Die folgenden Ideen stammen aus Gesprächen und Veranstaltungen zum Thema und geben Impulse, wie KI inklusiven Unterricht unterstützen kann. Wichtig beim Einsatz aller Tools ist, dass die Datenschutzbedingungen im Vorfeld geprüft werden und die Ergebnisse immer kritisch hinterfragt werden.
Hier finden sich einige Beispiele und Anwendungsfälle, in denen der Einsatz von KI-gestützten Angeboten hilfreich sein kann. Wichtig beim Einsatz von Tools ist, dass die Datenschutzbedingungen im Vorfeld geprüft werden und die Ergebnisse immer kritisch hinterfragt werden.
- KI-Avatare, die bei der Festigung von Lernroutinen unterstützen
- Stimmgeneratoren, um Präsentationen auch bei nicht sprechenden oder stark gehemmten Schüler:innen zu unterstützen (z.B. www.murph.ai)
- KI-Bildgeneratoren bei Einschränkungen der Motorik – z. B. für das Erstellen von Präsentationen
- Unterstützung von Sehbeeinträchtigten (hierzu ein Beitrag vom Deutschlandfunk: "Lässt KI Blinde wieder sehen?")
Weiterführende Informationen
Darüber hinaus können KI-Anwendungen bei der lernprozessbegleitenden Diagnostik und Förderung sowie im Rahmen der Differenzierung und Individualisierung im inklusiven Unterrichtunterstützen. Sie können aber auch Zeit bei der Unterrichtsvorbereitung und Elternkommunikation sparen, wodurch mehr Raum für die Vorbereitung und Durchführung von inklusivem Unterricht bleibt.
Auf einer digitalen Pinnwand haben Mitarbeitende des LISUM im Bereich Sonderpädagogik/Inklusion weitere Anregungen zu den Themen KI und Inklusion gesammelt, um das gemeinsame Lernen in seinem Wortsinn zu fördern. Dort finden sich Links zu Artikeln und Forschungsergebnissen, Videos und Podcasts, Tools und noch mehr Tipps. Die Pinnwand ist hier zu finden.
Eine andere Pinnwand widmet sich dem Schwerpunkt "barrierefreie Kommunikation" und führt Links zu Onlineangeboten, Anleitungen, Hilfestellungen, Informationen, Tools und Tipps zum Nachlesen, -hören und -sehen auf. Diese Sammlung ist hier zu finden.
Bei allen Vorschlägen ist zu beachten, dass die oben genannten Anwendungen nach deutschem und europäischem Recht nicht datenschutzkonform arbeiten. Lehrkräfte müssen also selbst abschätzen, inwieweit sie diese nutzen wollen. Die Nutzungen für Schüler:innen im Schulkontext schließt sich damit fast gänzlich aus. Denkbar ist eine Nutzung einzig auf schuleigenen, nicht personalisierten Endgeräten mit anonymisierten Zugängen.