Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen den Arbeitsplatz zu behalten.
Die Verfahrenspflicht für die staatlichen Schulämter ergibt sich gem § 167 Absatz 2 SGB IX und erfordert die Einleitung eines BEM-Verfahrens. Ziel der Verfahrenseinleitung ist die umfassende Information der Lehrkräfte, damit sie eine positive Entscheidung zur Teilnahme an BEM treffen können.
Die Einleitung des BEM-Verfahrens ist allen Lehrkräften anzubieten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind (Geltungsbereich des § 167 Absatz 2 SGB IX).
Beim BEM wird oftmals im Laufe des Verfahrens eine angemessene Beschäftigungsmöglichkeit entdeckt und Hilfen ausfindig gemacht, mit denen die Arbeitsunfähigkeit überwunden und damit die (Weiter-) Beschäftigung gesichert werden kann.
Die Teilnahme ist immer freiwillig.
Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
Ansprechpartner*innen der staatlichen Schulämter können hier abgerufen werden:
Ihre Ansprechpartner:
- Die für Sie zuständige Schulrätin oder der für Sie zuständiger Schulrat.
- Personalrat der Lehrkräfte oder des sonstigen pädagogischen Personals beim Staatlichen Schulamt Brandenburg. Kontaktaufnahme über Frau Wenzel, Telefon 03381 39-7480.
- Schwerbehindertenvertreterin der Lehrkräfte oder des sonstigen pädagogischen Personals beim Staatlichen Schulamt Brandenburg. Kontaktaufnahme über Frau Gäde, Telefon 03381 39-7498 oder Frau Witt-Wehrenpfennig, Telefon 03381 39-7458.
- Betriebsarzt: Herr Dr. Michael Franz. Kontaktaufnahme über die Disposition 0800 66490621.
Frau
Christina Martin
E-Mail: christina.martin@schulaemter.brandenburg.de
Telefon: 0355 4866 120
Fax: 0331 27548 4703
weitere interne Ansprechpartner:
- Die für Sie zuständige Schulrätin oder der für Sie zuständiger Schulrat.
- Personalrat der Lehrkräfte oder des sonstigen pädagogischen Personals beim Staatlichen Schulamt Cottbus. Kontaktaufnahme über Frau Opalka, Telefon 0355 4866 423.
- Schwerbehindertenvertreterin der Lehrkräfte oder des sonstigen pädagogischen Personals beim Staatlichen Schulamt Cottbus. Kontaktaufnahme über Frau Opalka, Telefon 0355 4866 423.
- Betriebsarzt: Herr Alexander Sturm. Kontaktaufnahme über die Disposition 0800 66490621.
Ihre Ansprechpartner:
- Die für Sie zuständige Schulrätin oder der für Sie zuständiger Schulrat.
- Personalrat der Lehrkräfte oder des sonstigen pädagogischen Personals beim Staatlichen Schulamt Frankfurt (O). Kontaktaufnahme über Frau Hanowski, Telefon 0335 5210-570.
- Schwerbehindertenvertreterin der Lehrkräfte oder des sonstigen pädagogischen Personals beim Staatlichen Schulamt Frankfurt (O). Kontaktaufnahme über Frau Petra Drescher, Tel. 0335 5210 429.
- Betriebsarzt: Frau Erika Hinrichs. Kontaktaufnahme über die Disposition 0800 66490621.
Ihre Ansprechpartner:
- Die für Sie zuständige Schulrätin oder der für Sie zuständiger Schulrat.
- Personalrat der Lehrkräfte oder des sonstigen pädagogischen Personals beim Staatlichen Schulamt Neuruppin. Kontaktaufnahme über Frau Kunkel, Telefon 03391 40444-85.
- Schwerbehindertenvertreterin der Lehrkräfte oder des sonstigen pädagogischen Personals beim Staatlichen Schulamt Neuruppin. Kontaktaufnahme über Frau Kunkel, Telefon 03391 40444-85.
- Betriebsarzt: Herr Werner Reidenbach. Kontaktaufnahme über die Disposition 0800 66490621.
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.