Qualitätsmerkmal 4.1: Führungsverantwortung / 4.1.3

Qualitätsmerkmal 4.1: Führungsverantwortung / 4.1.3

4.1.3 Stärkung der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte aller am Schulleben Beteiligten

Schulische Maßnahmen:

  • die schulischen Gremien werden aktiv in die Organisation und Verwaltung der Schule im Rahmen ihrer gesetzlich geregelten Mitwirkung eingebunden
  • die Schüler- und Elternvertretung werden ermutigt und unterstützt, Unterricht und Schule mitzugestalten und ihre Interessen wahrzunehmen
  • die Schulleitung unterstützt die gewählten Vertreterinnen und Vertreter ebenso bei ihrer Arbeit in den Gremien auf Kreis- und Landesebene
  • die Zusammenarbeit mit dem Lehrerrat wird vertrauensvoll und konsensorientiert gestaltet
  • die Kompetenzen der Konferenzen sowie die Beteiligungsrechte der Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft sowie des nicht lehrenden Personals werden respektiert und unterstützt sowie eingefordert

 

Kriterien:

  • beratende Mitglieder in allen Konferenzen
  • zwei kompetente und engagierte Beratungslehrerinnen oder -lehrer für die Konferenz der Schülerinnen und Schüler
  • gewählte Vertrauenslehrerinnen oder -lehrer
  • gemeinsame Termine mit den Gremien
  • institutionalisierte Formen innerschulischer Zusammenarbeit


Instrumente / Methoden (Beispiele für Nachweise):

  • Dokumentenanalyse: Leitbild, Schulprogramm, Konferenz und Gremienprotokolle, Geschäftsverteilungsplan der Schulleitung, Beschlussübersicht, Schuljahresarbeitsplan
  • Planung der Mitarbeitergespräche
  • Organigramm der Schule
  • Aufgabenbeschreibungen von Fachkonferenzen, Arbeitsgruppen, Sonderaufgaben
  • Fragebogen, Interview
  • Tag der offenen Tür

Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM