Rechtliche Grundlagen 1.1.1
Dimension 2: Prozesse
Qualitätsbereich 1. Führung und Verantwortung
Qualitätsmerkmal 1.1 Pädagogische und kooperative Führung
Qualitätskriterium 1.1.1 Führungsverantwortung - Rechtliche Grundlagen
Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) : |
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland : |
VV zur Übertragung von Aufgaben der oder des Dienstvorgesetzten der LK und des sonstigen päd. Personals auf die Schulleiterinnen oder die Schulleiter (VV-Dienstvorgesetztenaufgaben-Übertragung - DAÜVV) : Fürsorgepflicht der Schulleitungen/Lehrkräftegesundheit, Übertragung der Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) auf die Schulleiterin oder den Schulleiter, Intervention der SL bei jeder Art von Angriff auf Lehrkräfte, Schulleiterin oder der Schulleiter hat den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Schule zu organisieren, die Bediensteten zu informieren und zu motivieren. |
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LIBRA