Gefahrstoffe im Unterricht - Durchführung von Versuchen mit Gefahrstoffen
Experimentalunterricht ist von unschätzbarer Bedeutung für die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten im naturwissenschaftlich-technischen Unterricht, nicht zuletzt auch für eine grundlegende Bildung im Erkennen und Beherrschen von Risiken. Ein sicherer Experimentalunterricht liegt daher im gesellschaftlichen Interesse.
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Methode zur systematischen Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte an Schulen im Zuge ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit zu beschreiben sowie die Ableitung angemessener Schutzmaßnahmen. Gefährdungsbeurteilungen bieten der Schule die Möglichkeit, Gefahren oder Gefährdungen bereits im Vorfeld zu erkennen und diesen mit geeigneten Schutzmaßnahmen entgegenzuwirken. Richtig eingesetzt, können sie dazu beitragen Unfälle und Erkrankungen im Unterricht zu vermeiden.
Bevor eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, werden alle nötigen Informationen über Gefahrstoffe, Beschäftigungsbeschränkungen und Tätigkeitsverbote sowie der Durchführung des Experiments anhand der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU), Sicherheitsdatenblättern und anderen Informationsquellen, wie z. B. Stoffdatenbanken beschafft und ausgewertet.
Nützliche Informationen zur Gefährdungsbeurteilung finden sich u.a. in den Kap. I – 3 und III – 2.4 der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht, der Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“, DGUV Information 213-098 und dem Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlichen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung (DEGINTU).
Eine Gefährdungsbeurteilung wird in mehreren Schritten durchgeführt. Schutzmaßnahmen sind bei Gefahrstoffen entsprechend des STOP Prinzips festzulegen. Bei STOP stehen die Buchstaben für die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen.
S – Substituieren von Gefahrenquellen
T – Technische Maßnahmen
O – Organisatorische Maßnahmen
P – Personenbezogene Maßnahmen
Substituieren
Bei der Substitutionsprüfung wird ermittelt, ob weniger gefährliche Stoffe oder Gemische bei den Experimenten einzusetzen sind und das Verfahren sich so ändern lässt, dass die Gefährdung für Lehrkräfte und Schüler verhindert bzw. minimiert werden kann.
Technische Maßnahme:
Beispiel: Versuche unter einem Abzug durchführen
Organisatorische Maßnahme:
Beispiel: Versuchsdurchführung in kleineren Gruppen
Personenbezogene Maßnahme:
Beispiel: Schutzbrille, Schutzhandschuhe
Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung können sich u.a. folgende Maßnahmen ergeben:
- Aktualisierung des Gefahrstoffkatasters
- Lagerung von Gefahrstoffen entsprechend den Vorgaben der DGUV Information
- „Stoffliste“
- Festlegen von Prüffristen
- Inhalte für Unterweisungen
- Erstellung bzw. Ergänzung der Fachraum- und Sammlungsordnung
- Verfahren und Prozesse zwischen Schule und Träger festlegen, z.B. Meldeverfahren für Mängel und Entsorgung, Reparaturen und Anschaffungen
- Erstellung bzw. Ergänzungen von Betriebsanweisungen
- Anpassung von Instandhaltungen
Bei der Verwendung von Gefahrstoffen können sich u.a. folgende Schutzmaßnahmen ergeben:
- Beachtung der Tätigkeitsbeschränkungen für die unterschiedlichen Nutzergruppen
- Durchführung einer Ersatzstoffprüfung (Substitution)
- Anpassung von Muster-Gefährdungsbeurteilungen aus Datenbanken und Programmen an die örtlichen Gegebenheiten
- Zugang zu den Muster-Gefährdungsbeurteilungen für alle Fachkräfte ermöglichen
- Verwendung möglichst kleiner Mengen von Gefahrstoffen
Von der Lehrkraft ist eine „allgemeine Betriebsanweisung“ im Sinne einer Laborordnung zu erstellen, anhand dieser alle betroffenen Schülerinnen und Schüler mündlich zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres unterwiesen werden.
Bevor Schülerinnen und Schüler mit Gefahrstoffen experimentieren, müssen sie gezielte Anweisungen von der Lehrkraft zu den einzelnen Versuchen bekommen. Es muss ihnen verdeutlicht werden, mit welchen Gefahrstoffen sie arbeiten, welche beim Experimentieren als Edukte/Produkte zu erwarten sind, wie sie mit ihnen sicher umgehen und wie sie zu entsorgen sind.
Ausführlichere Informationen zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sowie fachbezogene Hinweise und Ratschläge finden Sie in den Kapiteln I – 3, II - 3 und III – 2 der RiSU.
Der Spitzenverband der Unfallversicherungsträger, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt allgemeinbildenden Schulen ein kostenfreies Gefahrstoffinformationssystem zur Verfügung. Das Online-Portal „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht (DEGINTU) unterstützt Schulleitungen, sowie Lehrerinnen und Lehrer bei der Vorbereitung und Durchführung eines sicheren Unterrichts mit Gefahrstoffen. Änderungen im Gefahrstoffrecht werden in der Datenbank aktualisiert und den Schulen zeitnah zur Verfügung gestellt.
Vor der Durchführung von Versuchen muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. In Abhängigkeit von Tätigkeiten und den gefährlichen Eigenschaften müssen die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.
Für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung müssen nicht zwangsläufig, wie z.B. vor jedem Unterricht neue Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden. Für Standardversuche können z.B. vorgefertigte, exakt zutreffende Beurteilungen eingesetzt werden, wie z.B. aus DEGINTU oder aus einem aktuellen Chemiebuch. Auch Hinweise zur Entsorgung müssen dabei berücksichtigt werden.
DEGINTU unterstützt die Schulen bei der Verwaltung der Chemikaliensammlung, der Vorbereitung und Durchführung eines sicheren Experimentalunterrichts sowie bei der Organisation der sicherheitsrelevanten Dokumentationsunterlagen. Das Online-Portal ermöglicht u. a. das einfache Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses und den Ausdruck von Etiketten für die Gefahrstoffgebinde der Schule. Darüber hinaus unterstützt es mittels einer „Versuchsdatenbank mit interaktiver Gefährdungsbeurteilung“ die Schulen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
Ein verschlüsselter Zugang über die Webseite degintu.dguv.de ermöglicht ermöglicht die Arbeitz mit DEGINTU überall dort wo, ein Internetzugang verfügbar ist. Alle Schulen können sich zur kostenlosen Nutzung über die o. g. Webseite registrieren. Die eingegebenen Daten der Schule werden auf einem Server in Deutschland in einem gesicherten Bereich gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
Um die Daten und Funktionen des Online-Portals nutzen zu können, registriert die Schulleitung - oder eine von ihr beauftragte Person - die Schule im Online Portal. Für die Erstregistrierung benötigt die Schule einen Institutsschlüssel, über den alle öffentlichen Einrichtungen verfügen.
Eine Beratung zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können sie vom Kompetenzzentrum Sicherheit und Gesundheit (KSG) anfordern.
Herr Frank Schulz
Telefon: 0331 8683 632
E-Mail: frank.schulz(at)ksg.brandenburg.de
Zusätzlich zu ihrer zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit steht Ihnen ein Experte der Unfallkasse Brandenburg zur Verfügung.
Herr Dr. Oliver Kuppinger
Telefon: 0335 5216 116
E-Mail: o.kuppinger(at)ukbb.de
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Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
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