Urheberrecht
Urheberrecht – was bedeutet das?
Das Urheberrecht schützt alle kreativen Werke, die eine persönliche geistige Schöpfung sind. Ein Werk muss dafür ausschließlich und eindeutig durch die eigene kreative geistige Leistung des Urhebers entstanden sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss der Schöpfer sein Werk nicht registrieren lassen, damit es geschützt ist. Das bedeutet auch, dass alleine der Urheber bestimmt, was mit seinem Werk geschieht. Unbegrenzt ist das Urheberrecht jedoch nicht. Es gilt nach dem Tod Urhebers noch 70 Jahre. Das heißt aber nicht, dass danach das Werk automatisch keinen Schutz mehr genießt.
Das Urheberrecht ist ein sehr komplexes Themengebiet, da z. B. auch Fragen der Leistungsschutzrechte und Persönlichkeitsrechte beachtet werden müssen. Einfach gesagt - alle Rechte liegen beim Urheber, was nicht erlaubt ist, ist verboten. In den Paragrafen 60 a-h des derzeitig gültigen Urheberrechtsgesetzes wird dieser weitreichende Schutz für Materialien zur Veranschaulichung von Unterricht eingeschränkt, das heißt, bei der Erstellung von Unterrichtsmaterialien haben die Lehrkräfte mehr Spielraum.
iRights.info – Urheberrecht in der digitalen Welt
Die Plattform von iRights.info bietet eine systematische, sachliche und allgemein verständliche Darstellung der Aspekte und Regelungen des geltenden Urheberrechts, die Privatpersonen betreffen.
urheberrecht.de
Urheberrecht.de ist ein Portal, dass sich mit Fragen des Urheberrechts allgemein und speziell auch mit Fragen des Urheberrechts an Schulen beschäftigt. Hier können auch Fragen an die Redaktion gestellt werden.
Broschüre "Urheberrecht in der Schule – Übersichten und Entscheidungshilfen"
Die Broschüre, herausgegeben 2017 von der der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, beschreibt in Kurzform wesentliche Aspekte des Inhalts urheberrechtlicher Bestimmungen und geben schulrelevante Hinweise zur rechtssicheren Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke.
Dazu gehören "Entscheidungsbäume", die eine Einschätzung erleichtern, ob die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks zur Veranschaulichung des Unterrichts zulässig ist. Dabei wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, sondern nur eine generelle Verfahrensweise dargestellt.
Letztlich ist es immer eine an der konkreten Situation ausgerichtete Einzelfallentscheidung. Die dargestellten Entscheidungspfade orientieren sich am Prinzip der Risikominimierung. Hier geht es zum Download.
Broschüre „Offene Bildungsressourcen (OER) in der Praxis“
Die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) herausgegebene Broschüre „Offene Bildungsressourcen (OER) in der Praxis“ ist ein Ratgeber zu freien Bildungsmaterialien für Multiplikatoren der schulischen und außerschulischen Bildung. Die Abkürzung OER leitet sich aus der englischen Bezeichnung Open Educational Resources ab. Die Broschüre befasst sich mit theoretischen und juristischen Fragen zu offenen Bildungsressourcen. Die Broschüre steht auf dem Internetportal der mabb zum Download bereit.
Unterrichts-DVD "Im falschen Film?!"
In Zusammenarbeit der Vision Kino gGmbH mit Film Education und der Deutschen Filmakademie entstand eine Unterrichts-DVD zu Fragen des Urheberrechts und zum Schutz des geistigen Eigentums. Die DVD "Im falschen Film?!" bietet interaktives und pädagogisch aufbereitetes Unterrichtsmaterial zu den Themen Urheberrecht, Schutz des geistigen Eigentums und illegale Kopien vorrangig aus Sicht der Macher. Die DVD kann direkt und kostenlos bei VISION KINO online bestellt werden.
Die Materialien der DVD "Im falschen Film?!" wurden auch erweitert als Webseite veröffentlicht: www.wer-hat-urheberrecht.de stellt vielfältige Materialien und Informationen zu den Themen Urheberrecht und Schutz des geistigen Eigentums zur Verfügung.
Redaktionell verantwortlich: Dr. Detlef Gietzel, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.