Elternversammlung
Alle Erziehungsberechtigten minderjähriger Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder Jahrgangsstufe.
Für jedes Kind gibt es zwei Stimmen, wenn nur ein erziehungsberechtigtes Elternteil anwesend ist, hat dieser somit zwei Stimmen. Maximal gibt es 4 Stimmen (Schulgesetz §89, Absatz 5)
Es werden zwei gleich berechtigte Elternsprecher*in gewählt. Die beiden Kandidatinnen oder Kandidaten mit den meisten Stimmen, sind gewählt.
Die Elternversammlung entscheidet darüber, ob sie Stellvertreter*in wählen möchte und wenn ja, wie viele. Hierzu gibt es keine gesetzliche Aussage.
Einladung, Tagesordnung vorschlagen und Durchführung von mindestens drei Elternversammlungen pro Jahr im Benehmen (Absprache) mit der Klassenleitung. Der Elternsprecher*in sollten Themen aufgreifen, die die anderen Eltern gerade besonders interessieren und ggf. Referenten oder Gäste dazu einladen. Sie/Er nimmt an den Sitzungen der Gesamtelternvertretung teil und berichtet hierzu am Elternabend oder in anderer geeigneter Form.
Dann verwirkt diese Klasse ihr Recht auf Teilnahme an der Gesamtelternvertretung und weitere Mitwirkungsrechte in der Schule.
Zur ersten Elternversammlung im neuen Schuljahr einer NEU zusammengesetzten Klasse lädt die Klassenleitung ein (Klasse 1 und 7 immer, teilweise auch in 5 und in JÜL-Klassen). Sonst laden immer die Klassenelternsprecherin oder der Klassenelternsprecher ein – auch zur ersten Sitzung im neuen Schuljahr.
Da die Elternversammlung kein Gremium im schulgesetzlichen Sinne ist, besteht nur bei den Wahlen eine Protokollpflicht. Trotzdem macht es Sinn, Eltern, die nicht teilnehmen konnten, in Stichpunkten mitzuteilen, worüber in der Versammlung beraten und entschieden wurde.
Dann kann die Elternversammlung nach Ankündigung in der Tagesordnung eine Abwahl durch Neuwahl herbeiführen. Es wird zunächst abgestimmt, ob eine Neuwahl stattfinden soll und der Kandidat mit den meisten Stimmen ist dann neu gewählt. Der abzuwählenden Person ist die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Klassenkonferenz
Die Klassenkonferenz ist ein Gremium, deswegen müssen hierfür zwei gleich berechtigte Vertreter*innen und mindestens zwei Stellvertreter*innen gewählt werden.
Das können die Elternsprecher*innen sein, es können aber auch andere Erziehungsberechtigte der Klasse gewählt werden.
Eine Klassenkonferenz ist die Versammlung aller in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte und die in der Klasse tätigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie die Vertreter*innen der Eltern und Schüler.
Bei Klassenkonferenzen, bei denen es sich um die Zusammenarbeit der einzelnen Schulbeteiligten untereinander oder Koordinierungen von Unterricht handelt.
An Klassenkonferenzen, in denen es um Versetzung, Zeugnisse, Abschlüsse und Förderprognose geht, dürfen die Eltern nicht teilnehmen, bei Ordnungsmaßnahmen nur, wenn die betroffenen Eltern und Schüler dies wünschen.
Gesamtelternvertretung (GEV)
Die zwei gewählten Elternsprecher*in sind mit dieser Wahl Mitglieder der Gesamtelternvertretung der Schule.
Sie vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten einer Schule und informiert sich über wichtige schulische Angelegenheiten, tauscht sich darüber aus und sorgt neben der Schulleitung für Weitergabe aller wichtigen Informationen an die Eltern. Die in weiterführende Gremien (Schulkonferenz, Gesamtkonferenz, Gesamtschülervertretung, Fachkonferenzen und Bezirkselternausschuss) gewählten Vertreter*innen berichten von diesen jeweiligen Sitzungen.
Aus der GEV heraus werden alle zwei Jahre vier Mitglieder für die Schulkonferenz und jährlich je zwei Vertreter für die Gesamtkonferenz, die Gesamtschülerkonferenz, die Fachkonferenzen und den Bezirkselternausschuss gewählt. In gleicher Zahl können Stellvertreter*innen gewählt werden.
Allgemeine Hinweise und Informationen
Innerhalb der Schule endet ein Amt durch Niederlegung des Amtes, durch Abwahl, mit Ablauf der Zugehörigkeit des Kindes zur jeweiligen Schule.
Ja, am Ende des Schuljahres, in dem mein Kind volljährig wurde. Dann endet auch die Funktion der Elternsprecher*in.
Jeder Schulbeteiligte – also auch die Eltern - hat das Recht auf Einsicht in die Gremienprotokolle.
Nur an die Mitglieder des Gremiums, für das das Protokoll erstellt wurde. Eine zusammenfassende Information kann aber auch an die Schulgemeinde verteilt werden.
Erziehungs- und Sorgeberechtigte haben das Recht, Einblick in die Schülerakte des eigenen Kindes zu nehmen.
Auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sind die Schulinspektionsberichte im Schulporträt jeder einzelnen Schule zu finden.
Schulkonferenz (SK)
An den Grundschulen die Schulleitung, vier Elternvertreter*innen, vier Vertreter*innen der Gesamtkonferenz (das können Lehrer*innen und Erzieher*innen sein) sowie ein externes Mitglied, falls eins gewählt worden ist. Zwei Schülerinnen und Schüler der 5./6. Klassen haben mit beratender Stimme Rederecht.
An den Oberschulen kommen die vier Vertrete*/innen der Schülerinnen und Schüler dazu.
Die Schulkonferenz ist das höchste Beratungs- und Beschlussgremium der Schule und berät und beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.
Einige Entscheidungen müssen mit einer 2/3-Mehrheit abgestimmt werden; andere mit einer einfachen Mehrheit (siehe im Schulgesetz § 76 Absatz 1 und 2.)
Wichtig hierbei ist, dass die Mehrheit nur mit den stimmberechtigten (nicht anwesenden) Mitgliedern der Schulkonferenz hergestellt werden kann.
Bezirksgremien
Je zwei Vertreter*innen jeder Schule des Bezirks, gewählt aus deren GEV.
Das Wahrnehmen der Interessen aller Eltern im Bezirk und Vorbereitung der Arbeit im Bezirksschulbeirat (BSB).
Alle zwei Jahre je zwölf Mitglieder in den BSB, zwei Mitglieder in den Landeselternausschuss (LEA) und ein Mitglied in den Landeschulbeirat (LSB).
Der BSB setzt sich paritätisch aus je 12 Eltern, Schülern und Lehrkräften zusammen und berät das Bezirksamt zu schulischen Fragen.
Landesebene
Je zwei Vertreter*in jedes Bezirks vertreten die schulischen Interessen der Eltern auf Landesebene.
Je ein Vertreter*in jedes Bezirks aus der Eltern-, Lehrer- und Schülerschaft beraten gemeinsam mit Vertretern aus verschiedenen Bildungsträgern die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) tauschen Informationen aus und beraten untereinander.
Redaktionell verantwortlich: Bianca Radimersky
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.