Informatik als 5. Prüfungskomponente im Abitur
Sie finden hier Material, Hinweise und Beispiele zur 5. Prüfungskomponente im Abitur, das für verschiedene Fortbildungen zusammengestellt wurde.
Die Rechtsvorschriften sind in mancher Hinsicht nicht ganz eindeutig, eine Reihe von Festlegungen und Verabredungen muss jede Schule (und jeder Fachbereich) treffen.
Das vorgelegte Material stellt lediglich unverbindliche Beispiele dar. Teilweise wird die Diskussion auf den Fortbildungsveranstaltungen wiedergegeben.
Ein Teil des Materials stammt aus Hessen, wo dieser Prüfungsteil bereits seit 2005 Bestandteil des Abiturs ist. Insbesondere die hessischen Themenstellungen sind für Berlin nur bedingt verwendbar, da dort andere Vorgaben gelten. Sie können als Anregungen aufgefasst werden.
In Berlin ist die 5. Prüfungskomponente als Präsentationsprüfung und nicht als Fachprüfung (wie im 4. Prüfungsfach) angelegt.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsvorschriften Berlin, dort AV Prüfungen und Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) (Link zur Seite der Senatsverwaltung mit Überblick zu den Rechtsvorschriften)
- Wegweiser für die gymnasiale Oberstufe (Verweis auf pdf - Datei der Senatsverwaltung Berlin)
Beratung der Schülerinnen und Schüler
Anforderungen an Themenstellungen
Plagiate
Handreichungen
- LISUM Handreichung Präsentationsprüfung MSA
- LISUM Handreichung zur 5. Prüfungskomponente (3. überarbeitete Fassung, März 2012)
- aus Hessen: Hinweise zum 5. Prüfungsfach im Abitur
Besondere Lernleistung (BLL)
Redaktionell verantwortlich: Frank Oppermann