Legalisierter Raub und Deportation
von Monika Ebertowski
„1933 lebten in Deutschland rund 450.000 Personen, die laut Statistik als ‚Glaubensjuden’ bezeichnet wurden. Ihr Anteil an der deutschen Gesamtbevölkerung betrug knapp 0,77 Prozent. Wiederum rund 80 Prozent dieser so genannten ‚Glaubensjuden’ besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie lebten vor allem in den Großstädten, insbesondere in Berlin.
Seit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurden Leben und Alltag der Juden in Deutschland durch Verfolgung bis hin zur physischen Vernichtung geprägt. Betrachtet man den Verlauf der nationalsozialistischen Judenverfolgung, so lassen sich verschiedene Phasen erkennen: In den Jahren 1933 bis 1935 handelte es sich zunächst um einzelne antijüdische Maßnahmen auf der Grundlage von Notverordnungen und Ermächtigungsgesetzen; 1935 bis 1938 erfolgte auf der Basis der ‚Nürnberger Gesetze’ sowie darauf basierender Verfügungen und Verordnungen die legislatorische Ausgliederung und Dissimilierung; 1938 bis 1941 kam es zu Pogromen und ersten Massendeportationen; 1941 bis 1945 erfolgte die physische Massenvernichtung von Juden.“
Zitiert aus: Nakath 2007, S. 416
Arbeitsanregungen
Inwiefern kann man von einem legalisierten Raub an jüdischem Eigentum sprechen? Im Rahmen der „Gleichschaltung“ aller öffentlichen Behörden wurde dem Reichsministerium der Finanzen der Auftrag erteilt, über die Oberfinanzpräsidien und lokalen Finanzämter die diskriminierenden gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen, die den Raub an der jüdischen Bevölkerung legalisierten. Die Mitarbeiter der Finanzverwaltungen führten offizielle staatliche Bestimmungen aus, wobei sich die Frage stellt, ob sie ihre Aufgaben aus Überzeugung ausführten, aus Opportunismus oder aus Zwang, und welchen Spielraum hatten sie in diesem Fall, um ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger vor dem staatlichen Zugriff zu schützen, bzw. wo verorteten sie sich zwischen Pflichterfüllung gegenüber dem Staat und ihrem Gewissen, zwischen Übereifer und Verweigerung.
Welche gesetzlichen Bestimmungen legalisierten den Raub an der jüdischen Bevölkerung? Nur einige Maßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung sollen im Folgenden exemplarisch genannt werden. Durch die diskriminierenden Maßnahmen an der jüdischen Bevölkerung, zum Beispiel legalisiert durch das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (7. April 1933), wurden viele Menschen aus dem öffentlichen Dienst arbeitslos und verloren damit ihren Broterwerb. 1935 wurden Juden grundsätzlich aus dem öffentlichen Dienst entlassen, und für fast alle Berufe wurde ein „Arierparagraf“ erlassen, der eine Anstellung an den Nachweis „arischer Abstammung“ („Arierpass“) knüpfte. Ebenso wurde quasi ein Berufsverbot für jüdische Ärzte und Rechtsanwälte erlassen, das auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt wurde.
Für die jüdische Bevölkerung wurden gleichzeitig sämtliche staatlichen Sozialleistungen gestrichen, zum Beispiel die Arbeitslosenhilfe, die Winterhilfe. 1937 begann mit Drohungen, Einschüchterungen und Erpressungen die „Arisierung“ der Wirtschaft, die zur Folge hatte, dass viele Juden ihren Betrieb unter Wert „verkaufen“ mussten, allein in Berlin etwa 6000 jüdische Geschäfte. Ab 1939 durften jüdische Kaufleute keine eigenen Geschäfte mehr betreiben (Gruner 1996, S. 62). Es existierte eine spezielle Einkommen-/Lohnsteuer für jüdische Bürgerinnen und Bürger, die 15% höher war als die für nicht jüdische Bürgerinnen und Bürger. 1938 zwang man die Juden, ihr Vermögen anzumelden, wenn es 5.000,- Reichsmark überstieg (Grund und Boden, Gebäude, Betriebsvermögen, sonstiges Vermögen). Die entsprechenden Formulare wurden durch die Ortspolizei ausgehändigt.
Die Widerstandsgruppe Baum
Mit der sogenannten „Polenaktion“ kam es 1938 zur ersten großen Ausweisungswelle, auf das der siebzehnjährige Herschel Grünspan mit dem Attentat auf einen deutschen Diplomaten in Paris aufmerksam machen wollte, was zur Rechtfertigung der „Reichspogromnacht“ am 9.11.1938 führte und eine neue, härtere Verfolgungs- und Diskriminierungswelle einleitete. Den ausgewiesenen Menschen war es nicht möglich, ihr Vermögen zu retten.
„Am 12. November 1938 wurde die so genannte ‚Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit’ erlassen. Dem jüdischen deutschen Bevölkerungsteil wurde eine Kontribution von 1 Milliarde RM an das Deutsche Reich auferlegt. Auf der Grundlage der beschriebenen Vermögenserklärungen hatten die Betroffenen zunächst vier Raten mit jeweils fünf Prozent ihres Vermögens zu entrichten. Mit der Einziehung der ‚Judenvermögensabgabe’ wurden die Finanzämter betraut. (...) Die auswanderungswilligen jüdischen Bürger mussten zwecks Ausstellung eines Passes eine so genannte steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorlegen. Diese Bescheinigung erteilten die Finanzämter erst nach vollständig geleisteter ‚Judenvermögensabgabe’.“
Zitiert aus: Nakath 2007, S. 421f.
Aufgrund der zunehmenden Verfolgungen versuchten viele Juden, ins Ausland zu fliehen. Aus den Volkszählungsunterlagen der Jahre 1933 und 1938 lässt sich schließen, dass in dieser Zeit etwa 239.000 Juden Deutschland verlassen haben. Insgesamt emigrierten etwa 455.000 Juden bis Oktober 1941; nach diesem Zeitpunkt war es aufgrund des Auswanderungsstopps fast unmöglich, Deutschland zu verlassen. Etwa 100.000 Juden flohen in Länder, die von der deutschen Wehrmacht besetzt wurden, sodass sie erneut in den Machtbereich der deutschen Nationalsozialisten gerieten und zum Beispiel von Frankreich aus in die östlichen Vernichtungslager deportiert wurden. Auch hieraus zog der nationalsozialistische Staat finanziellen Vorteil: Flüchtlinge mussten (bereits seit 1931) eine „Reichsfluchtsteuer“ zahlen, die bis zu 100% des Vermögens betraf, das die betreffenden Personen besaßen; das heißt, wenn jemand 1000,- Reichsmark besaß, musste er auch 1000,- Reichsmark Ausreisesteuer zahlen. Zusätzlich gab es eine devisenrechtliche Ausbeutung; das heißt, es wurden hohe Umtauschgebühren erhoben.
1941 begann die Deportation der jüdischen Bevölkerung in die Vernichtungslager; auf der Wannseekonferenz am 20.1.1942 wurde die systematische Vernichtung der Juden und die bürokratische Umsetzung dieses Plans besprochen.
Ein zentrales Dokument zur steuerlichen Ausbeutung ist eine Dienstanweisung Hitlers, die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941, die zum Hauptinstrument der Vermögensberaubung jüdischer Bürgerinnen uns Bürger wurde. Die „Verwertung jüdischen Vermögens“, das heißt des Vermögens, das nach all den Raubzügen des nationalsozialistischen Staates noch in jüdischer Hand war, wurde auf der Grundlage eines geheimen Schnellbriefes vom 4.11.1941 veranlasst (Einziehung des Vermögens zugunsten des Deutschen Reiches). Mit der „Abwicklung“ wurden die Oberfinanzpräsidenten beauftragt; für jeden Bürger, der deportiert werden sollte, wurden mittels eines Fragebogens Vermögensangaben erhoben. Dieser Fragebogen musste in der Regel kurz vor der Deportation ausgefüllt werden. Oft enthalten diese „Vermögenserklärungen“ die letzte Unterschrift der betroffenen Menschen.
Das Wort „Deportation“ wurde darin mit „Auswanderung“ umschrieben. Diese sogenannten Listen waren in der jüdischen Bevölkerung gefürchtet; kamen sie doch einem Todesurteil gleich. In diesen Listen wurden alle Habseligkeiten der Betroffenen aufgeführt; kurz nach der Deportation versiegelte man die Wohnung und die Gerichtsvollzieher stellten Inventarlisten der noch verwertbaren Gegenstände aus der Wohnung auf, die mit den oben genannten Listen abgeglichen wurden. Nach der Wertermittlung hatte man in der Regel eine Gebrauchtwarenfirma mit dem Verkauf beauftragt. Das Vermögen fiel an den Staat. Dieser gesamte Prozess von Deportation und Enteignung wurde durch die Bürokratie akribisch festgehalten, was zu dem Verbrechen eine weitere Abscheulichkeit hinzufügte: den Anschein von Rechtmäßigkeit und staatsbürgerlicher Pflichterfüllung.
Genauso bürokratisch wie der Raub an jüdischem Vermögen wurde die Deportation der Juden organisiert. Für einen Transportzug in den Tod wurden etwa 1000 Menschen eingetragen. Der Historiker Kurt Schilde geht für Berlin von 184 Deportationstransporten mit 50.000 Menschen aus. Ergänzt um die Zahl der deportierten Menschen aus den von der Wehrmacht besetzten Gebieten kommt er für Berlin auf eine Zahl, die einem Drittel der jüdischen Bevölkerung von 1933 entspricht: auf 55.698 Schicksale.
Zitiert aus: Schilde 2002, S. 364.
Abwicklung einer Deportation am Beispiel eines Einzelschicksals
Am 23.11.1941 erhält Frau H. einen Brief von der Gestapo, in dem steht, dass sie am 27.11.1941 evakuiert wird. Im Brief steht ihre Evakuierungsnummer. Im Brief wird angeordnet, eine Vermögenserklärung anzufertigen, die Formulare liegen dem Brief bei. Alles, was sie besitzt, muss sie dort eintragen. Der Vermögensaufstellung beizufügen sind alle relevanten Urkunden wie Schuldscheine, Wertpapiere, Versicherungspolicen, Kaufverträge usw.
Frau H. wird über folgende Einzelheiten belehrt: „Für die in meinem Besitz befindlichen Lebensmittelkarten habe ich mir für mindestens 3 Wochen Marschverpflegung zu beschaffen.“ „Am 24.11.1941 muß ich alle Wertsachen, Urkunden und die Vermögenserklärung in einem festen offenen Briefumschlag, versehen mit Adresse und Evakuierungsnummer, im Sammellager abgeben.“ Ein Transportkoffer (Gepäck mit Höchstgewicht von 50 kg; gekennzeichnet mit ihrer Nummer) muss am 26.11.1941 um 8.00 Uhr früh abgegeben werden. Frau H. muss ihre Wohnung in Ordnung bringen, „daß sie nach ihrem Verlassen polizeilich versiegelt werden kann.“ Sie soll Gas-, Strom- und Wasserleitungen abstellen. Verderbliche Waren hat sie zu entfernen. Das Feuer im Ofen ist zu löschen. Die Wohnung ist in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Gas- und Stromrechnungen sind bei den städtischen Werken zu bezahlen. Die Hausverwaltung muss Frau H. von ihrem Auszug informieren. Am 26.11.1941 muss sie sich zwischen 14.00 und 16.00 Uhr im Sammellager zum Abtransport melden. Alle Zimmer- und Hausschlüssel sind mit Adressenanhänger zu versehen und bei der Sammelstelle bei der Ankunft abzugeben. Bei der Ankunft im Sammellager wird Frau H. körperlich durchsucht. Fotoapparate, Messer, Scheren, Briefmarken und andere Gegenstände werden abgenommen.
Am 27.11.1941 werden nachts 500 jüdische Männer, Frauen, Kinder und Alte zum Bahnhof getrieben. In Güterwaggons mit Stroh auf dem Boden müssen 40-50 Personen sitzen.
Zitiert aus: Benz 1999, S. 73-75; zusammengestellt von Schmidt 2006, S. 40f.
Redaktionell verantwortlich: Dr. Uwe Besch, LISUM
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