Ausbildungsunterricht
Unterrichtsverpflichtungen im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst
Konzeption des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes
Struktur des Vorbereitungsdienstes
- Der Vorbereitungsdienst findet einerseits in der Schule, andererseits in den zwei (ISS/Gymnasium/berufl. Schulen) oder drei (Grundschule) Fachseminaren sowie im Allgemeinen Seminar statt.
- Verantwortlich die für gesamte Organisation und Durchführung der Ausbildung ist die Leiterin/ der Leiter des Schulpraktischen Seminars, dem Sie zugewiesen sind. Dieser führt auch das Allgemeine Seminar durch und vermittelt ggf. zwischen Ihnen und der Schulleitung.
- 10 Unterrichtsstunden Ihrer Gesamtstundenzahl entfallen auf Ausbildungsunterricht, den Sie selbstständig durchführen. Die Seminarleitung achtet auf angemessene Ausbildung in den Fächern und verschiedenen Jahrgangsstufen.
- 9 weitere Stunden stellen Sie der Schule zur Verfügung. Über die Verteilung dieser Stunden entscheidet allein die Schulleitung. Für diesen Anteil können Sie Teilzeit beantragen.
- 7 Stunden werden für die Arbeit in den Seminaren angerechnet.
Verpflichtungen an der Schule
Außerunterrichtliche Verpflichtungen an der Schule:
- Mitwirkung bei schulischen Veranstaltungen (Ausflügen etc.)
- Mitwirkung an schulischen Gremien (Gesamtkonferenzen, Fachkonferenzen etc.)
- Durchführung von Elternabenden und Elternsprechtagen
Verpflichtungen an der Schule:
Struktur: Beispiel einer Arbeitswoche (Lehramt ISS/ Gym*)
* Für das Lehramt an Grundschulen finden ein weiteres Fachseminar sowie 2 weitere Unterrichtsstunden statt.
Redaktionell verantwortlich: Katharina Wucke, SenBJF