Mutterschutz
Podcast zum Mutterschutz (2022)
- Schwangere und Stillende können sich individuell von der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung oder einer individuellen Disposition.
- Die Betriebsärztin / der Betriebsarzt kennt den Arbeitsplatz und schlägt dem Träger bzw. Arbeitgeber/Dienstherrn geeignete Schutzmaßnahmen vor, wenn die normalen Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ausreichen.
- Der Arbeitgeber/Dienstherr erfährt davon nur, wenn die Betreffende ausdrücklich einwilligt.
- Ängste und psychische Belastungen können ebenfalls thematisiert werden.
- Eine telefonische Beratung kann nur im Ausnahmefall erfolgen.
Mitteilung über die Beschäftigung einer Schwangeren/Stillenden bzw. Tätigkeit einer schwangeren/stillenden Schülerin/Studentin (§ 27 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MuSchG)
Dies kann ab sofort hier online erfolgen (Weiterleitung zum Internetauftritt des LAVG).
Weiterführende Links:
LINK | zum BMFSFJ: Informationen für Schwangere und Arbeitgebende zum Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung „Mutterschutz an Schulen“vom 25.02.2021 | SL, LK, BÄ |
LINK | zum MSGIV: Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit SARS-CoV.2/COVID-19-Erkrankung 03/2 - Stand: 20.10.2021 / Die Empfehlungen sollen eine Hilfestellung bieten, wie der Mutterschutz in Zeiten von SARS-Cov-2 umgesetzt werden kann. | BÄ |
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Redaktionell verantwortlich: André Koch, LISUM
Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Service des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg.