Prüfungen
Prüfungen im (berufsbegleitenden) Vorbereitungsdienst
Konzeption des Vorbereitungsdienstes
Struktur: Zeitlicher Ablauf
- Einstellung / Vereidigung (Feb./ Aug)
- Modulprüfung
- In jedem Halbjahr Unterrichtsbesuche durch die Fachseminarleitungen (FS)
- Nach jedem Halbjahr: Gutachten über den Ausbildungsstand (FS)
- Zulassung zur unterrichtspraktischen Prüfung: Etwa in der Mitte des 3. Halbjahres. Die Schulleitung und die Leitungen der Fachseminare erteilen je eine Ausbildungsnote.
- Vor Beendigung des 3. Halbjahres: Unterrichtspraktische Prüfung in zwei Fächern (2 benotete Lehrproben für die Staatsprüfung)
- Zeugnisausgabe am Ende des 3. Halbjahres
Prüfungen
Modulprüfung
- Art der Modulprüfung wählbar:
- Schriftlich
- Prüfungsportfolio
- Mündlich
- Multimedial
- bei mangelhafter oder ungenügender Bewertung ist die Modulprüfung einmal wiederholbar
Unterrichtspraktische Prüfung und Staatsprüfung
- Die Unterrichtspraktische Prüfung besteht aus zwei gezeigten Unterrichtsstunden mit anschließendem Reflexionsgespräch
- Zusammensetzung der Prüfungskommission:
- der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses
- zwei Fachseminarleiter/-innen
- Schulleitung
- Bildung der Gesamtnote der Staatsprüfung
Die Gesamtnote setzt sich zusammen aus- der Note für die Modulprüfung
- der ermittelten Ausbildungsnote
- und den beiden Noten für die unterrichtspraktische Prüfung
Nichtbestehen
Die Zweite Staatsprüfung ist nicht bestanden, wenn
- … die Ausbildungsnote und/oder das Ergebnis einer oder beider Modulprüfungen „mangelhaft“ oder schlechter ist (keine Zulassung zur unterrichtspraktischen Prüfung),
- … die unterrichtspraktische Prüfung einer Stunde mit „mangelhaft“ und die andere Stunde mit „ausreichend“ oder schlechter oder eine Stunde mit „ungenügend“ bewertet wird.
- … oder die Gesamtnote über 4,00 liegt.
Redaktionell verantwortlich: Katharina Wucke, SenBJF
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