Gefährdungsbeurteilung
Es ist der gewöhnlichste Fehler des Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken. (Niccola Machiavelli)
Pandemie bedingte erhöhte Infektionsrisiken für Beschäftigte in Schulen - Gefährdungbeurteilung
- Die Schulleiterin / der Schulleiter hat in der Funktion des Arbeitgebers (DAÜVV, Punkt. 5) nach Arbeitsschutzgesetz und Biostoffverordnung grundsätzlich die Verpflichtung, die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beurteilen (sog. Gefährdungsbeurteilung) und Maßnahmen hieraus abzuleiten.
- Die Schulleiterin / derSchulleiter kann sich fachkundig von der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt und oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen.
- Im Rahmen der Pandemieplanung (Bevölkerungsschutz) sind ggf. weitere Maßnahmen zu ermitteln und durchzuführen.
- Es soll immer die aktuelle Entwicklung verfolgt werden. Die GBU muss bei veränderten Gefahrenlagen angepasst werden.
- Die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist eine Angelegenheit des Arbeitsschutzes. Greifen technische oder organisatorische Maßnahmen nicht oder nur teilweise, kann eine PSA zur Gefahrenabwehr notwendig werden. Ob eine solche PSA an der Schule notwendig ist, wird von der Schulleiterin/ dem Schulleiter in der Gefährdungsbeurteilung Sars-CoV-2/COVID19 ermittelt und dokumentiert. Dies kann bspw. da der Fall sein, wenn im Unterricht die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können; z.B. Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“. Die Kosten für die PSA der Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal trägt das jeweilige staatliche Schulamt. Vorab sind durch die Schulleiterin/ den Schulleiter die Modalitäten zur Beschaffung und Kostenübernahme mit dem Schulamt abzustimmen.
- Zu den Gefährdungen sind die Beschäftigten über eine Unterweisung allgemein zu belehren.
- Auch zusätzliche psychische Belastungen sollen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und darauf basierend geeignete Maßnahmen zur Gefahrenminimierung getroffen werden.
- Es gilt, die mit ihrer Arbeit verbundenen gesundheitlichen Gefährdungen zu ermitteln und tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen im Ergebnis umzusetzen.
- Darüber hinaus besteht für Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal die Möglichkeit, eine individuelle Beratung über die arbeitsmedizinische Vorsorge in Anspruch zu nehmen (siehe auch Rubrik: Zusätzliche Sprechstunden der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes).
- Auf der Formulardatenbank ist u.a. eine Muster Gefährdungsbeurteilung Sars-CoV-2/Covid19 bei Schulbetrieb hinterlegt.
In der Formulardatenbank sind u.a. hinterlegt (Anmeldung nötig):
- Tabelle Hygieneplan:
- Infektions- und Arbeitsschutz in den Schulen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19 (Ergänzung zum Hygieneplan) (MSGIV)
- Tabelle
- Arbeitsschutzregeln: Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung mit CoViD19 bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebes (Information der Unfallkasse Brandenburg)
- Tabelle Betriebsanweisung:
- Betriebsanweisung Coronavirus SARS-CoV-2
- Muster Gefährdungsbeurteilung SARS-CoV-2/COVID19 bei Schulbetrieb
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Schule
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Schulen (in Berlin/Brandenburg)
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Arbeitsschutz an Schulen in Brandenburg
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SARS-CoV-2/ COVID-19 aus dem Blickwinkel des Arbeitsschutzes
- Allgemeine Infos und Ziele der aktuellen Maßnahmen
- Betriebsärztliche Beratung zum schulischen Maßnahmenkonzept
- Ihre Wunschvorsorge (arbeitsmedizinische Vorsorge)
- Fachinformationen des AMD TÜV Rheinland
- Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit (KSG)
- Ansprechpartner
- Einsatzplanung in der Schule
- Betriebliche Gesundheitsförderung in der Pandemie
- Hygieneplan - Hygiene ist das A und O!
- Gefährdungsbeurteilung
- Erste Hilfe (Kurse), Fachkundenachweise und Sicherheitskurse
- Hinweise Förderschulen, Schulen mit Inklusion
- Mutterschutz
- Stärkung des Immunsystems - gesund bleiben!
- Links für weitere Informationen
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SARS-CoV-2/ COVID-19 aus dem Blickwinkel des Arbeitsschutzes
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Arbeitsschutz an Schulen in Brandenburg
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Schulen (in Berlin/Brandenburg)
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
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