Rechtliche Grundlagen Dimension 1

Rechtliche Grundlagen Dimension 1

Rechliche Grundlagen zu den Rahmenbedingungen
1. Strukturen

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG):

  • §§ 15, 16, 17 ➜ Bildungsgänge und ihre Zuordnung zu Schulformen und Schulabschlüsse
  • §§ 19, 28, 30, 32 ➜ Bildungsgänge aller Schulformen
  • §§ 33, 34 ➜ Bildungsgänge zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife / Hochschulreife

Verordnungen auf Grundlage des Schulgesetzes:

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)

  • § 3 ➜ Recht auf Bildung
  • § 4 ➜ Ziele und Grundsätze der Erziehung und Bildung
  • § 29 ➜ Grundsätze, gemeinsamer Unterricht

Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung – SopV) ➜ die Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts und Festlegung spezifischer Regelungen für inklusive Bildungsangebote

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)  §18 ➜ Ganztagsangebote

Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen (VV-Ganztag) ➜ Konkretisierungen zur Umsetzung von Ganztagsangeboten (z.B. Festlegungen zu Zielen, Organisationsformen, Anforderungen an pädagogische Konzepte, Kooperationen mit außerschulischen Partnern sowie Regelungen zur personellen und sächlichen Ausstattung

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)

  • § 3 Abs. 2 bis 4 ➜ Entwicklung spezifische Bildungs- und Erziehungskonzepte
  • § 6 Abs. 2 ➜ Gestaltung des Schulwesens: Möglichkeit für die Entwicklung schulischer Profile durch Schulträger
  • § 7 Abs. 1 ➜ eigenes Profil möglich unter Wahrung der Chancengleichheit, Durchlässigkeit der Bildungsgänge und der Voraussetzungen für die Anerkennung der Abschlüsse
  • §§ 8, 8a ➜ Schulversuche und Versuchsschulen; Schulen mit besonderer Prägung
2. Schülerinnen und Schüler

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) §§ 3, 4  ➜ Chancengleichheit

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG):

  • § 3 Abs. 1 ➜ Zugang zur Schule unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage; Förderung sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler durch besondere Maßnahmen
  • § 4 Abs. 4 ➜ Offenheit und Toleranz gegenüber unterschiedlichen kulturellen und sprachlichen Hintergründen, …
  • § 4 Abs. 8 ➜ Eingliederung fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler

Zusätzlich: Verordnungen und spezifische Regelungen zur Konkretisierung der Durchführung von Modellversuchen und besonderen pädagogischen Konzepten, z.B.:

  • Richtlinien für Modellversuche
  • Konzepte für besondere Schulprojekte

Fachportal des MBJS ➜ Informationen und Hintergründe

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) § 36 Grundsätze ➜ Schulpflicht

Rundschreiben 17/18 ➜ Handlungsanleitung zur Durchsetzung der Schulpflicht bei unentschuldigtem Fernbleiben

  • Punkt 2 ➜ Zusammenarbeit zwischen Schulen, Schulaufsicht, Jugendhilfe und Polizei
3. Personal

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG):

  • § 67 ➜ Lehrkräfte
  • § 68 ➜ Sonstiges Schulpersonal

Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz (BbgLeBiG):

  • § 1 ➜ Ziel und Inhalt der Lehrerbildung einschließlich der Qualifizierung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung professioneller Kompetenzen
  • § 2 ➜ Lehrämter

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG): § 109 Abs.1  Abs. 5 ➜ Verpflichtung der StSchÄ zur gleichmäßigen Ausstattung der Schulen mit entsprechend den Anforderungen der Stundentafel qualifizierten Lehrkräften

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG): § 69 Abs. 3 ➜ Einrichtung von Funktionsstellen und die Übertragung besonderer Aufgaben an Lehrkräfte

4. Ressourcen

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG): §§ 108 bis 110 ➜ Kostenarten, Kostenträger, Personalkosten, Unterrichtsbedarf, Sachkosten ➜ Finanzierung der Schulen in öffentlicher Trägerschaft (Definition verschiedener Kostenarten, die Kostenträger sowie die Zuständigkeiten für Personal- und Sachkosten); gesetzliche Grundlagen für das Schulbudget (Finanzierung der Schulen)

Fachportal des MBJS: spezifische Regelungen zum Schulbudget (allgemeine Informationen; Handreichung)

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG):

  • § 7 Abs. 4, 5 ➜ Mittelbewirtschaftung
  • § 110 Sachkosten ➜ Zuständigkeit für Sachkosten (u.a. Gebäude, Ausstattung,…)

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Gesetz - ÖPNVG)§ 2 Abs. 3 ➜ Grundlagen für die Infrastrukturanbindung im Nahverkehr

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG): § 44 Abs. 2 ➜ in Zusammenhang mit Distanzunterricht

Lernmittelverordnung (LernMV): § 1 Abs. 1, 2 ➜ Lernmittel als Unterrichtsmaterialien (gedruckt und/oder elektronisch, z.B. Schulbücher, digitale Werke, audiovisuelle Medien und Lernsoftware)

Brandenburgisches E-Government-Gesetz (BbgEGovG): § 12 ➜ Festlegung zur Einhaltung verbindlich beschlossener IT-Interoperabilitäts- oder IT-Sicherheitsstandards des IT-Planungsrates von den Behörden des Landes, einschließlich der Schulen in Verbindung mit §§ 1, 2, 3

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG): §§ 9, 9a Zusammenarbeit mit anderen Stellen, öffentlichen Einrichtungen und den Kirchen; Trägern der Schulsozialarbeit ➜ Förderung von Kooperationen zwischen Schulen, Jugendhilfe und anderen Akteuren im Sozialraum, z. B. durch Ganztagsschulen und Schulsozialarbeit

Sozialgesetzbuch (SGB) VIII – Kinder- und Jugendhilfe:

  • § 1 ➜ Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
  • § 11 ➜ Jugendarbeit
  • § 13 ➜ Jugendsozialarbeit
  • § 16 ➜ Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
  • § 79a ➜ Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe)

Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJHG):

  • ➜ landesspezifische Regelungen in Ergänzung das SGB VIII
  • § 57 Abs. 1, 3, 7 ➜ Aussagen zur Förderung sozialräumlicher Kooperationen

Redaktionell verantwortlich: André Koch, LIBRA