ohne Körperkontakt über sexuelle Grenzverletzungen bis hin zur sexualisierten Gewalt mit Körperkontakt – wurden dabei im Sport lange Zeit ignoriert. Eine sexualisierte Gewalt beginnt schon deutlich vor dem Vorliegen eines Straftatbestandes.
Mit der „Münchner Erklärung - SCHUTZ VOR SEXUALISIERTER GEWALT IM SPORT - Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!" aus dem Jahr 2010 hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) das Thema aufgegriffen und sich den Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport zur Aufgabe gemacht. Ziel war es, präventive Maßnahmen zur Aufklärung, Information und Sensibilisierung sowie Richtlinien zur Intervention zu entwickeln, in den Verbands- und Vereinsstrukturen zu verankern und auf diese Weise eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens zu fördern. Die Sportministerkonferenz hat in den Jahren 2009, 2011, 2012 und 2013 Beschlüsse zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport gefasst und darin die Institutionen und Akteure des organisierten Sports darin bestärkt, Konzepte zu entwickeln sowie Rahmenbedingungen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche in Sportvereinen systematisch und nachhaltig schützen und unterstützen.
Im § 4 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) - Ziele und Grundsätze der Erziehung und Bildung erhält die Schule einen eigenen Kinderschutzauftrag. Die Schule ist zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit, der geistigen Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es auch, jedem Anhaltspunkt für Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen.
In § 133 BbgSchulG wird die schulpsychologische Beratung ausgeführt. Die schulpsychologische Beratung umfasst darin insbesondere die präventive und die auf akute Probleme bezogene Beratung von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Eltern sowie von Schulen. Die schulpsychologische Beratung erfolgt durch SchulpsychologInnen. In den Verwaltungsvorschriften über die schulpsychologische Beratung (VV-Schulpsychologische Beratung - VVpsyBer) werden unter Nr. 2 die Aufgaben beschrieben. Die schulpsychologische Beratung berät Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, die Lehrkräfte, die Schulleitungen und die Schulaufsicht. Die Schulpsycholog*innen sind präventiv, in Notfällen, bei Konfliktbearbeitungen, bei psychologischen Themenbereichen, bei Beeinträchtigungen und Störungen im Lernen und Verhalten von Schülerinnen und Schülern oder bei besonderen Begabungen tätig. Sie führen an Schulen bei Bedarf Supervisionen durch. Die Schulpsycholog*innen arbeiten mit MitarbeiterInnen der Erziehungsberatungsstellen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Jugend- und Sozialämter, der regionalen Frühförder- und Beratungsstellen sowie anderer psychosozialer Dienste für Kinder und Jugendliche zusammen. In dieser Zusammenarbeit wird das Einvernehmen mit dem jeweiligen Träger der Einrichtung angestrebt. Die schulpsychologische Beratung ist im Kinder- und auch Jugendschutz im Rahmen der präventiven Arbeit sowie akuter Problemlagen verankert. Besondere Bedeutung gewinnt dabei die Zusammenarbeit in der Schule mit Kooperationspartnern und den Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen. Über den nachfolgenden Link https://schulaemter.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.155762.de sind die Aufgabenfelder und Ansprechpartner zur schulpsychologischen Beratung abrufbar.
Rechtsgrundlage des gesetzlichen Jugendschutzes ist das Jugendschutzgesetz sowie eine Vielzahl weiterer Gesetze, wie bspw. der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Kinderarbeitsschutzverordnung. Darüber hinaus enthalten auch einige nicht jugendspezifische Gesetze Jugendschutzbestimmungen, wie etwa das Strafgesetzbuch, das Gaststättengesetz, der Glücksspiel-Staatsvertrag oder die Gewerbeordnung.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz hat das Ziel, junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. Er soll auch die Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen (§ 14 SGB VIII).
Zudem empfiehlt die Landesregierung den Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg auf kommunaler Ebene Kooperationsvereinbarungen zum Vorgehen im Kinderschutz zu entwickeln und umzusetzen.
Landesinitiative "Medienkompetenz stärkt Brandenburg"
Die Aktivitäten der Landesinitiative „Medienkompetenz stärkt Brandenburg" richten sich an Lehrkräfte sowie pädagogische Fachkräfte im außerschulischen Bereich wie beispielsweise Sozialpädagogen*innen und Erzieher*innen. Ziel ist es, einen systematischen Austausch über alle Medienaktivitäten im Land Brandenburg zu ermöglichen und ein Netzwerk insbesondere schulischer und außerschulischer Medienprojekte zu entwickeln. Schwerpunkt ist eine Datenbank aller Experten, Fachkräfte, Institutionen und Initiativen, die an der Entwicklung von Medienkompetenz in Brandenburg beteiligt sind.
Das Netzwerkportal erreichen Sie hier: https://www.medienkompetenz-brandenburg.de/netzwerkportal.html
Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg
Die Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg hat die Aufgabe, wesentliche Teile des Brandenburgischen Kinderschutz-Programms vom März 2006 in die Praxis umzusetzen. Mit ihrem Angebot richtet sich die Fachstelle an Träger, Institutionen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Brandenburg. Die Leitung der Fachstelle hat die Landesregierung der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft "Start gGmbH" übertragen.
Ein Ziel ist es, die Handlungssicherheit der in Kinderschutzfragen beteiligten Fachkräfte zu stärken: durch Fachberatung und Qualifizierung sowie insbesondere durch Qualitätsentwicklung der Arbeit der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter. Auch bei der Weiterentwicklung lokaler Netzwerkstrukturen bietet die Fachstelle Unterstützung an. Ziel ist, die Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit anderen Bereichen wie Schule, Gesundheit, Justiz und Polizei zu verbessern. Ein weiterer Schwerpunkt sind wissenschaftliche Untersuchungen.
Nähere Informationen zu Inhalten und Angeboten finden Sie unter:
https://www.fachstelle-kinderschutz.de/
https://www.fachstelle-kinderschutz.de/schule.html
> Broschüre: Kooperation im Kinderschutz: Jugendhilfe und Schule
Deutsche Sportjugend (dsj)
Die Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB übernahm federführend für den Gesamtverband die Entwicklung und Kommunikation von Präventionsmaßnahmen und zeichnete sich als Impulsgeber für eine systematische und nachhaltige Qualitätsentwicklung im Themenfeld der Prävention von sexualisierter Gewalt aus. Sie trieb ferner die Qualifizierung und Vernetzung der Mitgliedsorganisationen mit Hilfe verschiedener Kommunikationsinstrumente und Veranstaltungsformate voran. Die dsj veranstaltet regelmäßig Foren und Tagungen mit Expert*innen, hat einen allgemeinen Handlungsleitfaden für Sportvereine sowie eine Orientierungshilfe für rechtliche Fragen erarbeitet, eine Homepage zum Thema entwickelt sowie ein Qualifizierungsmodul für die Aus- und Fortbildung bereitgestellt.
Präventiver Kinderschutz beginnt mit dem Aufbau von Vertrauen und Beziehungen zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern. Präventive Arbeit im Kinderschutz heißt, sich mit Ursachen und Entstehungsbedingungen von Kindeswohlgefährdungen auseinanderzusetzen und bereits im Vorfeld Maßnahmen und Unterstützungsangebote zu entwickeln, die eine mögliche Kindeswohlgefährdung oder Schädigung des Kindes oder des Jugendlichen verhindern. Schuleigene Präventionsprogramme bieten hierfür eine Möglichkeit, den Kinderschutz in der Schule zu verankern. Besteht ein vager oder begründeter Verdacht einer Kindeswohlgefährdung ist ein abgestimmtes Verhalten zwischen den Systemen Schule und Jugendhilfe notwendig. Schulinterne Handlungsleitfäden und standardisierte Verfahren können Lehrkräften mehr Handlungssicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdungen geben.
Sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen findet täglich, real und überall statt. Sexueller Missbrauch gehört noch immer zum Grundrisiko einer Kindheit in Deutschland. Die Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat zum Ziel, dass alle Einrichtungen und Organisationen in Deutschland wie Schulen, Kindertagesstätten, Heime, Sportvereine, Kliniken und Kirchengemeinden, ebenso wie Anbieter von Kinder- und Jugendreisen Schutzkonzepte zur Prävention und Intervention einführen. Sie sollen zu Orten und Erfahrungsräumen werden, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt geschützt sind.
- Fachportal der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ mit der Startseite des Landes Brandenburg (https://brandenburg.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/home/)
- spezifische Hinweise für Brandenburg unter https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/sexuellegewalt abrufbar
Die BeraterInnen des Unterstützungssystems können dazu regionale Fortbildungen anbieten oder organisieren. Alle Schulen sind sensibilisiert und aufgefordert, sich des Themas anzunehmen, das Fachportal wahrzunehmen und für sich den Bedarf eines Schutzkonzeptes zu prüfen. In diesem Kontext sind die Schulen gehalten, auch den Schutz vor sexuellen Missbrauch zu thematisieren. Eine Verpflichtung für ein Schutzkonzept entsprechend des Fachportals besteht nicht. Unterstützung erfahren die Schulen auch durch Angebote freier Träger.
Fachkräfte aus Jugendschutz und Medienpädagogik bieten an einem Service-Telefon Informationen zu Fragen im Bereich Gewaltprävention, Jugendmedienschutz, Suchtprävention an und leisten pädagogische Hilfestellungen bei Problemen. Außerdem führen sie hierzu eine Vielzahl von Aktivitäten im Land Brandenburg durch, bieten Veranstaltungen an und stehen als Beratungsstelle zur Verfügung
(Beratungsservice der Aktion Kinder- und Jugendschutz, Tel: (0331) 95 13 170, E-Mail: info(at)jugenschutz-brandenburg.de).
Der Bund, die Länder und die Wirtschaft haben die Initiative „sicher online gehen – Kinderschutz im Internet" ins Leben gerufen. Gemeinsam engagiert sich eine breite Allianz von Inhalte- und Diensteanbietern und Institutionen des Kinder- und Jugendschutzes sowie staatlichen Stellen dafür, dass Kinder das Internet so gefahrlos wie möglich entdecken können.
„jugendschutz.net“ fordert Anbieter auf, Online-Angebote so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche nicht gefährdet werden. Die Stelle recherchiert als Kompetenzzentrum für den Jugendschutz im Internet Risiken in jugendaffinen Diensten. Sie nimmt über ihre Hotline Hinweise auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz entgegen und sorgt dafür, dass sie schnell beseitigt werden. Im Fokus der Arbeit stehen riskante Kontakte, Selbstgefährdungen, politischer Extremismus und sexuelle Ausbeutung von Kindern.
Der AKJS Brandenburg bietet Arbeitsmodule zur Prävention von Cyber-Mobbing in Schule und Jugendhilfe an, da es in der digitalen Welt nicht immer redlich zugeht. Mitunter werden Jugendliche beleidigt, beschimpft, herabgewürdigt. Beim Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen kennen die Opfer und Täter einander meist aus der Schule, dem Wohnviertel oder dem Klub. Cybermobbing kann – genauso wie Mobbing in der realen Welt – gefährliche Folgen für die Opfer haben und darf nicht geduldet werden.
Die Brandenburgische Sportjugend ist für alle Sportvereine, Sportverbände sowie Kreis- und Stadtsportbünde Anlauf- und Beratungsstelle für den Kinderschutz im Sport. Für den Landessportbund Brandenburg wurde ein Kinderschutzkonzept erarbeitet, eine umfassende Broschüre herausgegeben und weitere Maßnahmen beschlossen, die den organisierten Sport in dieser Hinsicht stärken. Damit ehrenamtliche sowie hauptberufliche MitarbeiterInnen im Sport eine gewisse Sicherheit im Umgang mit der Thematik Kinderschutz erhalten, bietet die Brandenburgische Sportjugend Seminare, Aus- und Fortbildungen sowie Fachtagungen an.
Eltern-Medien-Beratung
Mit dem Angebot der „Eltern-Medien-Beratung“ in Brandenburg wollen wir Eltern unterstützen, ihre Erziehungsverantwortung aktiv und bewusst wahrzunehmen, um ihren Kindern zu ermöglichen, die Chancen der Medien zu nutzen und Risiken der Mediennutzung zu minimieren. Im Zentrum der Eltern-Medien-Beratung steht das Angebot von Elternveranstaltungen und Elternabenden in Schulen, Kindertageseinrichtungen und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe und Familienbildung. www.eltern-medien-beratung.de
No Blame Approach
Der „No Blame Approach“ bietet ein praktisches Instrument für Jugendhilfe und Schule, um Mobbing in Gruppen schnell und dauerhaft zu beenden. Der Ansatz zielt primär darauf, Lösungen für das gemobbte Kind zu finden und das Leiden für den betroffenen Schüler oder die betroffene Schülerin zu beenden unter Verzicht auf Schuldzuweisungen und Sanktionen.
https://www.jugendschutz-brandenburg.de/no-blame-approach
Stop & go – ein Jugendschutzparcours zum Mitmachen
Mit dem Jugendschutzparcours können Bildungseinrichtungen anschaulich und praxisnah Jugendlichen das Jugendschutzgesetz vorstellen. Anhand praktischer Ansichts- und Arbeitsmaterialien können Jugendliche sich mit dem Jugendschutz auseinandersetzen und den Bezug zu ihren Lebenswelten herstellen.
Im Mittelpunkt des Parcours steht die Vermittlung von Kenntnissen zum Jugendschutz(gesetz) und zu Fragen der Kommunikation, insbesondere mit Jugendlichen. Maßnahmen zum ordnungsrechtlichen Jugendschutz werden vorgestellt. Dabei werden Kontrolle und Erziehung miteinander verbunden. Angesprochen sind u.a. Schüler, Fachschüler, Lehrlinge sowie Jugendliche aus Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendarbeit.
http://www.jugendschutz-parcours.de
Intensiv-Seminare
Diese Seminare wenden sich an VertreterInnen von Sportvereinen und -verbänden mit besonderer Verantwortung für die Kinder- und Jugendarbeit. Sie umfassen insgesamt 8 Lerneinheiten oder 6 Zeitstunden, die an 2 Tagen angeboten werden.
Kompakt-Seminare
Diese Seminare sind für ÜbungsleiterInnen in der Kinder- und Jugendarbeit gedacht. Sie vermitteln in 4 Lerneinheiten oder 3 Zeitstunden die wichtigsten Grundlagen zum Thema.
Berlin- Brandenburgische Regionalkonferenz „Für den Kinderschutz – gegen sexualisierte Gewalt im Sport“:
Gemeinsam mit der Sportjugend Berlin organisiert die Brandenburgische Sportjugend eine Fachtagung für alle Sportvereine beider Bundesländer. Hier geht es konkret um die Weiterentwicklung des Kinderschutzes auf der Vereins- und Verbandsebene. Es werden Fachvorträge von Experten und mehrere Workshops zu aktuellen Themen angeboten.
Kinderschutz - Fachkraftausbildung
Die Brandenburgische Sportjugend hat sich die Aufgabe gestellt, in möglichst jedem Landkreis / jeder kreisfreien Stadt eine Fachkraft im Kinderschutz zu haben die regional Ansprechpartner für die Vereine ist. Diese Ausbildung wird von der Fachstelle Kinderschutz (START gGmbH) durchgeführt, umfasst 64 Stunden und eine Facharbeit, die auf dem abschließenden Kolloquium präsentiert wird. Insbesondere die SportjugendkoordinatorInnen der Kreis- und Stadtsportbünde sind geeignet, für diese Ausbildung als regionale AnsprechpartnerInnen zu fungieren.
Fortbildung der Kinderschutzfachkräfte
Die bereits ausgebildeten Kinderschutzfachkräfte werden jährlich einmal durch das Team der Sportjugenden Berlin und Brandenburg fortgebildet. Aktuelle Themen, gesetzliche Änderungen, neue Projekte im Kinderschutz und Fallberatungen stehen hier auf der Tagesordnung.
Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg
Die Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg hat die Aufgabe, wesentliche Teile des Brandenburgischen Kinderschutz-Programms in die Praxis umzusetzen.
Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg
Die Aktion Kinder- und Jugendschutz bietet umfangreiche Informationsangebote und Unterstützung zum Thema.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Junge Menschen vor Risiken und Gefährdungen zu schützen ist eine zentrale Aufgabe der Politik sowie der Bildungs- und Erziehungseinrichtungen. Gerade angesichts des gesellschaftlichen Wandels sind die Anforderungen an die Erziehung junger Menschen deutlich gewachsen. Kinder und Jugendliche und ihre Familien brauchen kompetente Unterstützung, um die Risiken erkennen, einschätzen und abwehren zu können.
Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM)
Das LISUM ist u.a. verantwortlich für Fortbildungen von Schulberater*innen zu übergreifenden Themen wie "Gewaltprävention" und "Medienbildung"
Ansprechpartner*innen im MBJS
Sexuelle Gewalt an Schulen:
Frau Ramona Krautz
Tel.: (0331) 866-3792
E-Mail: Ramona Krautz
Frau Regina Büttner
Tel.: (0331) 866-3790
E-Mail: Regina Büttner
Kinderschutz:
Frau Antje König
Tel.: (0331) 866-3787
E-Mail: Antje König
Sport:
Frau Nadine Haase
Tel.: (0331) 866-3745
E-Mail: Nadine Haase
Einrichtungen des Jugendmedienschutzes
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
(vormalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien)
setzt u. a. jugendgefährdende Medien, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden dürfen, auf eine Liste.
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet.
jugendschutz.net
unterstützt die Kommission Jugendmedienschutz und die Obersten Landesjugendbehörden zur Wahrung des Jugendschutzes im Internet
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
führt gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden das Verfahren zur Alterskennzeichnung von Filmen, Videokassetten und sonstigen Bildträgern (z.B. DVDs) durch.
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
führt gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden das Verfahren zur Alterskennzeichnung von Computerspielen durch.
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen
prüft Fernsehprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen.
Organisationen zum Kinderschutz im Kontext sexueller Gewalt
STIBB – Sozial-therapeutisches Institut Berlin-Brandenburg
www.stibbev.de
DREIST e.V.
www.dreist-ev.de
Kontakt und Beratungsstelle TARA
E-Mail: ejf-tara@~@gmx.de
profamilia Brandenburg
www.profamilia.de
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Tel.: +49 (0)800 – 22 55 530
www.hilfeportal-missbrauch.de
Landessportbund Brandenburg e. V.
Ansprechperson Kinderschutz im Sport beim
über Steffen Müller
Tel.: (0331) 97198 36
Mail: Steffen Müller
Link: https://sportjugend-bb.de/kinderschutz-im-sport/
Downloads:
• Prävention sexualisierter Gewalt im Sport der Deutschen Sportjugend / des DOSB
• Broschüre BSJ „Kinderschutz im Sport“
• Kinderschutzkonzept des Landessportbundes Brandenburg
• Erklärung des Landessportbundes Brandenburg
Internetportal "jugendschutz aktiv"
Das Internetportal "jugendschutzaktiv.de" leistet intensive Aufklärungs- und Informationsarbeit zur Stärkung des Jugendschutzes. Einzelhändler, Gastronomen, Veranstalter und Eltern sowie am Thema Interessierte erhalten umfangreiche Informationen zur geltenden Rechtslage und den Jugendschutzmaßnahmen des Bundes.
Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Informationen zum Bundeskinderschutzgesetzes und zum Jugendschutz. Die Broschüre "Jugendschutz - verständlich erklärt" kann heruntergeladen werden bzw. kann man sie sich auch vorlesen lassen.
Ratgeber zum Thema „Jugendschutz"
Der vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. herausgegebene Ratgeber zum Thema „Jugendschutz“ befasst sich mit den drohenden Strafen sowie Zusatzinformationen zu verschiedensten Jugendschutzthemen (z. B. Jugendarbeitsschutzgesetz, Glücksspiel, Alkohol, uvm...). Das Angebot versteht sich als nicht kommerziell und soll stetig ausgebaut und regelmäßig aktualisiert werden.
Redaktionell verantwortlich: Thomas Hirschle, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.