Betriebsärztliche Beratung zum schulischen Maßnahmenkonzept
Wir Athener betrachten Beratungen nicht als Hindernisse auf dem Weg des Handelns, sondern wir halten sie für notwendige Voraussetzungen weisen Handelns. (Perikles)
Hygieneplan, Gefährdungsbeurteilung, schulinterner Krisenstab
Die DGUV empfiehlt Schulen für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ein schulisches Maßnahmekonzept.
Aufgrund der doppelten Unternehmerschaft in öffentlichen Schulen ist eine verstärkte Abstimmung über die Zuständigkeit und Abstimmung zwischen Schulsachkostenträger und Schulleitung erforderlich. Diese werden von den jeweils zuständigen Betriebsärztinnen / Betriebsärzten beraten. Dies betrifft insbesondere die folgenden Aspekte:
- Hygieneplan
- Gefährdungsbeurteilung
- schulinterner Krisenstab
Wer kann sich beraten lassen?
- Die Beratung kann die Schulleiterin/ der Schulleiter, die/der Sicherheitsbeauftragte (innerer Bereich) und die Interessenvertretungen (Lehrerrat, Schwerbehindertenvertretung, Personalrat) in Anspruch nehmen.
Beratung zur Gefährdungsbeurteilung, bspw. Festlegen von Maßnahmen zur Erreichung von Schutzzielen (z.B. persönliche Schutzausrüstung)
- Die Schulleiter*innen und Schulleiter von FG Schulen werden gebeten, vor Bereitstellung von FFP 2 oder FFP 3 Masken nach DIN 149: 2009-08 unter Vorlage der Gefährdungsbeurteilung eine betriebsärztliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt wird unter Einbeziehung der Gefährdungsbeurteilung und den Informationen aus dem Beratungsgespräch eine Empfehlung aussprechen, die der Schulleiterin/ dem Schulleiter schriftlich zur Kenntnis und weiteren Veranlassung gegeben wird. Die Empfehlung kann u.a. auch Hinweise zu notwendigen Belehrungen und Tragehinweise enthalten.
- Je nach aktueller Situation und Gegebenheiten in der jeweiligen Schule können weitergehende Maßnahmen erforderlich sein. Dabei ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen im Arbeitsschutz (technisch vor organisatorisch vor persönlich) zu beachten. Sollte zur Erreichung des Schutzzieles der Einsatz von FFP 2 Masken geplant sein, wird die Schulleiterin/ der Schulleiter gebeten, vor Bereitstellung von FFP 2 Masken nach DIN 149: 2009-08 unter Vorlage der Gefährdungsbeurteilung eine betriebsärztliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt wird unter Einbeziehung der Gefährdungsbeurteilung und den Informationen aus dem Beratungsgespräch eine Empfehlung aussprechen, die der Schulleiterin/ dem Schulleiter schriftlich zur Kenntnis und weiteren Veranlassung gegeben wird. Die Empfehlung kann u.a. auch Hinweise zu notwendigen Belehrungen und Tragehinweise enthalten.
Wie erfolgt die Terminvereinbarung?
- Beratungsgespräch mit der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt anmelden
- Die Disposition des für Ihr Schulamt zuständigen Dienstleisters nimmt mit Ihnen telefonisch Kontakt auf.
Bitte vor dem Absenden des Formulars beachten:
- Durch das Absenden des Formulars erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass Ihre o.g. Kontaktdaten zur Koordinierung und Realisierung der von Ihnen gewünschten Beratung unmittelbar an den Arbeitsmedizinischen Dienst weitergeleitet werden.
- Sie haben das Recht Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Hinweise zum Datenschutz:
- Gemäß Art. 13 der DSGVO werden Sie hiermit über die mit der Eingabe Ihrer personenbezogenen Daten in das Formular verbundenen Verarbeitung informiert. Über die folgende Beschreibung hinaus gilt die allgemeine Datenschutzerklärung.
- Folgende Daten werden mit dem Formular erhoben und an den Arbeitsmedizinischen Dienst weitergeleitet: Name, Vorname; Schule, Dienststelle; Telefonnummer, E- Mailadresse, Funktion.
- Rechtsgrundlage: Die Erhebung der Formulardaten sowie die Weiterleitung an den Arbeitsmedizinischen Dienst basiert auf der Einwilligung der betroffenen Person, Art. 6 Abs.1 Buchstabe a DSGVO.
- Zweck der Datenverarbeitung: Das Formular dient der Koordinierung und Realisierung der von Ihnen gewünschten Beratung.
- Dauer der Speicherung: Ihre Daten, die im Rahmen des Formulars zur Beantragung eines Gesprächs erhoben werden, werden unmittelbar an den Arbeitsmedizinischen Dienst weitergeleitet und nicht durch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin- Brandenburg gespeichert.
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Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.