Wissen - Weiteres zum Thema Gewalt
Das Kinderschutzkonzept
Die Begriffe "Kindeswohl" und "Kindeswohlgefährdung" gemäß § 1666 BGB stellen unbestimmte Rechtsbegriffe dar. Der Begriff der Kindeswohlgefährdung wurde durch den Bundesgerichtshof (Beschluss vom 23.11.2016 – Az. XII ZB 149/16) definiert. Danach liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr fest gestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Zum Kinderschutz an Schulen gehört:
Gewalt durch Lehrkräfte • Sexualisierte Gewalt durch Lehrkräfte • Grenzverletzendes Verhalten durch Kinder • Gewalt unter Kindern (nach Altersgruppen) • Kindeswohlgefährdung in der Familie • Sexualisierte Gewalt in der Familie • Häusliche Gewalt in der Familie • Gewalt durch externe Personen in Kontext Schule • Sexualisierte Gewalt durch externe Personen im Kontext Schule
Jede Schule soll als Teil des Berliner Schulprogramms gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 5 SchulG ein Kinder- und Jugendschutzkonzept entwickeln. Auch für Brandenburger Schulen sind solche Schutzprogramme wichtig und sinnvoll, wenn auch nicht vom Schulgesetz vorgeschrieben. Diese anspruchsvolle Aufgabe der Erstellung eines Schutzkonzeptes umfasst in der Regel einen längeren Prozess.
Ein solches Kinder- und Jugendschutzkonzept dient einerseits dazu, Schülerinnen und Schüler in der Institution Schule vor Gewalt zu schützen und andererseits die Aufmerksamkeit der schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Gefährdungen im außerschulischen Umfeld zu erhöhen. Die Institution Schule soll für Schülerinnen und Schüler ein sicherer Ort sein.
- Potenzial- und Risikoanalyse
- Verhaltenskodex
- Leitbild
- Interventionsplan
- Präventionsplan
- Partizipationsregelung
- Ansprechstellen und Beschwerdemanagement
- Verantwortlichkeiten
- (Personalverantwortung der Schulleitung)
- Prävention und Intervention beim Thema Kinderschutz sind Leitungsaufgaben, Vorbesprechung, Prozessplanung
- Information der Schulkonferenz
- Einrichten einer Steuergruppe, Weiterentwicklung der Prozessplanung, Fortbildung der Steuergruppe
- (Kinderschutzbeauftragte benennen)
- Partizipation, Einbeziehung der Eltern- und Schülergremien, Vorstellung in der Gesamtkonferenz
- Kooperation mit Schulpsycholog:innen, externen Fachkräften und Jugendämtern
- Fortbildung für alle Pädagog:innen
- Austausch und Vernetzung
Risikofeld | Maßnahmen |
Personalauswahl | Auswahlverfahren, Thematisierung bei Einstellung, Führungszeugnis, Selbstverpflichtung |
Personalentwicklung | Information, Fortbildung, Qualifizierung, Beratung, Mitarbeitergespräche Teamsitzungen |
Schulorganisation | Qualitätsentwicklung, -management, Leitbild, Schutzkonzept, Transparenz, klare Zuständigkeiten, Regeln, Handlungspläne, Partizipation, Kooperation |
Erziehungsberechtigte | Konzept zur Elternarbeit, Information und Aufklärung(Elternbriefe), Beratung, Schulungen |
Schüler:innen | Programme und Projekte zur Selbststärkung und Sozialkompetenz, Sexualerziehung, Medienbildung und zu Kinderrechten |
Kommunikation zwischen Pädagog:innen und Schüler:innen | Klare Regeln (Verhaltenskodex), Beschwerdemanagement, Inklusionskonzepte, Angebote zur Berücksichtigung interkultureller Aspekte |
Schul- und Klassenklima | Regelimplementierung, Soziales Training, Mobbingprävention, Demokratiepädagogik |
Handys, Internet | Medienbildung, Elternarbeit, Regeltransparenz |
Räumlichkeiten, Schulweg | Regeln zum Schutz der Intimsphäre, Aufsichtsregelungen, Hausordnung, Maßnahmen zum Schutz des Schulweges, (Schulscouts)Arbeit mit Kooperationspartnern (Fahrdienste) |
Unterstützungsangebote für Pädagog*innen
Der Notfallordner (PDF) für Berliner Schulen enthält Handlungshinweise und Informationen für Gewalt- und Notfallsituationen: https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/gewalt-und-notfaelle/notfallordner.pdf
Unterstützung erhalten Sie in Berlin auch durch den schulpsychologischen Dienst, der auch Beratung für Schulpersonal anbietet: https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/schulpsychologie/.
Die "Notfallpläne" (PDF) für Brandenburger Schulen enthalten Handlungshinweise und Informationen für Gewalt- und Notfallsituationen: https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/mbjs_notfallplaene.pdf
Im Land Brandenburg erhalten Sie Unterstützung durch die Staatlichen Schulämter. Auf ihrer Orientierungsseite "Schulpsychologische Beratungsstellen" erhalten Sie Informationen und die Kommunikationsdaten der einzelnen Schulämter.
Redaktionell verantwortlich: Ralf Dietrich, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.