Qualitätsmerkmal 4.1: Führungsverantwortung / 4.1.2

Qualitätsmerkmal 4.1: Führungsverantwortung / 4.1.2

4.1.2 Delegation von Aufgaben und Festlegung der Verantwortlichkeit

Schulische Maßnahmen:

  • Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter stellt die Zuständigkeiten und Aufgabenbereich innerhalb der (ggf. erweiterten) Schulleitung sicher
  • sie/er legt transparent fest/delegiert/fordert ein Aufgaben und Zuständigkeiten und sichert die Wahrnehmung von Aufgaben und Funktionen im Kollegium
  • sie/er initiiert die Bildung von Arbeitsgruppen
  • sie/er nimmt Fürsorgeverantwortung gegenüber den Mitarbeitern wahr
  • zwischen Schulleitung und Kollegium besteht ein funktionierender Informationsaustausch zu den Arbeitsergebnissen

 

Kriterien:

  • vereinbarte Mitarbeitergespräche zur Personalentwicklung
  • transparente Verwendung der Stunden aus dem Schul- und Schulleitungspool
  • dokumentierte Aufgabenverteilung in der Schule
  • Vorhandensein einer AG Schulentwicklung / Schulprogramm
  • Umsetzung von Beschlüssen
  • ggf. Monatsbriefe zum Informationsaustausch

 

Instrumente / Methoden (Beispiele für Nachweise):

  • Dokumentenanalyse: Leitbild, Schulprogramm, Konferenz und Gremienprotokolle, Geschäftsverteilungsplan der Schulleitung, Beschlussübersicht, Schuljahresarbeitsplan
  • Planung der Mitarbeitergespräche
  • Organigramm der Schule
  • Aufgabenbeschreibungen von Fachkonferenzen, Arbeitsgruppen, Sonderaufgaben
  • Fragebogen, Interview
  • Tag der offenen Tür

Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM