Förderschwerpunkt Lernen
Zurück zur Hauptseite Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen haben aufgrund eines offiziellen Bescheides vom Schulamt rechtlichen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Der Unterricht erfolgt entsprechend der Regelungen der Länder Berlin und Brandenburg bzgl. dieses Förderschwerpunktes auf Grundlage des Rahmenlehrplans 1-10 (vgl. Teil C / Regelungen für das Land Berlin und Regelungen für das Land Brandenburg).
Steckbrief Förderschwerpunkt Lernen
Schülerinnen und Schüler
- haben umfassende, langanhaltende und schwerwiegende Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen.
- haben Probleme beim Erwerb von Lernstrategien.
- erreichen die Standards/Lernziele trotz pädagogischer Förderung und fachlicher Unterstützung über einen längeren Zeitraum nicht oder nur ansatzweise.
- sind in ihrem Lern- und Leistungsverhalten eingeschränkt.
- haben oft auch motorische, sensorische, kognitive, sprachliche, soziale und emotionale Beeinträchtigungen.
- Lernentwicklung in mehreren Schulfächern zwei bis drei Jahren gegenüber Gleichaltrigen im Rückstand und die Intelligenz ist unterdurchschnittlich und liegt 1 - 2 Standardabweichungen unter dem Mittelwert bzw. im IQ-Bereich 70 - 85
- oft ein deutlicher sprachlicher Rückstand
- Schwächen in der Merkfähigkeit oder der Konzentration
- Schwächen bei der Erkennung von Gesetzmäßigkeiten und Transferanwendungen
- oft massive soziale Probleme in der Klasse (Ängste, Aggressionen, soziale Isolation)
- oft Sitzenbleiben, Zurückstellungen, erfolglose Förderbemühungen etc.
- oft auch Beeinträchtigungen in der Wahrnehmung und/oder der Motorik
Details zum Feststellungsverfahren sind in der Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens enthalten. (Infos für Berlin hier.)
Hier finden Sie Informationen für Eltern zum sonderpädagogischen Feststellungsverfahren in Brandenburg.
Kontakt zu den Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen in Brandenburg:
- Brandenburg an der Havel, Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming
- Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz
- Cottbus, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und Elbe-Elster
- Frankfurt (Oder), Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Uckermark
In Berlin sind die SIBUZ zuständig für die sonderpädagogische Diagnostik.
- Reduzieren der Anforderungen in allen Fächern entsprechend den individuellen Voraussetzungen und Berücksichtigung bei der Benotung
- themengleiche Inhalte, aber zieldifferenter Unterricht, denn Beschulung erfolgt auf den den im RLP 1-10 festgelegten Niveaustufen für „Lernen“ (s.o.)
- sonderpädagogische Förderung entsprechend Förderkonzept der Schule
- binnendifferenzierte Fördermaßnahmen sowie weitere Förderangebote je nach Förderkonzept der Schule
- halbjährliche Förderplanerstellung
- Berücksichtigung von Unterrichtsprinzipien (s. RLP 1-10, Teil A), wie z. B. Lebensweltbezug herstellen, Anknüpfen an Vorerfahrungen, Individualisierung etc.
- differenzierte Arbeitshefte/Bücher je nach Förder- und Unterrichtsangebot
- ergänzende außerschulische Förderung durch sozialpädagogische, psychologische, medizinisch-therapeutische Maßnahmen möglich
Weitere Förderhinweise:
- Handreichung zur Durchführung des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens in Brandenburg
- Fördermaßnahmen konkret!
- Fremdsprachenunterricht in den Jahrgangsstufen 3/4 für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“
- Der sonderpädagogische Förderschwerpunkt „Lernen“ im Rahmenlehrplan 1–10 für Berlin und Brandenburg
- Förderplanung im Team
- Nutzen Sie auch das Materialboard in der rechten Spalte.
- vorrangig Gemeinsamer Unterricht oder Besuch einer
- Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ (auf Wunsch der Eltern)
Berlin:
- zieldifferente Bewertung nach RLP 1-10 / Anforderungen für den FSP Lernen - in allen Fächern - Ausnahmen mit Einverständnis derErziehungsberechtigten möglich
- Nachteilsausgleiche und Notenschuz entsprechend § 38 Grundsätze des Nachteilsausgleichs und des Notenschutzes (SopädVO)
Brandenburg:
- zieldifferente Bewertung nach RLP 1-10 / Anforderungen für den FSP Lernen - in allen Fächern
- Kein Nachteilsausgleich, da die Unterstützung in den reduzierten Anforderungen und in der zieldifferenten Beschulung liegt. Sofern ein weiterer Förderbedarf in einem anderen Förderschwerpunkt besteht, kann für diesen ein Nachteilsausgleich gewährt werden
- Vergleichende Arbeiten in der Jahrgangsstuf 10 in den Fächern Deutsch und Mathematik
In Berlin und Brandenburg gibt es förderschwerpunktspezifische Abschlüsse bzw. gleichgestellte Abschlüsse. Genauer regeln das für Berlin die SopädVO Berlin - § 11 Förderschwerpunkt "Lernen" und für Brandenburg die SopV Brandenburg - § 17 Leistungsbewertung, Erwerb von Abschlüssen, Berechtigungen, Zeugnisse.
Handreichungen und Material
Auf diesem Board finden Sie Handreichungen und weitere Materialien zum Weiterlesen, Weiterhören und Weiterschauen.
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Redaktionell verantwortlich: Daniel Meile, LIBRA

