Qualitätskriterium 1.2.1: Grundsätze zur Schul- und Unterrichtsorganisation

Qualitätskriterium 1.2.1: Grundsätze zur Schul- und Unterrichtsorganisation

Dimension 2: Prozesse
Qualitätsbereich 1. Führung und Verantwortung
Qualitätsmerkmal 1.2: Unterrichtsorganisation
Qualitätskriterium 1.2.1: Grundsätze zur Schul- und Unterrichtsorganisation
Die Schulleitung organisiert in Zusammenarbeit mit anderen Funktionsträgerinnen und -trägern und den Eltern Unterricht und Erziehung unter Berücksichtigung der verschiedenen Anforderungen effektiv und transparent für die Schulgemeinschaft.

Relevante Aspekte
  1. Unterrichtszeiten und -form (Grundsätze für die Unterrichtsverteilung, Vertretung bei Personalausfällen, Zusatzunterricht z. B. für Begabungsförderung etc., Art, Umfang und Dauer des Distanzunterrichts) sind mit der Schulgemeinschaft abgestimmt.
  2. Die an der Schule bestehenden Grundsätze einer pädagogisch reflektierten Klassenund Lerngruppenbildung und der Unterrichtsverteilung werden umgesetzt.
  3. Die Schulgemeinschaft wird bei Planungen und Entscheidungen zur Unterrichtsorganisation beteiligt.
  4. Die Grundsätze der Klassenbildung und Unterrichtsverteilung berücksichtigen die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler.
  5. Unterrichts- und Betreuungsangebote bilden unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler eine pädagogische Einheit.
  6. Der Personaleinsatz in den Klassen entspricht einer pädagogisch sinnvollen Zuordnung der Lehrkräfte.
  7. Fachkonferenzleitungen werden unterstützt und gestärkt.
  8. Es gibt feste Sprechzeiten für individuelle Beratung und Unterstützung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern.
  9. ...

Rechtliche Grundlagen werden in Kürze hinzugefügt.

Redaktionell verantwortlich: André Koch, LIBRA