Qualitätsmerkmal 5.2: Fortbildung und Fortbildungsplanung / 5.2.1

Qualitätsmerkmal 5.2: Fortbildung und Fortbildungsplanung / 5.2.1

5.2.1. Fortbildungsplanung

Schulische Maßnahmen:

  • die Grundsätze der Fortbildung werden in der Konferenz der Lehrkräfte bestimmt
  • die Fortbildungsplanung orientiert sich an den im Schulprogramm ausgewiesenen Zielen der pädagogischen Qualitätsentwicklung
  • der Fortbildungsbedarf wird regelmäßig ermittelt
  • Fach-, Abteilungs-, Jahrgangsstufenkonferenzen verständigen sich über fachliche Schwerpunkte
  • für relevante pädagogische Handlungsfelder werden Kompetenzen durch Fortbildungsmaßnahmen entwickelt
  • die Schule kooperiert bei der Planung, Organisation und Durchführung mit anderen Schulen
  • bei der Planung werden die Wünsche der Lehrkräfte berücksichtigt
  • es gibt geeignete Formen des Austausches über Fortbildungsinhalte und entsprechender Materialien
  • Angebote der regionalen Beratungs- und Unterstützungs-Agenturen werden veröffentlicht und regelmäßig genutzt

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Kriterien:

  • Fortbildungsplanung und Fortbildungsportfolio der Lehrkräfte
  • Anteil der Lehrkräfte, die im Schuljahr an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen
  • jährliche Aktualisierung des schulinternen Fortbildungsbedarfs
  • Verabredungen zur Nutzung der Fortbildungen einzelner in den Fachkonferenzen und/oder im Gesamtkollegium

 

Instrumente / Methoden (Beispiele für Nachweise):

  • Dokumentenanalyse: Schulprogramm, Konferenz- und Gremienprotokolle, Schuljahresarbeitsplan
  • Überblick zur Teilnahme der Lehrkräfte an Fortbildungen
  • Aushang des Newsletters der regionalen BUSS-Agentur

Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM