Neu im Vorbereitungsdienst
Sie haben sich entschieden in Berlin Lehrerin oder Lehrer zu werden?
Damit haben Sie sich für einen verantwortungsvollen und spannenden Beruf im öffentlichen Dienst entschieden. Freuen Sie sich darauf, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule umzusetzen und aktiv an der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen mitzuwirken. Um diese anspruchsvollen Aufgaben professionell und mit Engagement erfüllen zu können, absolvieren Sie den 18monatigen Vorbereitungsdienst [1] .
Entsprechend der Berliner Schulstruktur unterscheidet das Lehrkräftebildungsgesetz [2]drei Lehrämter:
- Lehramt an Grundschulen (GS)
- Lehramt an Intergierten Sekundarschulen und Gymnasien (ISS/GY)
- Lehramt an beruflichen Schulen (BS)
Alle drei Lehrämter lassen sich grundsätzlich durch
- den regulären Vorbereitungsdienst oder
- den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst
erreichen.
Für beide sind der Master of Education (M.Ed.) oder die Erste Staatsprüfung Voraussetzung. Wer keinen Master of Education oder keine Erste Staatsprüfung als Abschluss hat, aus dessen Studienleistungen sich jedoch zwei Fächer der Berliner Schule identifizieren lassen, wovon mindestens ein Fach ein Bedarfsfach sein muss, der kann den Vorbereitungsdienst berufsbegleitend absolvieren.
Es besteht auch für alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst berufsbegleitend zu absolvieren.
Näheres hierzu finden Sie in der folgenden Tabelle.
Vorbereitungsdienst | Angestrebte Lehrämter | Unterrichtsverpflichtung | Rechtliche Unterscheidung |
---|---|---|---|
Regulärer Vorbereitungsdienst (M.Ed./ Staatsprüfung) | GS, ISS/GY, BS | 10 Std. Ausbildungsunterricht [3], davon 4-10 Std. SU | Beamte auf Widerruf |
Berufsbegleitender VD (bbVD) für Lehramts-anwärterinnen und -anwärter (LAA) mit M.Ed./ Staatsprüfung | ISS/GY, BS | 10 Std. AU (nur SU) + 9 Std. bedarfsdeckender Unterricht (=19 Std.) | Angestellte mit unbefristeter Stelle + Ausbildungs- vertrag |
GS | 10 Std. AU (nur SU) + 11 Std. bedarfsdeckender Unterricht (=21Std.) | ||
BbVD für Querein-steigerinnenund Quereinsteiger | GS | 10 Std. AU (nur SU) +9 Std. bedarfsdeckender Unterricht (=19 Std.) | Angestellte mit unbefristeter Stelle + Ausbildungs- vertrag |
ISS/GY, BS | 10 Std. AU (nur SU) + 9 Std. bedarfsdeckender Unterricht (=19 Std.) |
Handbuch zum Vorbereitungsdienst
[1] VD = Vorbereitungsdienst gemäß Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter (VSLVO vom 23. Juni 2014)
[2] Lehrkräftebildungsgesetz (LBiG) vom 7. Februar 2014
[3]Ausbildungsunterricht (AU) besteht aus: selbstständigem Unterricht (SU), Unterricht unter Anleitung (UA) und Hospitationen (H).
Redaktionell verantwortlich: Katharina Wucke, SenBJF
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