In Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, der oder dem Sicherheitsbeauftragten, der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt, dem Lehrer- und Personalrat organisiert die Schulleiterin oder der Schulleiter Schulbegehungen.
Durch Schulbegehungen sollen Mängel in der Technik, der Organisation, im Arbeitsablauf und im Verhalten der Beschäftigten erkannt und Möglichkeiten der Abstellung gefunden werden. Schulbegehungen finden aus verschiedenen Anlässen statt:
- Turnusmäßig,
- aus besonderem Anlass (z.B. Unterweisung, Umbau, Rekonstruktionsmaßnahmen u.ä.m.),
- nach Unfällen,
- zur Begleitung des zuständigen Aufsichtsdienstes (z.B.Landesamt für Arbeitsschutz).
Mögliche Schwerpunkte, welche zur Schulbegehung Berücksichtigung finden sollen, sind:
- Dienstwege (Wegeunfälle),
- Unterrichtswege (Schulgelände),
- Schulhofgestaltung,
- Bildschirmarbeitsplätze,
- Beleuchtung,
- Leitern und Tritte,
- Erste Hilfe,
- Brandschutz,
- innerbetriebliche Einrichtungen (Treppen, Ausgänge, Notausgänge, Fluchtwegeschilderung, Alarmanlagen),
- Gefahrstoffe (Aufbewahrung, Kennzeichnung; Entsorgung),
- elektrische Anlagen und Betriebsmittel u.a.m.
Der Schulleiter/ die Schulleiterin sollte im eigenen Interesse den Schulträger zur Schulbegehung einladen. Das spart Zeit und doppelte Beratungstermine. In der Formulardatenbank ist eine Handlungsempfehlung des KSG zur Vorbereitung einer Schulbegehung hinterlegt.
Hinweis: Brandschutzbegehungen zur Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen sind zur Erfüllung der Sicherheit nach den gesetzlichen Vorschriften eine permanente Aufgabe. In Abstimmung mit dem Schulträger sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter diese Begehungen auch zur Sicherstellung der Ersatzpflicht der Versicherer sicherzustellen. Dabei müssen alle zur Schule gehörenden Gebäude und Gebäudeteile, alle Anlagen und Einrichtungen überprüft werden.
-
Schule
-
Schulen (in Berlin/Brandenburg)
-
Arbeitsschutz an Schulen in Brandenburg
-
Arbeitsschutzmanagement
- Aufbauorganisation - Betriebsbeauftragte
- DigitalPakt - Sicherheit und Gesundheit
- Erste Hilfe an Schulen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Gefahrstoffe an Schulen
- Erst- und Folgebelehrung nach §43 IfSG
- Erst- und Folgebelehrung nach §35 IfSG
- Hepatitis-B Impfung als Maßnahme zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
- Infektionsgefährdung - Betriebsärztliche Information
- Mutterschutz
- Netzwerkpartner
- Rahmen-Hygieneplan für Schulen
- Notfallpläne
- Schulbegehungen
- Sichere Schule
- Sicherheitsseminare
- Sicherheitsseminare - Inhalte
- Vorsorgekartei und Vorsorgen für Lehrkräfte
-
Arbeitsschutzmanagement
-
Arbeitsschutz an Schulen in Brandenburg
-
Schulen (in Berlin/Brandenburg)
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.