Berlin und Brandenburg

Das übergreifende Thema Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung finden Sie im Teil B des Rahmenlehrplans 1 - 10. Dort finden Sie Ausführungen zur Bedeutung des übergreifenden Themas, zum Kompetenzerwerb, zu Fächerbezügen sowie für das übergreifende Thema essenzielle Links.
Das Thema Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung weist fachübergreifende und fächerverbindende Bezüge zu allen Fächern des Rahmenlehrplans 1-10 auf. In der zu diesem übergreifenden Thema erstellten Handreichung finden Sie eine Tabelle "Möglichkeiten der Verknüpfung des übergreifenden Themas Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung (Teil B) mit den Fachteilen C des Rahmenlehrplans 1–10 für Berlin und Brandenburg", die in einem Überblick Möglichkeiten vorschlägt, in welchen Fächern aufgegriffen werden kann aufzugreifen.
Berlin
"Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist eine besondere Erziehungs- und Bildungsaufgabe."
"Die Jugendverkehrsschulen haben die Aufgabe, Kindern und Jugendlichen den chancengerechten Zugang zu Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung zu eröffnen und unterbreiten unterrichtliche, außerunterrichtliche und außerschulische Angebote und kooperieren mit den allgemeinbildenden Schulen und mit anderen Einrichtungen, insbesondere mit der Polizei und mit Trägern der außerschulischen Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung."
Rechtsvorschriften
"Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist Teil des schulischen Unterrichts- und Erziehungsauftrags. Sie leistet einen Beitrag zur Sicherheit von Schülerinnen und Schülern im Straßenverkehr und umfasst ebenso Aspekte der Sozialerziehung, Umweltbildung und Gesundheitsförderung."
Der Ablauf der Radfahrausbildung wird umfassend erläutert.
Anlage zur Grundschulverordnung Berlin
"In jeder Jahrgangsstufe sind mindestens 10 Stunden im Schuljahr für Verkehrs- und Mobilitätserziehung zu verwenden; in den Jahrgangsstufen 3 und 4 sind die Schülerinnen und Schüler auch durch praktische Übungen auf die Radfahrprüfung vorzubereiten."
Brandenburg
Die Schule ist zum „Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit, der geistigen Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler verpflichtet".
"Bei der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Werthaltungen fördert die Schule insbesondere die Fähigkeit und Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, (…) Beziehungen zu anderen Menschen auf der Grundlage von Achtung, Gerechtigkeit und Solidarität zu gestalten, Konflikte zu erkennen und zu ertragen sowie an vernunftgemäßen und friedlichen Lösungen zu arbeiten, (…) eigene Rechte zu wahren und die Rechte anderer zu respektieren, ihre Verantwortung für die eigene Gesundheit, für den Erhalt der Umwelt und die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen zu begreifen und wahrzunehmen."
Mobilitätsgesetz und Verkehrssicherheitsprogramm
Berlin
Berliner Mobilitätsgesetz
Das Berliner Mobilitätsgesetz ist im Juli 2018 beschlossen worden (siehe auch: Erstes Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes vom 23. Februar 2021) und ist somit deutschlandweit das erste Mobilitätsgesetz. Das Gesetz beinhaltet die Abschnitte: grundsätzliche Ziele der Mobilitätswende, der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), der Rad- und Fußverkehr sowie der Wirtschaftsverkehr und die Neue Mobilität. Es hat im Februar 2021 erst Änderungen erfahren. Ziel dieses Gesetzes ist es, ein auf die Mobilitätsbedürfnisse in Stadt und Umland ausgerichtetes Verkehrssystem zu entwickeln, das sowohl umwelt-, sozial- und klimaverträglich als auch sicher und barrierefrei ausgestaltet ist. Leitbild für das Mobilitätsgesetz ist zudem die „Vision Zero“, die eine erhebliche Reduzierung von schwerverletzten und getöteten Unfallopfern bedeutet. Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes sind u.a. der Ausbau von Radschnellwegen, der Aufbau eines Radwegenetzes, das Einrichten von zusätzlichen Fahrradstellplätzen sowie die Umrüstung der Dieselbusse von der BVG zu elektrisch betriebenen Bussen bis 2030.
Brandenburg
Verkehrssicherheitsprogramm 2024
Mit dem Verkehrssicherheitsprogramm 2024 soll unter anderem die Verkehrssicherheit besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmender wie Kinder, junge Fahrerinnen und Fahrer, Mobilitätseingeschränkte, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer erhöht werden. Das Ministerium des Innern und für Kommunales gewährt Vereinen, gemeinnützigen GmbH und Kommunen Zuwendungen für Projekte zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms des Landes Brandenburg.
Zuwendungsfähige Projekte können sein:
Projekte zur Verkehrsunfallprävention, Aufklärungsmaßnahmen, Projekte zur Verbesserung der Schulwegsicherheit, Altersgruppen spezifische Projekte zur Verkehrserziehung bzw. Mobilitätsbildung und vieles andere mehr.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und Hinweise zum Programm entnehmen Sie bitte dem Flyer zur "Förderung der Verkehrssicherheit im Land Brandenburg" des Ministeriums des Inneren und für Kommunales.
Redaktionell verantwortlich: Grit Diaz de Arce, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.