Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen den Arbeitsplatz zu behalten.
Die Verfahrenspflicht für die staatlichen Schulämter ergibt sich gem § 167 Absatz 2 SGB IX und erfordert die Einleitung eines BEM-Verfahrens. Ziel der Verfahrenseinleitung ist die umfassende Information der Lehrkräfte, damit sie eine positive Entscheidung zur Teilnahme an BEM treffen können.
Die Einleitung des BEM-Verfahrens ist allen Lehrkräften anzubieten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind (Geltungsbereich des § 167 Absatz 2 SGB IX).
Beim BEM wird oftmals im Laufe des Verfahrens eine angemessene Beschäftigungsmöglichkeit entdeckt und Hilfen ausfindig gemacht, mit denen die Arbeitsunfähigkeit überwunden und damit die (Weiter-) Beschäftigung gesichert werden kann.
Die Teilnahme ist immer freiwillig.
Die Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement finden Sie auf den Seiten des MBJS zur Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
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Arbeitsschutz an Schulen in Brandenburg
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Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.