"Was immer du schreibst, schreibe kurz, und sie werden es lesen,
schreibe klar, und sie werden es verstehen,
schreibe bildhaft, und sie werden es im Gedächtnis behalten."
(Joseph Pulitzer)
Hygieneplan
Aktueller Hinweis zum Hygieneplan SARS-CoV-2/COVID-19 vom Oktober 2020:
- Auf der Formulardatenbank sind ergänzende aktualisierte Hinweise zu den Empfehlungen [Kinder und Jugendliche mit akuter respiratorischer Symptomatik (RE), Infektionen innerhalb der Famile, Kinder aus Risikogruppen] hinterlegt.
- Das MSGIV hat ein Ablaufschema zum möglichen Kita-/Schulbesuch bei Kindern und Jugendlichen mit Allgemeinen Symptomen" einer akuten Atemwegsinfektion erarbeitet, welches ebenfalls auf der Formulardatenbank abrufbar ist.
Die besonderen Bedingungen unter SARS-CoV-2/COVID19 erfordern, dass der Hygieneplan entsprechend zu erweitern ist. Folgende Schritte sollen dabei Berücksichtigung finden:
|
Die Schulleiterin / der Schulleiter ist verpflichtet in Absprache mit dem Schulträger innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen*. So sind u.a.
- Auf der Formulardatenbank ist die Ergänzung des Rahmenhygieneplans, hier: der Hygieneplan Sars-CoV-2/Covid 19 eingestellt
- Hygienestandards nach dem schuleigenen Hygieneplan zu sichern. Dazu gehören bspw.: Seifenspender, Papierhandtücher, bedeckelte Abfalleimer, Toilettenpapier und Flächendesinfektionsmittel (kindersicher) bereitstellen bzw. bevorraten.
- Festlegungen zu treffen, die sichern, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können
- Zusätzlich zu den allgemeinen Hygieneempfehlungen sollten insbesondere bspw. Türklinken, Handläufe, Spielzeug, Computertastaturen oder Arbeitsflächen gründlich gereinigt bzw. desinfiziert werden.
- Auf der Formulardatenbank sind u.a. der Rahmenhygieneplan, „Tipps zur Vermeidung einer Corona-Infektion“ u.a.m. hinterlegt.
- Der Hygieneplan muss hinsichtlich seiner Aktualität regelmäßig überprüft und ggf. verändert oder ergänzt werden und auf organisatorische und baulich-funktionelle Gegebenheiten der Einrichtung abgestimmt sein.
Unsauberkeit ist die Visitenkarte der Gefahr. (Carl Ludwig Schleich, dt. Arzt)
Hygiene ist das A und O!
Alle Schulen verfügen nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutragen.
- Schulleiterinnen und Schulleiter stellen sicher, das Personal, die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten über die Hygienemaßnahmen und zum hygienischen Verhalten am Arbeitsplatz Schule auf jeweils geeignete Weise zu unterrichten.
- Auf der Formulardatenbank sind "TIPPS zur Vermeidung einer Corona-Infektion“ (bspw. Einhalten der Abstandsregeln, Händehygiene, Lüftungsverhalten, Husten- und Niesetikette usw.) und weitere Informationen und Musterformulare hinterlegt.
- In den Sanitär- und Klassenräumen sollen Piktogramme zum Händewaschen und zur allgemeinen Hygiene angebracht werden.
- Piktogramme können hier abgerufen werden.
- Alle Beschäftigten der Schulen, die Schulträger, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten.
SARS-CoV-2 nach Biostoffverordnung
- Gemäß § 3 Biostoffverordnung werden Biostoffe anhand des Infektionsrisikos in 4 Risikogruppen eingeteilt. Dies dient dazu, dass Arbeitgeber geeignete und praxisgerechte Schutzmaßnahmen ergreifen können.
- Das Coronavirus (SARS-CoV-2) wurde am 19.02.2020 aus Präventionsgründen in die Risikogruppe 3 nach BioStoffV eingestuft, da zum momentanen Zeitpunkt eine endgültige Einschätzung des Risikopotenzials des Coronavirus noch nicht abgegeben werden kann. Dies ist zurückzuführen auf die derzeit vorhandenen Daten zur Epidemiologie, die momentan fehlenden Möglichkeiten zur Impfprävention und Krankheitstherapie, sowie der großen Verbreitungsmöglichkeit in der Bevölkerung.
- Auf der Formulardatenbank ist die Betriebsanweisung Sars-CoV-2/COVID 19 hinterlegt.
Risikogruppe 3
- Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können.
- Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich.
Für Schulleiterinnen und Schulleiter und das Kollegium bedeutet dies:
- Es ist vor allem strikt auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen in der Schule und im engeren Umfeld der Schule (Schulhof, Turnhalle etc.) zu achten.
- Durch die Einhaltung von festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen kann das Infektionsrisiko für Beschäftigte reduziert und die Verbreitung des Virus verringert werden.
Unsere koordinierende Betriebsärztin, Frau Dr. Zeeck (TÜV Rheinland), gibt nachfolgende Empfehlungen:
- "Der Hauptübertragungsweg von SARS-CoV-2 ist die Tröpfcheninfektion, d.h. über direkten Mensch-zu-Mensch-Kontakt. Eine Übertragung durch kontaminierte Flächen ist zwar prinzipiell nicht ausgeschlossen, ist nach derzeitigem Wissensstand jedoch noch nicht nachgewiesen worden. Darüber hinaus sind Coronaviren aufgrund ihrer Struktur nicht sehr stabil in der Umwelt.
- Das bedeutet, dass im Vordergrund die Minimierung des Infektionsrisikos durch Abstand halten besteht. Sowohl beim Durchtreten vom Schuleingang als auch von sämtlichen Türen als auch beim Aufenthalt in Räumen oder im Freien sollte die Abstandregel von 1,5m bis 2m möglichst eingehalten und die Dauer von „Face to Face“ Unterhaltungen möglichst kurz (< 15`) gehalten werden.
- Auch im Lehrerzimmer sollten die Abstandsregel und Unterhaltensregel ermöglicht werden – z. B. durch Umorganisation der Gestaltung und Pausenzeiten.
- Gleiches gilt für die Niesen- und Schnupfenhygiene (siehe Information: Wertvolle TIPPS zur Vermeidung einer Corona-Infektion).
- Zusätzlich verringert häufiges Händewaschen die Keimanzahl an den Händen. Berührungen des Gesichtes mit ungewaschenen Händen sollten vermieden werden, um das Einbringen von Keimen in den Rachenraum zu verringern.
- Das häufige Desinfizieren von Türklinken und Handläufen hingegen erscheint nicht zielführend. Oberflächen, die angefasst werden, werden ständig rekontaminiert, so dass eine Desinfektion, die nur eine begrenzte Zeit wirkt, keinen wirksamen Schutz vor Infektionen darstellt. Rückstände von Flächendesinfektionsmittel können außerdem die Haut irritieren, weshalb man sie nur sehr gezielt im medizinischen Bereich einsetzt, wo der Nutzen überwiegt.
- Dennoch sollten selbstverständlich regelmäßige Reinigungsmaßnahmen einschließlich von Türklinken und Handläufen stattfinden.
- Achten Sie auch auf ein häufiges Durchlüften der Räume. Stoßlüften!"
Krisenstab SARS-CoV-2/COVID-19 an der Schule einrichten
Die DGUV empfiehlt, einen schulinternen Krisenstab einzurichten, der die Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen zeitnah koordiniert und deren Wirksamkeit kontrolliert. Der Krisenstab sollte sich zusammensetzen aus der Schulleitung, Trägervertretung, Sicherheitsbeauftragten, Mitarbeitervertretung (Lehrerrat), ggfs. Eltern- und/ oder Schülerverretung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin/Betriebsarzt sowie anlassbezogen weiteren Personen (z.B. Beratungslehrkräfte, Schulpsycholgin/Schulpsychologe).
* siehe: egänzende Empfehlungen der DGUV für die Gefährdungsbeurteilung Schulen
-
Schule
-
Schulen (in Berlin/Brandenburg)
-
Arbeitsschutz an Schulen in Brandenburg
-
SARS-CoV-2/ COVID-19 aus dem Blickwinkel des Arbeitsschutzes
- Allgemeine Infos und Ziele der aktuellen Maßnahmen
- Betriebsärztliche Beratung zum schulischen Maßnahmenkonzept
- Ihre Wunschvorsorge (arbeitsmedizinische Vorsorge)
- Fachinformationen des AMD TÜV Rheinland
- Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit (KSG)
- Ansprechpartner
- Einsatzplanung in der Schule
- Betriebliche Gesundheitsförderung in der Pandemie
- Hygieneplan - Hygiene ist das A und O!
- Gefährdungsbeurteilung
- Erste Hilfe (Kurse), Fachkundenachweise und Sicherheitskurse
- Hinweise Förderschulen, Schulen mit Inklusion
- Mutterschutz
- Stärkung des Immunsystems - gesund bleiben!
- Links für weitere Informationen
-
SARS-CoV-2/ COVID-19 aus dem Blickwinkel des Arbeitsschutzes
-
Arbeitsschutz an Schulen in Brandenburg
-
Schulen (in Berlin/Brandenburg)
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.