Qualitätsmerkmal 3.3: Schülerberatung / 3.3.3
- Einführung
- Qualitätsmerkmal 3.1: Schule als Lebensraum
- Qualitätsmerkmal 3.2: Schulklima
- Qualitätsmerkmal 3.3: Schülerberatung
- 3.3.1 Hilfen beim individuellen Lernweg
- 3.3.2 Systematische Schullaufbahnberatung
- 3.3.3 Berufs- und Studienorientierung
- Qualitätsmerkmal 3.4: Beteiligung der Schülerinnen und Schüler und Eltern
- Qualitätsmerkmal 3.5: Kooperationen
- 3.5.1 Kooperation mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen im lokalen und regionalen Umfeld
- 3.5.2 Zusammenarbeit des Oberstufenzentrums mit den Partnern der beruflichen Bildung
- 3.5.3 Verankerung der Schule im kommunalen Umfeld durch Kooperation mit außerschulischen Partnern
- 3.5.4 Nationale und internationale Kooperation mit Schulen und außerschulischen Partnern
3.3.3 Berufs- und Studienorientierung
Schulische Maßnahmen:
- die Schule versteht die Berufs- und Studienorientierung und lebenslanges Lernen als pädagogische Querschnittsaufgabe und verankert dies in den schulischen Planungen (schulisches Berufs- und Studienorientierungskonzept)
- die Schule entwickelt im Unterricht fachübergreifend Berufswahlkompetenz
- die Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern systematisch Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt an außerschulischen Lernorten
- die Schule arbeitet eng mit Betrieben und anderen Einrichtungen einschließlich der regionalen Arbeitskreise Schule-Wirtschaft zusammen
- die weiterführende allgemeinbildende Schule arbeitet zur Berufsorientierung mit dem Oberstufenzentrum zusammen
- die Schule arbeitet zur Studienorientierung mit Universitäten und Hochschulen zusammen
- es gibt eine(n) Berufs- und Studienorientierungskoordinator(-in) an der allgemeinbildenden weiterführenden Schule bzw. Fachkoordinator(-in) des Oberstufenzentrums , der(die) die Maßnahmen innerhalb der Schule koordiniert
- Eltern bzw. Erziehungsberechtigte werden als Ratgeber und Begleiter in den Berufs- und Studienorientierungsprozess einbezogen
- die Schule beteiligt sich am Auszeichnungsverfahren „Schule mit hervorragender Berufs- und Studienorientierung“ des Netzwerks Zukunft. Schule und Wirtschaft für Brandenburg e.V.
Rechtliche Grundlagen:
- §§ 4, 9, 22, 24 BbgSchulG
- Grundschul-V
- GOST-V
- Sek I-V
- VV-Ganztag
- VV-Praxislernen
- RLP- Teil B (Berufs- und Studienorientierung, Sprach- und Medienbildung) + W-A-T (Anhörungsfassung)
- VV-SopV
- Berufsschul-V
Kriterien:
- Abstimmung entsprechender Unterrichtsinhalte mehrerer Fächer
- Unterrichtsmodule zu Teamarbeit
- gesamtschulische Vereinbarungen zu Facharbeiten o.Ä.
- Einsatz des Berufswahlpasses im Unterricht ab Jahrgangsstufe 7
- mündliches und schriftliches Bewerbungstraining in Deutsch und Fremdsprachen
- Seminarkurs Studien- und Berufsorientierung
- Schülerfirmen
- Praxislernen
- Exkursionen und Erkundung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen
- bestehende Möglichkeiten zusätzlicher Praktika zur Erkundung eigener Stärken und Interessen
- regelmäßige Nutzung der Berufs- und Studienberater der Agenturen für Arbeit
- gemeinsame Aktivitäten mit den regionalen Hochschulen und Universitäten sowie Nutzung von deren Angeboten
- Teilnahme am jährlichen Zukunftstag, Besuch von Ausbildungsmessen
- Kooperationsvereinbarungen der Schule mit lokalen und regionalen Unternehmen und Bildungseinrichtungen
Instrumente / Methoden (Beispiele für Nachweise):
- Dokumentenanalyse:Berufs- und Studienorientierungskonzept im Rahmen des Schulprogramms, schulinterne Pläne aller Fächer, Schuljahresarbeits-/Terminplan, Ganztagskonzept, Kooperationsverträge, Berufswahlpass
- Fragebogen, Interview
- Auswertung von Projektberichten über durchgeführte Maßnahmen (z. B. aus dem ESF-Förderprogramm „Initiative Sekundarstufe I“)
- Übersicht über Fortsetzung des Bildungswegs von Absolventen der eigenen Schule (besonders Oberschulen)
- Ergebnisse aus der Schulvisitation
- ggf. Ergebnisse aus dem Bewerbungsverfahren „Schule mit hervorragender Berufs- und Studienorientierung“
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM