Schülerinnen und Schüler müssen lernen, was freie und faire Wahlen, Gewaltenteilung, Minderheitenschutz und Rechtsstaat bedeuten, wie sie in unserem Grundgesetz und in der Europäischen Union verankert sind, wie demokratische Prozesse ablaufen und auf welche Weise jeder Mensch sich an ihnen beteiligen kann.
Dieses Lernen über Demokratie ist wichtig, aber es bleibt abstrakt, wenn nicht ein zweites hinzukommt: Demokratie muss erlebt werden können, und dazu muss Demokratie an Schule gelebt werden, als Erlernen von Demokratie.
Durch die aktive und substantielle Beteiligung von Schülerinnen und Schülern, aber auch von Lehrkräften, Pädagogen und Eltern an den schulischen Beratungs- und Entscheidungsgremien, durch eine lebendige Schulöffentlichkeit, etwa mit Schülerzeitung oder öffentlichen Diskussionsveranstaltungen, und durch Demokratie in jedem Klassenzimmer, etwa durch Klassenräte oder dadurch, dass Lehrkräfte - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und altersangemessen - ihre Schülerinnen und Schüler in Fragen der inhaltlichen und methodischen Gestaltung des Unterrichts einbeziehen.
Redaktionell verantwortlich: Ralf Dietrich, LISUM
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