Jede Lehrkraft hat einen Anspruch auf eine generelle Arbeitsplatzausstattung, entsprechend den Arbeitsschutzbestimmungen. Darüber hinaus kann sich aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ein individueller Bedarf ergeben, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern.
Ein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber/Dienstherrn, den vorhandenen Arbeitsplatz behindertengerecht umzugestalten, besteht für Menschen mit Schwerbehinderung, einem schwerbehinderten Menschen Gleichgestellten bzw. Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 30 aufgrund einer gesteigerten Fürsorgepflicht. Weiterhin kann es die Fürsorgepflicht gebieten, dass der Dienstherr für den Beamten eine amtsangemessene Arbeitsbedingung schaffen muss.
Bei Arbeitnehmern besteht der Grundsatz des Vorrangs von Ansprüchen auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gegenüber Rehabilitationsträgern – wie etwa Krankenkasse, Unfallkasse, Rentenversicherung – vor Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber (so ausdrücklich VG Saarlouis v. 08.02.17 – 3 K 198/16 unter Bezugnahme auf die sozialgerichtliche Rechtsprechung, Bundessozialgericht v. 22.09.81 – 1 RA 11/80).
Für Fragen steht Ihnen folgender Kontakt zur Verfügung:
Gundula Grönke
Telefon: 0355 4866 515
E-Mail: gundula.groenke@~@schulaemter.brandenburg.de
In der Formulardatenbank (Login nötig) haben wir für das jeweilige staatliche Schulamt einen Antrag des/der Beschäftigten zur behinderungsgerechten Einrichtung eines Arbeitsplatzes hinterlegt.
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
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