Qualitätskriterium 4.3.1: Qualifizierung

Qualitätskriterium 4.3.1: Qualifizierung

Dimension 2: Prozesse
Qualitätsbereich 4: Schule als lernende Organisation
Qualitätsmerkmal 4.3: Professionalisierung
Qualitätskriterium 4.3.1: Qualifizierung
Die Fortbildungsplanung entspricht den Zielsetzungen der Schule, den individuellen Bedarfen, aktuellen Erfordernissen, neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischen Entwicklungen; sie ist in der Schulgemeinschaft abgestimmt und wird verwirklicht.

Relevante Aspekte
  1. Die Schulleitung ist für ihre Aufgaben qualifiziert, bildet sich regelmäßig weiter, tauscht sich in Netzwerken aus, berät und unterstützt aktiv Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Personalentwicklung.
  2. Die Schulaufsicht berät und unterstützt Schulleitungen bei Schulentwicklungsprozessen.
  3. Die Grundsätze zur Fort- und Weiterbildung sind schulspezifisch abgestimmt und vereinbart.
  4. Die Fortbildungsplanung orientiert sich an den im Schulprogramm ausgewiesenen Zielen der pädagogischen Qualitätsentwicklung. Die Angebote des Landesinstituts werden genutzt.
  5. Fach-, Abteilungs-, Jahrgangsstufenkonferenzen verständigen sich über fachliche Entwicklungsschwerpunkte und definieren diese im Einklang mit bildungspolitischen Vorgaben. Schwerpunkte sind der Kompetenzerwerb in Deutsch und Mathematik, die emotional-soziale Entwicklung, demokratische Schulkultur, das Lernen mit und über digitale Medien sowie die Tiefenstrukturen von Unterricht (siehe 2.1).
  6. Die Schule kooperiert bei der Planung, Organisation und Durchführung von Fortbildungen mit anderen Schulen und Anbietern von Unterstützungsleistungen.
  7. Angebote der Beratungs- und Unterstützungsformate/-strukturen sind schulintern bekannt und werden regelmäßig genutzt.
  8. Es gibt geeignete Formen des Austausches über Fortbildungsinhalte und entsprechende Materialien und deren Transfer in die schulische Praxis.
  9. Die Schulleitung plant und organisiert regelmäßig interne Fortbildungen und Beratungen.
  10. Die Schulleitung begleitet die nachhaltige professionelle Weiterentwicklung der Lehrkräfte durch Unterrichtsbeobachtung und Feedback.
  11. Die Schule hat mindestens eine schulinterne Fortbildungsmaßnahme pro Schuljahr mit Bezug zu bildungspolitischen Schwerpunkten für alle Lehrkräfte durchgeführt.
  12. Für die schulinterne Fortbildung werden qualifizierte Fortbildnerinnen und Fortbildner gewonnen.
  13. Mitwirkungsgremien (z. B. Konferenz der Schülerinnen und Schüler) erhalten Angebote zur Qualifizierung für die Aufgabenwahrnehmung und nutzen sie.
  14. Die Lehrkräfte können die Möglichkeit von Praktika (z. B. für das Praxislernen oder an Oberstufenzentren) nutzen.
  15. Die Selbstqualifizierung liegt in der Eigenverantwortung des Personals und wird wertschätzend auf der Grundlage von Zielvereinbarungen zur Personalentwicklung von der Schulleitung begleitet.
  16. ...

Rechtliche Grundlagen werden in Kürze hinzugefügt.

Redaktionell verantwortlich: André Koch, LIBRA