Jede Schülerin und jeder Schüler, sowie jede Lehrkraft benötigt ca. 20 m³ frische Luft pro Stunde, um konzentriert arbeiten zu können. Bei 29 Schülerinnen und Schülern und einer Lehrerin oder einem Lehrer in der Klasse muss etwa alle 20 Minuten die Raumluft komplett ausgetauscht werden. Das geht nur mit Stoß-, besser noch Querlüftung.
Aber wann ist der Zeitpunkt zum richtigen Lüften erreicht? Die zur Ausleihe stehenden Luftgüteampeln zeigen an, wann der richtige Zeitpunkt zum Lüften erreicht ist. Ein akustisches Warnsignal kann zugeschaltet werden. Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen des Landes Brandenburg haben hier die Möglichkeit, bis zu 5 von insgesamt 20 vorgehaltenen Luftgüteampeln auszuleihen. Hinweis: Die Ausleihe kann nur von öffentlichen Schulen des Landes Brandenburg in Anspruch genommen werden.
Hinweis SARS-Co-2/COVID-19:
Entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Lüftung“ (ASR A3.6) ist eine CO2-Konzentration bis zu 1000 ppm akzeptabel. In Zeiten der Epidemie sollte dieser Wert soweit wie möglich unterschritten werden.
Schulen haben die Möglichkeit bis zu 2 Luftgüteampeln anzuschaffen. Das nähere Verfahren regeln die Schulämter eigenständig. Sofern Schulen über mehrere Standorte verfügen, können bis zu 2 Luftgüteampeln pro Standort beantragt werden.
Die Rücksendung der ausgeliehenen Lärm- oder Luftgüteampeln erfolgt direkt an die Arbeitsstelle „Arbeitssicherheit und Gesundheit“ (überregionale Aufgaben).
Bitte senden Sie diese daher direkt an die folgende Adresse:
Studienseminars Potsdam
Frau Weimann
Karl-Marx-Str. 33/34
14482 Potsdam
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.