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RAA Brandenburg
Muttersprachlicher Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
Im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg sind die RAA Brandenburg mit der Koordination von muttersprachlichem Unterricht im gesamten Bundesland betraut.
Das in der entsprechenden Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung (kurz EinglSchuruV) verankerte Förderangebot unterstützt die ganzheitliche Sprachentwicklung der Schüler/innen im Hinblick auf eine gelingende soziale und insbesondere schulische Integration. Denn die Förderung der Mutter- und somit Erstsprache in der Kindheit der Schüler/innen dient einerseits der fundamentalen Entwicklung sprachübergreifender Kenntnisse, die auch zum umfangreichen Erlernen der Zweit- und Bildungssprache Deutsch sowie weiterer Fremdsprachen unerlässlich sind. Andererseits wird die auch sprachabhängige Identitätskonstruktion der Schüler/innen in ihrem interkulturellen Lebenskontext unterstützt.
Der freiwillige Zusatzunterricht richtet sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund im Land Brandenburg. Der Unterricht wird ab einer Gruppengröße von mindestens 12 Schüler/innen der gleichen Muttersprache gefördert. Er findet für maximal 4 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) pro Woche nach den regulären Unterricht statt und wird idealtypisch direkt an einem Schulstandort durchgeführt. Um im Flächenland Brandenburg möglichst viele Schüler/innen mit dem Angebot erreichen zu können, ist auch stufen- und schulübergreifender Unterricht durchführbar. Am Ende jedes Schuljahres wird eine zweisprachige Teilnahmebestätigung (auf Deutsch und in der jeweiligen Muttersprache) ausgestellt. Dieser Nachweis kann sich auch positiv auf die weiteren Bildungs- und Berufschancen der Schülerinnen und Schüler auswirken.
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Redaktionell verantwortlich: Marion Nagel, LISUM