Erziehungsmaßnahmen
Auch wenn Sie vielfältige präventive Maßnahmen ergriffen haben, kann es zu Unterrichtsstörungen kommen. Hier richtet sich die Wahl Ihrer Strategie nach dem Ausmaß der Störung.
Schulen Sie Ihre Wahrnehmung, um den Ursprung der Störung zu erkennen.
Reagieren Sie bereits auf kleinere Störungen sofort, z.B. zunächst durch Mimik und Gestik oder andere nonverbale Signale, damit sie sich nicht ausbreiten.
Bleiben Sie in der Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern sachlich. Beschreiben Sie zunächst möglichst genau das unerwünschte Verhalten, z.B. Du redest seit 5 Minuten mit deiner Nachbarin und ich habe dich schon dreimal ermahnt, ohne dass du aufhörst zu reden.
Stellen Sie die Konsequenz für sich und den Unterricht dar und senden Sie Ich-Botschaften, z.B. Das macht mich ärgerlich, denn ich muss immer meinen Unterricht unterbrechen und hätte doch gern Ruhe und Konzentration, um euch das schwierige Thema heute näherzubringen.
Bieten Sie eine Lösung an, z. B.: In zehn Minuten ist Pause. Verschiebe bitte dein Gespräch bis dahin.
So redet doch keiner? Schade! Denn erfahrungsgemäß reagieren Schülerinnen und Schüler sehr positiv, wenn sie sich mit ihren Bedürfnissen wahrgenommen fühlen. (vgl. hierzu: Gottfried Orth & Hilde Fritz: Gewaltfreie Kommunikation in der Schule. Junfermann Verlag 2013)
Entwickeln Sie ein Repertoire an intervenierenden Maßnahmen, wie z.B. eine Veränderung der Sitzordnung, unterbrechen Sie Ihren Unterricht bei schwerwiegenden Störungen und machen Sie die Störung selbst zum Thema.
Klären Sie die Ursache der Störung und entwickeln Sie geeignete Strategien in Kooperation mit Ihrer Lerngruppe.
Schließen Sie einen Verhaltensvertrag mit einzelnen Schülerinnen und Schülern.
Vermeiden Sie: Ignorieren von Störungen, Moralpredigten, Eingehen auf Zwischenrufe, die Klasse übertönen zu wollen und die Frage "Wer war das?"
Schulrechtliche Aspekte zum Umgang mit Unterrichtsstörungen
Eine Lehrkraft hat nicht nur den Auftrag, Schülerinnen und Schüler zu unterrichten. Jede Lehrkraft hat auch einen expliziten Erziehungsauftrag (Schulgesetz § 67). Der dabei zugrunde gelegte Wertekanon entspricht dem demokratischen Grundprinzip unter Beachtung der Menschenwürde. Ein gebrülltes „Ruhe“ als Erziehungsmaßnahme ist zwar menschlich verständlich, entspricht jedoch nicht der zugrunde gelegten Wertehaltung. Hier machen die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Schulgesetz § 62, § 63) deutliche Vorgaben. An erster Stelle stehen erzieherische Maßnahmen und hier das erzieherische Gespräch. Sie als Lehrkraft entscheiden nach Situation und Alter der Schülerinnen und Schüler über die zum Einsatz kommenden Maßnahmen. (Schulgesetz § 62) Bei sich wiederholenden Fällen ist es dringend ratsam, sich mit Kolleginnen und Kollegen über geeignete Maßnahmen auszutauschen und diese mit ihnen abzustimmen. Oft trägt auch ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten zur Konfliktlösung bei. Diese haben jedoch ein grundsätzliches Recht auf Information. Übrigens: Auch ein Lob ist eine Erziehungsmaßnahme!
Führte der Einsatz verschiedener Erziehungsmaßnahmen nicht zu einer Konfliktlösung oder sind andere am Schulleben beteiligte Personen gefährdet, kommen Ordnungsmaßnahmen zur Anwendung. Diese Entscheidung können Sie nicht mehr allein treffen, sondern nur unter Einbezug der Klassenkonferenz und je nach Wahl der Ordnungsmaßnahme weiterer schulischer Gremien wie Gesamt- und Schulkonferenz sowie der Schulaufsicht. (Schulgesetz § 63)
Literaturtipps:
- Eichhorn, Christoph: Classroom-Management. Wie Lehrer, Eltern und Schüler guten Unterricht gestalten. Stuttgart, 2008
- Gens, Klaus-Dieter: Mit dem Herzen hört man besser. Junfermann Verlag Paderborn
- Lohmann, Gert: Mit Schülern klarkommen. Professioneller Umgang mit Unterrichtsstörungen und Disziplinkonflikten. Berlin, 2011
- Nolting, Hans-Peter: Störungen in der Schulklasse. Ein Leitfaden zur Vorbeugung und Konfliktlösung. Weinheim und Basel, 2012, 10. Auflage
- Orth, Gottfried & Fritz, Hilde: Gewaltfreie Kommunikation in der Schule. Wie Wertschätzung gelingen kann. Ein Lern- und Übungsbuch für alle, die in Schulen leben und arbeiten. Junfermann Verlag Paderborn 2013
Redaktionell verantwortlich: Katharina Wucke, SenBJF
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