Qualitätskriterium 3.2.2: Demokratische Gestaltungs- und Diskussionskultur

Qualitätskriterium 3.2.2: Demokratische Gestaltungs- und Diskussionskultur

Dimension 2: Prozesse
Qualitätsbereich 3: Schule als Lern-, Lebens- und Arbeitsort
Qualitätsmerkmal 3.2: Partizipation und Mitwirkung
Qualitätskriterium 3.2.2: Demokratische Gestaltungs- und Diskussionskultur
In der Schule wird eine demokratische Gestaltungs- und Diskussionskultur gelebt.

Relevante Aspekte
  1. Den Schülerinnen und Schülern wird in der Schule eine demokratische Meinungsbildung und die Mitwirkung auf vielfältige Weise ermöglicht.
  2. Die Konferenz der Schülerinnen und Schüler vertritt die schulischen Interessen aller Schülerinnen und Schüler der Schule und beteiligt sich an der Schulentwicklung.
  3. Die Verantwortungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler wird durch Mitarbeit in der Konferenz der Lehrkräfte, in Fachkonferenzen, in der Elternkonferenz, in der Schulkonferenz sowie durch Mitarbeit in den Gremien auf Kreis- und Landesebene gefördert.
  4. Schulinterne Möglichkeiten zur Mitsprache und Verantwortungsübernahme in Fragen der Schul- und Unterrichtsentwicklung bestehen und werden angenommen.
  5. Kompetenzen aus Schüler- und Elternschaft werden gezielt angesprochen und insbesondere im Unterricht einbezogen.
  6. Die Schüler- sowie die Elternvertretung werden ermutigt und unterstützt, Unterricht und Schule mitzugestalten und ihre Interessen wahrzunehmen.
  7. Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern in der Schule sowie in den Mitwirkungsgremien auf Kreis- und Landesebene; sie lädt dazu die Elternsprecherinnen und Elternsprecher regelmäßig im Schuljahr ein.
  8. Ein aktiver Förderverein, Eltern, Freundeskreis u. ä. unterstützen die Schule.
  9. Eltern (und am Oberstufenzentrum: die Partner der beruflichen Bildung) werden bei der Gestaltung des Schulgebäudes, -geländes und des Schullebens einbezogen.
  10. Die Schule organisiert Aktivitäten, durch die die Identifikation der Schülerinnen und Schüler und Eltern sowie der Partner der beruflichen Bildung mit der Schule erhöht wird.
  11. Bei der Gestaltung der Angebote zur Partizipation und Mitwirkung wird die Barrierefreiheit berücksichtigt.
  12. Die schulischen Gremien werden aktiv in die Organisation und Verwaltung der Schule im Rahmen ihrer gesetzlich geregelten Mitwirkung eingebunden.
  13. Die Schulleitung unterstützt die gewählten Vertreterinnen und Vertreter bei ihrer Arbeit in den Gremien auf Kreis- und Landesebene.
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Rechtliche Grundlagen werden in Kürze hinzugefügt.

Redaktionell verantwortlich: André Koch, LIBRA