
Im Folgenden finden sind rechtliche Vorgaben für das Land Berlin und Brandenburg zusammengefasst, die für den Unterricht mit Schüler:innen mit chronischen Erkrankungen gelten.
Stand Mai 2021
Berlin
Berliner Schulgesetz:
§ 58 Lernerfolgskontrollen und Zeugnisse
Sonderpädagogik- Verordnung:
§ 15 und § 26 Haus- und Krankenhausunterricht
§ 38 Grundsätze des Nachteilsausgleichs und des Notenschutzes
§ 39 Ausgleichsmaßnahmen
Grundschulverordnung:
§ 14a Grundsätze des Nachteilsausgleichs und des Notenschutzes
Sek. I- Verordnung:
§ 15 Grundsätze des Nachteilsausgleichs und des Notenschutzes
§ 36 Nachteilsausgleich und Notenschutz in der Prüfung
Verordnung über die gymnasiale Oberstufe:
§ 14a Nachteilsausgleich und Notenschutz
§ 31 Nachteilsausgleich und Notenschutz in der Prüfung
Brandenburg
Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler
(VV-Kranke Schüler - VVkraSchül)
vom 9. Februar 2015
Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
(Sonderpädagogik-Verordnung - SopV)
vom 20. Juli 2017
Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2024
Redaktionell verantwortlich: Daniel Meile, LIBRA
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.