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Für die sichere Gestaltung und Unterhaltung der Schulgebäude, der Einrichtungen, der Lern- und Lehrmittel (äußerer Schulbereich) sowie die Ver- und Entsorgung mit/von Verbrauchsmaterialien (z.B. Beschaffung von Schutzhandschuhen/Schutzbrillen, Entsorgung von Gefahrstoffen) ist der Schulträger verantwortlich. Das schließt die Ausstattung und Instandhaltung der Arbeitsplätze der Lehrkräfte und Schüler ein. Der Schulträger bestellt für die Belange der Sicherheit an Gebäuden und Einrichtungen gemäß § 22 Abs. 1 SGB VII mindestens einen Sicherheitsbeauftragten für die Schule. Weiterhin ist er für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des nichtpädagogischen Personals zuständig.
Die Schulträger der Städte und Landkreise sollten im Arbeitsschutzausschuss der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals des Staatlichen Schulamtes Gelegenheit mitwirken.
Für den Arbeitsschutz zeichnet die Leiterinnen oder der Leiter des staatlichen Schulamtes verantwortlich.
Mit der Übertragung der schulaufsichtsübergreifenden Aufgabe Arbeitssicherheit und Gesundheit an die staatlichen Schulämter soll sichergestellt werden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes durchgeführt werden sowie eine effektive Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Brandenburg und den Ämtern für Arbeitsschutz erreicht wird. Die Aufgabe Arbeitssicherheit und Gesundheit im Einzugsgebiet eines jeweiligen Schulamtes wird dort durch eine Schulrätin oder einen Schulrat wahrgenommen. Die zuständige Schulrätin oder der zuständige Schulrat ist Mitglied im Arbeitsschutzausschuss und stellt die Bedarfserhebung der Fortbildungen für diesen Arbeitsbereich sicher.
An den staatlichen Schulämtern wurden Arbeitschutzausschüsse gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (AsiG) eingerichtet. Die Leiterin oder der Leiter des staatlichen Schulamtes ist Vorsitzende/r des Arbeitsschutzausschusses.
Die Schulaufsicht fördert das vertrauensvolle Zusammenwirken von Schule (Schulleitung, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern) mit den Schulträgern, dem Unfallversicherungsträger, dem arbeitsmedizinischen Dienst, den Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie dem Landesamt für Arbeitsschutz. Sie hat in enger Zusammenarbeit unter Beteiligung des Schulträgers mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie einer wirksamen Ersten Hilfe im inneren Schulbereich zu überwachen.
Für die staatlichen Schulämter wurde die überregionale Aufgabe für Arbeitssicherheit und Gesundheit dem Staatlichen Schulamt Cottbus übertragen. Sie wird von einer Schulrätin oder einem Schulrat wahrgenommen. Hauptaufgabe ist danach die Koordination der Maßnahmeplanung und -durchführung dieses Bereiches mit allen staatlichen Schulämtern, die Koordination der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die Bedarfserhebung zur Fortbildung mit den staatlichen Schulämtern und der Maßnahmeplanung mit den Maßnahmeträgern. Aus diesem Grund führt das Staatliche Schulamt Cottbus am Studienseminar Potsdam eine Nebenstelle, wo der Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheit mit der überregionalen Aufgabenwahrnehmung tätig ist.
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als sog. Schulhoheitsträger, ist zuständig für den Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation im Schulbereich. Es ist neben seinen sonstigen Aufgaben als Arbeitgeber auch verantwortlich im Sinne des § 21 Abs. 2 SGB VII und begleitet die Umsetzung im Schulbereich.
Hiernach ist es verpflichtet, in Zusammenarbeit mit dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Regelungen zur Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen.
Die Schulrätin oder der Schulrat mit der überregionalen Aufgabe hat den Vorsitz des schulamtsübergreifenden Ausschusses "Arbeitssicherheit- und Gesundheit an Brandenburger Schulen". In diesem werden unter Beteiligung der Unfallkasse Brandenburg, der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung durch die Betriebsbeauftragten, des Hauptpersonalrates der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals und der Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals die organisatorischen Rahmenbedingungen als auch Inhalte erarbeitet und mit Empfehlungscharakter den staatlichen Schulämtern zur Umsetzung vorgeschlagen. Anregungen, Hinweise und Kritiken zur Arbeit des Ausschusses können ihm über die E-Mail-Adresse
arbeitsschutz@~@schulaemter.brandenburg.de zugesandt werden.
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." (GG, Artikel 2 (2)).
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine Initiative von Bund, Ländern und der gesetzlichen Unfallversicherung. Ziel dieses starken Verbundes ist es, den Arbeitsschutz in Deutschland zu modernisieren und Anreize für Betriebe zu schaffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu stärken. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der GDA.
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) setzt sich dafür ein, die Arbeitsplätze in Europa sicherer, gesünder und produktiver zu gestalten – zum Vorteil der Unternehmen, Arbeitnehmer und Regierungen. Die Agentur fördert eine Kultur der Risikoprävention zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa. Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der EU-OSHA.
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.