Ausbildungsunterricht
Unterrichtsverpflichtungen im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst
Konzeption des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes
Struktur des Vorbereitungsdienstes
- Der Vorbereitungsdienst findet einerseits in der Schule, andererseits in den zwei (ISS/Gymnasium/berufl. Schulen) oder drei (Grundschule) Fachseminaren sowie im Allgemeinen Seminar statt.
- Verantwortlich die für gesamte Organisation und Durchführung der Ausbildung ist die Leiterin/ der Leiter des Schulpraktischen Seminars, dem Sie zugewiesen sind. Dieser führt auch das Allgemeine Seminar durch und vermittelt ggf. zwischen Ihnen und der Schulleitung.
- 10 Unterrichtsstunden Ihrer Gesamtstundenzahl entfallen auf Ausbildungsunterricht, den Sie selbstständig durchführen. Die Seminarleitung achtet auf angemessene Ausbildung in den Fächern und verschiedenen Jahrgangsstufen.
- 7 weitere Stunden stellen Sie der Schule zur Verfügung. Über die Verteilung dieser Stunden entscheidet allein die Schulleitung. Für diesen Anteil können Sie Teilzeit beantragen.
- die übrigen Stunden werden für die Teilnahme an den Seminaren angerechnet.
Verpflichtungen an der Schule
Außerunterrichtliche Verpflichtungen an der Schule:
- Mitwirkung bei schulischen Veranstaltungen (Ausflügen etc.)
- Mitwirkung an schulischen Gremien (Gesamtkonferenzen, Fachkonferenzen etc.)
- Durchführung von Elternabenden und Elternsprechtagen
Redaktionell verantwortlich: Katharina Wucke, SenBJF
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.