Gemeinschaftsschule

Berliner Gemeinschaftsschulen
Seit 2018 ist die Gemeinschaftsschule in Berlin als schulstufenübergreifende Schulform im Schulgesetz von Berlin ($23) verankert.
"(1) Die Gemeinschaftsschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende und vertiefte allgemeine und berufsorientierende Bildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihren Neigungen eine Schwerpunktbildung, die sie befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder in beruflichen Bildungsgängen fortzusetzen.
(2) Die Gemeinschaftsschule umfasst als einheitlicher Bildungsgang die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (Primarstufe) und die Jahrgangsstufen 7 bis 10 (Sekundarstufe I) und führt im Anschluss zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur)."
Die zu erreichenden Abschlüsse sind nach SchulG Berlin
- die Berufsbildungsreife ($21),
- die erweiterte Berufsbildungsreife ($21),
- der mittlere Schulabschluss, der bei entsprechender Qualifikation zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe berechtigt ($21).
Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“, die die Voraussetzungen für einen der vorgenannten Abschlüsse nicht erfüllen, können am Ende der Jahrgangsstufe 10 den berufsorientierenden Schulabschluss und, wenn sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, einen der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschluss erwerben. ($36)
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