Die Bilderverbrennung: „Entartete Kunst“ auf dem Scheiterhaufen
von Horst Zeitler
Im Hof der „Alten Feuerwache“ in der Axel-Springer-Straße 40/41 (ehemals Lindenstraße 42) steht ein Mahnmal-Brunnen. In einem Kreis aus Pflastersteinen erheben sich zerbrochene Rahmen aus Stahl, metallen glänzende Leistenreste ragen in die Luft, liegen zerstreut auf dem flachen, ebenerdigen Brunnenboden, der sich nur von einer wenige Zentimeter hohen, rahmenähnlichen Umrandung vom Pflaster abhebt. Ein Rahmenelement reckt sich besonders empor, in ihm sind noch „Reste des Malgrundes“ erkennbar – aus ihm ist das Wort „entartet“ aus dem Stahlblechuntergrund ausgestanzt und zwar in einer Weise, dass das Wort ART durch spiegelverkehrte Anordnung besonders betont wird.
Hier ist Kunst verwüstet worden. Ist hier Kunst verwüstet worden?
Kein Schild, keine Erklärung weist auf dieses Mahnmal hin. Es versteckt sich geradezu vor der Öffentlichkeit – ähnlich dem Ereignis, an das es erinnern soll? Es ist nicht gesichert, dass die Aktion, an die es erinnern soll, stattgefunden hat: Sind hier im Hof der Hauptfeuerwache der Berliner Feuerwehr in der Lindenstraße am 20. März 1939 Bilder und Grafiken moderner Kunst verbrannt worden?
Die Vorgeschichte zu dem umstrittenen Ereignis ist exakt belegt. Bereits vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden unter ihrer Anleitung Kunstwerke, die nicht ihren politischen, rassistischen und ästhetischen Vorstellungen entsprachen, vernichtet:
Arbeitsanregungen
So ließ die nationalsozialistische Landesregierung Thüringens die Wandgemälde Oskar Schlemmers im Bauhaus Dessau übertünchen, Werke des Bilderhauers Ernst Barlach sowie der Maler Paul Klee und Lyonel Feininger aus dem Weimarer Schlossmuseum entfernen. Ab 1933 waren in mehreren deutschen Städten „Schandausstellungen“ durchgeführt worden, die als „entartet“ diffamierte Werke präsentierten.
Diese Einzelaktionen erfuhren ab 1937 eine zentrale Steuerung durch die Reichsregierung: Propagandaminister Dr. Joseph Goebbels beauftragte den Präsidenten der Reichskammer der Bildenden Künste, Adolf Ziegler, am 30. Juni 1937 damit, alle Museen auf „deutsche Verfallskunst“ zu durchforsten, die Bilder und Plastiken zu inventarisieren und für eine Ausstellung aufzubereiten. Ziegler stellte eine Kommission zusammen, die im Juli 1937 in einer Eilaktion mehrere hundert Werke beschlagnahmte und zu der berühmten Schau „Entartete Kunst“ zusammenfügte, die ab Juli 1937 bis 1941 in vielen deutschen Städten gezeigt wurde. In dieser Schau wurden durch bewusst entwürdigende Anordnung und Kommentierungen die Werke bedeutender Künstler der Moderne der Lächerlichkeit preisgegeben: Nolde, Schmidt-Rottluff, Kirchner, Otto Mueller, Beckmann, Rohlfs, Kokoschka, Corinth, Hofer, Heckel, Feininger, Dix, Pechstein, Marc, Schwitters, Grosz, Barlach, Lehmbruck, Kandinsky, Chagall, Mondrian und viele andere wurden Opfer dieser Diffamierungskampagne.
Ebenfalls im Juli 1937 stattete Hitler Ziegler mit einer Generalvollmacht aus, in allen Museen „die noch vorhandenen Produkte der Verfallszeit zu beschlagnahmen“. Mehr als 15 000 Bilder, Plastiken und Grafiken wurden im September 1937 im Viktoria-Speicher der Berliner Hafen-und Lagerhaus A.G. in der Köpenicker Straße 24a in Berlin-Kreuzberg eingelagert. Goebbels besuchte dieses Kunstlager und befand den Großteil der Werke als einen solchen „Dreck, daß einem bei einer dreistündigen Besichtigung direkt übel wird“. Bei einem weiteren Besuch zusammen mit Hitler wurde verabredet, eine Kommission unter der Leitung von Goebbels einzusetzen, die sich mit dem Schicksal der beschlagnahmten Werke auseinandersetzen sollte. Ergebnis dieser Besprechung war u. a. ein Gesetz, das die durchgeführten Beschlagnahmungen als rechtmäßig bezeichnete und für den Raubzug durch die Museen damit im Nachhinein eine Rechtsgrundlage schuf. In der Erläuterung zum „Gesetz über die Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst“ war aufgeführt, wie mit den 5000 Gemälden und Plastiken sowie 12000 Grafiken verfahren werden sollte:
„Die eingezogenen Werke werden zerfallen,
a) in solche, (vorwiegend Ausländer), welche international verwertbar sind, d.h. durch Tausch gegen hochwertige deutsche Kunst oder gegen Devisen abgestossen werden können,
b) in solche, welche für Lehrausstellungen entarteter Kunst aufzubewahren sein werden,
c) in absolut wertlose, welche zu vernichten sein werden.“
Hier erhielt jetzt die Verbrennung von Kunstwerken offiziell Gesetzeskraft. Zunächst beschäftigte man sich jedoch mit dem Tausch und Verkauf von Werken. Dazu brachte man die dafür ausgewählten Werke in das Schloss Niederschönhausen. Vier vom Propagandaministerium ausgewählte Kunsthändler (Bernhard A. Böhmer aus Güstrow, Karl Buchholz und Ferdinand Möller aus Berlin, Hildebrand Gurlitt aus Hamburg) wurden mit dem Handel beauftragt. Besonders umfangreiche Tauschaktionen erfolgten mit dem Sammlerehepaar Sofie und Emanuel Fohn in Italien. Berühmt geworden ist die Auktion der Galerie Fischer am 30. Juni 1939 im Grand Hotel National in Luzern, wo allein 125 international berühmte Werke verkauft wurden.
Nach dieser Transaktion wandte man sich dem Problem zu, wie mit dem Rest der Kunstwerke zu verfahren sei. Der Leiter der Abteilung Bildende Kunst beim Propagandaministerium, Franz Hofmann, erbot sich Goebbels: „Ich schlage deshalb vor, diesen Rest in einer symbolischen propagandistischen Handlung auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen und erbiete mich, eine entsprechend gepfefferte Leichenrede dazu zu halten.“(Bundesarchiv R 55/21020, Bl. 21)
Goebbels reagierte auf dieses Angebot zurückhaltend. Mitglieder der „Kommission zur Abwicklung der entarteten Kunst“ äußerten Bedenken gegen eine beabsichtigte Verbrennung der Restbestände. Deshalb sollte noch einmal eine Sichtung der Bestände erfolgen, um dann die endgültig verbleibenden Kunstwerke zu vernichten, da der Lagerraum als Getreidespeicher benötigt wurde. Goebbels stimmte dem Plan der Verbrennung zu.
Ob eine Verbrennung aber letztendlich stattgefunden hat, ist nicht zweifelsfrei belegbar. Auf der einen Seite gibt es einige Hinweise auf eine Verbrennung im Hofe der Hauptfeuerwache in der Lindenstraße am 20. März 1939. Offiziell ist von einer „Löschübung“ die Rede. In diesem Zusammenhang ist es aber auch möglich, dass in einer Art „Täuschungsaktion“ nur Rahmen und Pappe verbrannt wurden. Im Laufe der Kriegswirren sind jedoch die Unterlagen der Feuerwache vernichtet worden und andere Aufschluss gebende Dokumente verschollen. Der Abschlussbericht Goebbels’ ist seit 1949 verschollen. Erhalten ist lediglich ein Entwurf eines „Schlussberichtes über die Abwicklung der Entarteten Kunst“, der – in Bezug auf die Lokalität Lindenstraße – in seinen Formulierungen aber sehr vage gehalten ist.
Als ein gewichtiges Argument für die tatsächliche Durchführung der Verbrennung ist noch zu nennen, dass keines der beschlagnahmten und zur Verbrennung freigegebenen Kunstwerke je wieder aufgetaucht ist. Schließlich kann man des Weiteren auf Inventarlisten zurückgreifen, die handschriftliche Kennzeichnungen enthalten wie etwa „T“ für Tausch, „K“ für Verkauf oder „Z“ und „X“ eventuell für Zerstörung. Diese Listen sind aber bisher nicht detailliert ausgewertet und mit den einzelnen betroffenen Museen abgeglichen worden. Hier herrscht noch Forschungsbedarf. Insbesondere gilt dies sowohl für die exakte Zahl der entwendeten Kunstwerke aus den Museen als auch für die genauen Titel, denn nicht alle inventarisierten und auf den Index gesetzten Werke wurden auch wirklich aus den Sammlungen entfernt. Welche und wie viele Bilder im Rahmen der Kriegseinwirkungen verloren gegangen sind, ist ebenfalls nicht genau verifizierbar. Mit der Dokumentation „Kunst in Deutschland 1905-1937. Die verlorene Sammlung der Nationalgalerie im ehemaligen Kronprinzen-Palais“ hat die Nationalgalerie in Berlin einen Anfang gemacht. Von den 494 Kunstwerken sind mehr als ein Drittel bis zum heutigen Tage nicht auffindbar. Ein belegbarer Fall der Vernichtung könnte zumindest als Grundlage dienen, dass es sich bei der Verbrennung nicht um eine Fiktion handelt: Drei beschlagnahmte Ölgemälde des Malers Ulrich Ertl sind in der Inventarliste mit einem „X“ gekennzeichnet. Das Protokoll der Verwertungskommission vom 7. Mai 1940 berichtet von der Ablehnung des Entschädigungsantrags „…für drei eingezogene und auf Beschluß der Kommissionssitzung vom 20. Februar 1939 als unverwertbar vernichtete Gemälde“. Ist damit die Verbrennung belegt oder muss man dies so interpretieren, dass laut Gesetz kein Anspruch bestünde, da eine Verbrennung rechtmäßig sei?
Als Gegenargumentation gäbe es zu bedenken: In den Tagebüchern von Joseph Goebbels findet sich kein Hinweis auf eine Verbrennung in der Lindenstraße, obwohl sonst stets Bemerkungen zum Thema „Umgang mit entarteter Kunst“ zu finden sind. Bei einer so zentralen Aktion ist es verwunderlich, dass keine Notiz in den Tagebuchaufzeichnungen auftaucht. Auch auf Zeitzeugenseite (Nachbarn, Feuerwehrleute, Transporteure usw.) ist bis heute nichts bekannt.
Zusammenfassend lässt sich damit zurzeit feststellen, dass alle Quellen eine beabsichtigte Vernichtung belegen, der Akt der Zerstörung in der Feuerwache jedoch gegenwärtig nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden kann. Einzige Zeugenaussage bleibt die Äußerung von Paul Ortwin Rave, dem kommissarischen Leiter der Nationalgalerie von 1937 bis 1945, der erst 1949 in seinem Buch „Kunstdiktatur im Dritten Reich“ die folgenden Zeilen verfasste, auf die sich bis heute alle Forscher berufen: „Die Räumung des Depots Köpenicker Straße erfolgte tatsächlich am 20. März 1939. Der angeblich unverwertbare Rest wurde im Hofe der Hauptfeuerwache zu Berlin verbrannt, 1004 Ölgemälde und Bildwerke sowie 3825 Aquarelle, Zeichnungen und graphische Blätter.“
Steht in der ehemaligen Lindenstraße 42 ein Mahnmal für ein Phantomereignis? Mit Sicherheit können wir es nicht sagen, aber dennoch bleibt festzuhalten: Die Nationalsozialisten brandmarkten, missbrauchten Kunstwerke als „undeutsch, jüdisch, destruktiv“ und schreckten auch nicht vor der Zerstörung zu Abschreckungszwecken zurück. Dies zeigt die gut belegte Aktion der Bilderverbrennung im ehemaligen Kronprinzen-Palais. Dort wurden im Mai 1936 49 Werke „entarteter Kunst“ auf Anweisung der Gestapo verbrannt. So kann man das Mahnmal als ein Zeichen wider die barbarische Gesinnung gegen Geist und Kultur verstehen – in Verbindung stehend zur Bücherverbrennung, wenn diese auch weit spektakulärer inszeniert wurde. Und auch die 1938 nach dem Vorbild der Münchner Ausstellung „Entartete Kunst“ gestaltete Schau „Entartete Musik“ belegt die zerstörerische Tendenz der nationalsozialistischen Kunstpolitik: Die Rheinische Landeszeitung bewertete die Ausstellung in diesem Sinne folgendermaßen: „Diese Schau [...] wird, genau wie die Ausstellung ‚Entartete Kunst’ für die bildende Kunst, nun auch für die Musik die klare Entscheidung bringen, was in unserem Musikleben krank, ungesund und im höchsten Maße gefährlich war und ist und deshalb ausgemerzt werden mußte. Die Ausstellung ist eine Abrechnung, die genau so notwendig war wie die Reinigung der bildenden Künste.“
Redaktionell verantwortlich: Dr. Uwe Besch, LISUM
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