Zur Gefährdungsbeurteilung Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sollte keine einmalige Aktion, sondern Bestandteil der kontinuierlichen Sicherheitsarbeit an der Schule sein. Die Gefährdungsbeurteilung, die in Art. 6 Abs. 3 der RL 89/391/EWG an der Spitze der konkreten Arbeitgeberpflichten steht, ist in den Reaktionen auf den Erlass des Arbeitsschutzgesetzes als Herzstück des neuen Rechts bezeichnet worden. Für Schulleiterinnen bzw. Schulleiter, Betriebsbeauftragte und Lehrerräte muss die korrekte Umsetzung dieser Arbeitgeberpflicht (§ 5 ArbSchG) hohes Gewicht haben, da Gefährdungsbeurteilungen die Sachargumente für guten und wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz liefern. Die Gefährdungsbeurteilungen dienen zur Ermittlung und Bewertung von Ursachen und Bedingungen, die zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren oder Unfällen in Schulen führen. Sie sollen helfen, zielgerichtete und wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Systematisches präventives Handeln setzt voraus, dass die bestehenden arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen zuverlässig identifiziert werden. Es ist deswegen entscheidend, dass hier ein maßgeschneidertes Instrument entwickelt bzw. ausgewählt wird, welches gut geeignet ist, die bestehenden arbeitsbedingten Risiken realistisch zu erfassen und abzubilden. Entwürfe von Checklisten können unserer Formulardatenbank entnommen werden oder sich an anderen Beispielen orientieren. Die Checklisten zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung werden durch unsere Expertinnen und Experten der sicherheitstechnischen (Fachkräfte für Sicherheit) und arbeitsmedizinischen (Betriebsärztinnen und Betriebsärzte) Betreuung empfohlen, welche Sie zur richtigen Handhabung beraten . Ausdrücklich wird hier auch auf das vom Bundesverband der Unfallkassen als Instrument zur Erfassung psychomentaler und psychosozialer Belastungen anerkannte und in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV - I 8760) zur Benutzung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für den Lehrerarbeitsplatz nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) empfohlene Beispielverfahren hingewiesen. Das Serviceportal der Unfallkasse Baden-Württemberg wartet mit viel Anregungen zum Thema Gefährdungsbeurteilung an Schulen auf. Die Gefährdungsbeurteilung muss nicht jährlich durchgeführt werden. Eine Durchführung ist jedoch erforderlich bei Änderungen der Vorschriften oder Einführungen neuer Technologien, bei Umbau oder wesentlichen Erweiterungen des Schulgebäudes, bei einer wesentlichen Veränderung der Schulorganisation, z. B. Ganztagsbetrieb, bei schweren Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie bei akuten psychosozialen Belastungen. Ohne diese Anlässe muss die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig wiederholt werden. Den Zeitraum legt die Schulleitung selber fest. Empfehlenswert ist die Einbindung in die Jahresplanung. Sie benötigen Unterstützung? Dann kontaktieren Sie Ihre Sicherheitsfachkraft oder ihre Betriebsärztin. Hinweis: Alle in der Formulardatenbank eingestellten Checklisten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. |
Zur Gefährdungsbeurteilung (GBU) der psychischen Belastungen Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen tragen dazu bei, dass Beschäftigte langfristig motiviert und gesund bleiben. Ein wichtiger Aspekt sind dabei psychische Belastungen. Dieser Tatsache hat der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz Rechnung getragen: Die Beurteilung der psychischen Belastung und die Ableitung von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ist eine gesetzliche Pflicht. Gemeinsam wollen wir uns auf den Weg machen, dies in den Schulen umzusetzen. Die Analyse der Belastungen und die Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, die Arbeitssituation gesundheitsförderlich zu gestalten – ein Anliegen, das allen – Lehrkräften wie Schulleitung – zugutekommt. Um die Schulleitungen bei dieser Aufgabe zu unterstützen, berät und unterstützt die Fokusgruppe `GBU Psychische Belastungen´ bei dem Prozess der Umsetzung dieser Anforderung und stellt für die Erhebung verschiedene Instrumente zur Verfügung:
Die Gesundheitsexperten des AMD beraten die Schulleitungen gern zu dem Prozess und den möglichen Methoden und unterstützen Sie tatkräftig bei der Durchführung, unabhängig von dem Verfahren, dass Sie einsetzen möchten. Kontakt: Email: lehrergesundheit@~@de.tuv.com
* Der COPSOQ (Copenhagen Psychosocial Questionnaire) ist ein wissenschaftlich validierter Fragebogen zur Erfassung psychischer Belastungen und Beanspruchungen bei der Arbeit. |
Mutterschutzgesetz - Hinweise zur GBU Mit der Novellierung des Mutterschutzgesetzes haben sich die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung geändert. Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber „durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arebit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“ Demnach ist für jeden Arbeitsplatz und für jede Tätigkeit im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen Gefährdung für schwangere oder stillende Frauen zu ermitteln und zu beurteilen. Die Schulleiterin/ der Schulleiter kann sich hierbei von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten lassen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss auch dann durchgeführt werden, wenn bisher weder eine Frau noch eine schwangere oder stillende Frau beschäftigt wurde. Ziel ist es, Gefährdungen für Frauen möglichst zu vermeiden und eine unverantwortbare Gefährdung auszuschließen. Eine solche liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit für eine Gesundheitsbeeinträchtigung im Hinblick auf das Ausmaß des zu erwartenden Schadens nicht hinnehmbar ist. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Hier weitere Hinweise des LAVG.
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Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.