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Umgang mit Kontaktpersonen eines SARS-CoV-2 positiv getesteten Falls

  • Erstellt von Thomas Hirschle

Was ist zu tun, wenn ein Schüler, eine Schülerin oder eine Lehrkraft positiv auf Covid-19 getestet wurde? Wie genau sollen Kitas und Schulen mit Verdachtsfällen umgehen? Wer gehört eigentlich in häusliche Quarantäne und wer nicht? Alle diese Fragen beantwortet die neue „Handreichung für Kitas und Schulen zum Umgang mit Kontaktpersonen eines SARS-CoV-2 positiv getesteten Falls“. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat diese Kurzübersicht samt Muster-Meldebögen gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und den Amtsärzten der bezirklichen Gesundheitsämter entwickelt und abgestimmt.

Sollten künftig Covid-19-Fälle an Kitas und Schulen auftreten oder Kontaktpersonen die Einrichtungen besuchen, haben sich alle Beteiligten auf ein möglichst einheitliches Vorgehen geeinigt. Es wird zum Beispiel anhand von fiktiven Fallbeispielen zwischen Kontaktpersonen der Kategorie I und anderen Kontaktpersonen unterschieden. Die ebenfalls heute an die Kitas und Schulen versandten Meldebögen stellen sicher, dass die Einrichtungen in konkreten Fällen umgehend umfassende Angaben machen und keinen nötige Angaben außen vor lassen.

 

Redaktionell verantwortlich: Thomas Hirschle, LISUM