Qualitätskriterium 1.2.1: Grundsätze zur Schul- und Unterrichtsorganisation
Dimension 2: Prozesse
Qualitätsbereich 1. Führung und Verantwortung
Qualitätsmerkmal 1.2: Unterrichtsorganisation
Qualitätskriterium 1.2.1: Grundsätze zur Schul- und Unterrichtsorganisation
Die Schulleitung organisiert in Zusammenarbeit mit anderen Funktionsträgerinnen und -trägern und den Eltern Unterricht und Erziehung unter Berücksichtigung der verschiedenen Anforderungen effektiv und transparent für die Schulgemeinschaft.
Relevante Aspekte
- Unterrichtszeiten und -form (Grundsätze für die Unterrichtsverteilung, Vertretung bei Personalausfällen, Zusatzunterricht z. B. für Begabungsförderung etc., Art, Umfang und Dauer des Distanzunterrichts) sind mit der Schulgemeinschaft abgestimmt.
- Die an der Schule bestehenden Grundsätze einer pädagogisch reflektierten Klassenund Lerngruppenbildung und der Unterrichtsverteilung werden umgesetzt.
- Die Schulgemeinschaft wird bei Planungen und Entscheidungen zur Unterrichtsorganisation beteiligt.
- Die Grundsätze der Klassenbildung und Unterrichtsverteilung berücksichtigen die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler.
- Unterrichts- und Betreuungsangebote bilden unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler eine pädagogische Einheit.
- Der Personaleinsatz in den Klassen entspricht einer pädagogisch sinnvollen Zuordnung der Lehrkräfte.
- Fachkonferenzleitungen werden unterstützt und gestärkt.
- Es gibt feste Sprechzeiten für individuelle Beratung und Unterstützung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern. ...
Rechtliche Grundlagen werden in Kürze hinzugefügt.
Redaktionell verantwortlich: André Koch, LIBRA