Grundschulen

Grundschulen

Die Inhalte dieser Seite werden seit mehreren Jahren nicht mehr aktualisiert. Sie sind Bestandteil des Bereiches der abgeschlossenen Modell- und Schulversuche in Berlin und/oder Brandenburg.

Den gesetzlichen Rahmen der Arbeit in der Berliner Grundschulen regelt u.a. das Berliner Schulgesetz (SchulG) sowie die Berliner Grundschulverordnung (GsVO).

Die im Folgenden aufgeführten zwei inhaltlichen Schwerpunkte der Gesetzesvorgaben bilden die schulischen Rahmenbedingungen des Berliner Modellvorhabens:

1) Flexible Schuleingangsphase

Die flexible Schulanfangsphase umfasst die folgenden Elemente, die eng miteinander zusammenhängen und für ihre Qualität von Bedeutung sind:

  • Frühere Einschulung: Der Stichtag der Einschulung aller Kinder (ohne Zurückstellung) wurde vorgezogen, sodass alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum 31. Dezember vollenden werden, schulpflichtig sind.
  • Aufnahme alles Kinde: Seit dem Schuljahr 2005/06 werden alle Kinder eingeschult. Es wird nicht mehr geprüft, ob ein Kind ‚schulreif’ ist, und es gibt – abgesehen von medizinisch begründeten Ausnahmen – keine Zurückstellungen vom Schulbesuch mehr.
  • Flexibles Verweilen: Die Schulanfangsphase ist eine pädagogische Einheit, da ein Aufrücken von der ersten in die zweite Jahrgangsstufe entfällt. Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Schulanfangsphase die Lern- und Entwicklungsziele noch nicht erreicht haben, können ein zusätzliches Schuljahr in der Schulanfangsphase verbleiben, ohne dass dieses Schuljahr auf die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht angerechnet wird.
    Kinder, die – vielleicht aufgrund besonderer Begabungen oder besonders guter Startbedingungen – schneller lernen, rücken bereits nach einem Jahr in Klasse 3 auf. mehr
  • Lernausgangslage: Die Schulanfangsphase knüpft an die individuelle Ausgangslage der Schülerinnen und Schüler, ihre vorschulische Erfahrung sowie ihre Lebensumwelt an. Zu Beginn der Schulanfangsphase muss für jeden Schüler und für jede Schülerin die individuelle Lernausgangslage ermittelt werden, um eine gezielte Förderung zu ermöglichen. Dabei sind die Erfahrungen und Ergebnisse der bisher besuchten Kindertagesstätten zu berücksichtigen. mehr
  • Dokumentation der Lernprozesse: Der Lernfortschritt muss im Sinne einer diagnostischen Lernbeobachtung kontinuierlich schriftlich (Lerntagebuch) festgehalten werden.

2) Rahmenlehrpläne

Die Rahmenlehrpläne der Grundschule beinhalten Ausführungen zu den Zielen, Unterrichtsinhalten sowie zur Unterrichtsgestaltung bis hin zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern.

Die Vernetzung des Berliner Bildungsprogramms und der 2004 in Kraft gesetzten neuen Rahmenlehrpläne der Berliner Grundschule bilden die Voraussetzung, um wesentliche Ziele des Berliner Modellvorhabens, nämlich die Entwicklung einer gemeinsamen Bildungsverständnisses der am Projekt beteiligten Pädagoginnen und Pädagogen sowie die Initiierung von anschlussfähigen kindlichen Bildungsprozessen zu erreichen. Beide basieren auf dem Kompetenzansatz und legen ihren Schwerpunkt auf eine ganzheitliche Sicht des Kindes als aktiven Konstrukteur seiner Lernprozesse.

Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM