Rechtliche Grundlagen Dimension 1
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG):
- §§ 15, 16, 17 ➜ Bildungsgänge und ihre Zuordnung zu Schulformen und Schulabschlüsse
- §§ 19, 28, 30, 32 ➜ Bildungsgänge aller Schulformen
- §§ 33, 34 ➜ Bildungsgänge zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife / Hochschulreife
Verordnungen auf Grundlage des Schulgesetzes:
- Berufsschulverordnung (BSV) ➜ Vorgaben für die Bildungsgänge an Berufsschulen
- Grundschulverordnung (GV) ➜ Bildungsgänge und Zügigkeit in der Grundschule
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung (GOSTV) ➜ Bildungsgänge und die Organisation der gymnasialen Oberstufe
- Sekundarstufen I-Verordnung (Sek I-V) ➜ Organisation und Bildungsgänge an Schulen der Sekundarstufen I und II (Oberschule, Gesamtschule, Gymnasium)
- Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung – SopV) ➜ Bildungsgänge und Organisationsformen an Förderschulen
- konkretisierte Regelungen zur Zügigkeit in der Schulentwicklungsplanung der jeweiligen Schulträger (Landkreise und kreisfreie Städte) basierend auf den Vorgaben des BbgSchulG und unter Berücksichtigung regionaler Bedarfe
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
- § 3 ➜ Recht auf Bildung
- § 4 ➜ Ziele und Grundsätze der Erziehung und Bildung
- § 29 ➜ Grundsätze, gemeinsamer Unterricht
Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung – SopV) ➜ die Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts und Festlegung spezifischer Regelungen für inklusive Bildungsangebote
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) §18 ➜ Ganztagsangebote
Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen (VV-Ganztag) ➜ Konkretisierungen zur Umsetzung von Ganztagsangeboten (z.B. Festlegungen zu Zielen, Organisationsformen, Anforderungen an pädagogische Konzepte, Kooperationen mit außerschulischen Partnern sowie Regelungen zur personellen und sächlichen Ausstattung
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
- § 3 Abs. 2 bis 4 ➜ Entwicklung spezifische Bildungs- und Erziehungskonzepte
- § 6 Abs. 2 ➜ Gestaltung des Schulwesens: Möglichkeit für die Entwicklung schulischer Profile durch Schulträger
- § 7 Abs. 1 ➜ eigenes Profil möglich unter Wahrung der Chancengleichheit, Durchlässigkeit der Bildungsgänge und der Voraussetzungen für die Anerkennung der Abschlüsse
- §§ 8, 8a ➜ Schulversuche und Versuchsschulen; Schulen mit besonderer Prägung
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) §§ 3, 4 ➜ Chancengleichheit
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG):
- § 3 Abs. 1 ➜ Zugang zur Schule unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage; Förderung sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler durch besondere Maßnahmen
- § 4 Abs. 4 ➜ Offenheit und Toleranz gegenüber unterschiedlichen kulturellen und sprachlichen Hintergründen, …
- § 4 Abs. 8 ➜ Eingliederung fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler
Zusätzlich: Verordnungen und spezifische Regelungen zur Konkretisierung der Durchführung von Modellversuchen und besonderen pädagogischen Konzepten, z.B.:
- Richtlinien für Modellversuche
- Konzepte für besondere Schulprojekte
Fachportal des MBJS ➜ Informationen und Hintergründe
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) § 36 Grundsätze ➜ Schulpflicht
Rundschreiben 17/18 ➜ Handlungsanleitung zur Durchsetzung der Schulpflicht bei unentschuldigtem Fernbleiben
- Punkt 2 ➜ Zusammenarbeit zwischen Schulen, Schulaufsicht, Jugendhilfe und Polizei
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG):
- § 67 ➜ Lehrkräfte
- § 68 ➜ Sonstiges Schulpersonal
Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz (BbgLeBiG):
- § 1 ➜ Ziel und Inhalt der Lehrerbildung einschließlich der Qualifizierung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung professioneller Kompetenzen
- § 2 ➜ Lehrämter
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG): § 109 Abs.1 Abs. 5 ➜ Verpflichtung der StSchÄ zur gleichmäßigen Ausstattung der Schulen mit entsprechend den Anforderungen der Stundentafel qualifizierten Lehrkräften
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG): § 69 Abs. 3 ➜ Einrichtung von Funktionsstellen und die Übertragung besonderer Aufgaben an Lehrkräfte
Verwaltungsvorschriften zur Arbeitszeit der Lehrkräfte (VV-Arbeitszeit-Lehrkräfte): Abschnitt 4 ➜ Ermäßigungsstunden
Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG): § 37ff ➜ Dienstunfähigkeit
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG): §§ 108 bis 110 ➜ Kostenarten, Kostenträger, Personalkosten, Unterrichtsbedarf, Sachkosten ➜ Finanzierung der Schulen in öffentlicher Trägerschaft (Definition verschiedener Kostenarten, die Kostenträger sowie die Zuständigkeiten für Personal- und Sachkosten); gesetzliche Grundlagen für das Schulbudget (Finanzierung der Schulen)
Fachportal des MBJS: spezifische Regelungen zum Schulbudget (allgemeine Informationen; Handreichung)
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG):
- § 7 Abs. 4, 5 ➜ Mittelbewirtschaftung
- § 110 Sachkosten ➜ Zuständigkeit für Sachkosten (u.a. Gebäude, Ausstattung,…)
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Gesetz - ÖPNVG): § 2 Abs. 3 ➜ Grundlagen für die Infrastrukturanbindung im Nahverkehr
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG): § 44 Abs. 2 ➜ in Zusammenhang mit Distanzunterricht
Lernmittelverordnung (LernMV): § 1 Abs. 1, 2 ➜ Lernmittel als Unterrichtsmaterialien (gedruckt und/oder elektronisch, z.B. Schulbücher, digitale Werke, audiovisuelle Medien und Lernsoftware)
Brandenburgisches E-Government-Gesetz (BbgEGovG): § 12 ➜ Festlegung zur Einhaltung verbindlich beschlossener IT-Interoperabilitäts- oder IT-Sicherheitsstandards des IT-Planungsrates von den Behörden des Landes, einschließlich der Schulen in Verbindung mit §§ 1, 2, 3
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG): §§ 9, 9a Zusammenarbeit mit anderen Stellen, öffentlichen Einrichtungen und den Kirchen; Trägern der Schulsozialarbeit ➜ Förderung von Kooperationen zwischen Schulen, Jugendhilfe und anderen Akteuren im Sozialraum, z. B. durch Ganztagsschulen und Schulsozialarbeit
Sozialgesetzbuch (SGB) VIII – Kinder- und Jugendhilfe:
- § 1 ➜ Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
- § 11 ➜ Jugendarbeit
- § 13 ➜ Jugendsozialarbeit
- § 16 ➜ Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- § 79a ➜ Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe)
- …
Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJHG):
- ➜ landesspezifische Regelungen in Ergänzung das SGB VIII
- § 57 Abs. 1, 3, 7 ➜ Aussagen zur Förderung sozialräumlicher Kooperationen
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LIBRA