Qualitätskriterium 4.1.2: Festlegung von Entwicklungszielen und -maßnahmen

Qualitätskriterium 4.1.2: Festlegung von Entwicklungszielen und -maßnahmen

Dimension 2: Prozesse
Qualitätsbereich 4: Schule als lernende Organisation
Qualitätsmerkmal 4.1: Grundlagen der Schulentwicklung
Qualitätskriterium 4.1.2: Festlegung von Entwicklungszielen und -maßnahmen
Die Schule handelt nach pädagogischen Grundsätzen und Konzepten. Sie entwickelt auf dieser Basis Qualität strukturiert und kontinuierlich weiter und nutzt Erkenntnisse der Evidenzbasierung.

Relevante Aspekte
  1. Die Zielfestlegung basiert auf einer gemeinsamen Identifizierung von Handlungsfeldern und datengestützt abgeleiteten Handlungsbedarfen an der Schule.
  2. Bei der Definition von Zielen wird festgelegt, woran die Zielerreichung überprüft wird und ggf. welche „Mindestergebnisse“ als Erfolg gewertet werden.
  3. Die Priorisierung und Auswahl der Ziele sind mit der Schulgemeinschaft abgestimmt und der Schulöffentlichkeit bekannt. Der Zusammenhang mit den pädagogischen Grundsätzen der Schule ist gewährleistet.
  4. Für die Durchführung der Maßnahmen zur Zielerreichung erstellt die Schule einen Arbeitsplan mit realistisch umsetzbaren Arbeitsphasen und klar zugeordneten Verantwortlichkeiten.
  5. Die Zielerreichung wird systematisch in den betroffenen Strukturen und Gruppen reflektiert und in einem festgelegten Zeitraum geprüft. Die Schule greift dafür auf bewährte Evaluationsinstrumente zurück bzw. kann bei Bedarf eigene Instrumente entwickeln.
  6. Die Schulleitung und die zuständige Schulaufsicht beraten im Statusgespräch gemeinsam, in welchen Bereichen Handlungsbedarfe bestehen, um über die gemeinsame Ziel- und Leistungsvereinbarung festzulegen, welche Verbesserungen wie erreicht werden und welche Unterstützung dafür notwendig ist.
  7. ...

Rechtliche Grundlagen werden in Kürze hinzugefügt.

Redaktionell verantwortlich: André Koch, LIBRA