Prüfungsbestandteile
In jedem Fach wird eine Unterrichtsprobe (UP 1 und UP 2) absolviert. Mitglieder der Prüfungsausschüsse sind: Vorsitzende/r, Fachausbildende und Ausbildungslehrkraft für jede Unterrichtsprobe.
Im Anschluss an beide Unterrichtsproben findet eine mündliche Prüfung in Form eines Kolloquiums statt. Mitglieder des Prüfungsausschusses sind: Vorsitzende/r, Ausbildende des PZ und eine schulische Vertretung.
Terminfindung und Anmeldung der Prüfung
Die Prüfungszeiträume beginnen je nach Ausbildungsbeginn und Lage der Unterrichtszeiten in der Regel jeweils nach den Oster- bzw. Herbstferien. Die Anmeldung zur Prüfung liegt grundsätzlich in der Verantwortung der LAK.
Die LAK sprechen in engem Kontakt mit der Schulleitung, den Ausbildungslehrkräften und den Fachausbildenden mögliche Prüfungstermine ab, bevor sie dem Pädagogischen Zentrum einen konkreten Vorschlag unterbreiten. Dieser wird auf einem Formblatt festgehalten und von der Schulleitung unterzeichnet. Die Schulleitung beauftragt auf dem Formblatt Lehrkräfte (in der Regel Ausbildungslehrkräfte), die in den Prüfungsausschüssen der einzelnen Prüfungsbestandteile eingesetzt sind. Ausbildungslehrkräfte können sowohl als Fachlehrkraft im Prüfungsausschuss der entsprechenden Unterrichtsprobe als auch im Ausschuss für die mündliche Prüfung eingesetzt werden. Mit der Unterzeichnung des Formblattes garantiert die Schulleitung sowohl die Sicherstellung des Prüfungstermins als auch die Teilnahme aller schulischen Vertreter an der Prüfung. Die Ausbildungslehrkräfte unterstützen bei der schulseitigen Planung des Prüfungstages (Organisation von Räumen und Gestaltung von Rahmenbedingungen).
Das Pädagogische Zentrum setzt die vorgeschlagenen Termine in der Regel um, bestimmt den Prüfungsvorsitz des Prüfungsausschusses und ordnet die Teilnahme als Ausbildungslehrkraft an der Prüfung an. Ausbildungslehrkräfte erhalten ein Schreiben mit einer formalen und bindenden Beauftragung für den relevanten Prüfungsteil von der Leitung des Pädagogischen Zentrums, das den Prüfungstag und die genaue Uhrzeit für den Einsatz der Mitglieder der Prüfungsausschüsse enthält. Dieses wird Ausbildungslehrkräften von den zu prüfenden LAK übergeben.
Die Themen für die Unterrichtsproben legen die LAK nach Absprache mit Ausbildungslehrkräften auf Formblättern ihren Fachausbildenden vor, von denen sie unterschrieben werden. Ausbildungslehrkräfte beraten hinsichtlich der Wahl und der Formulierung des Themas der Unterrichtsprobe. Die Formblätter mit den Themen für die Unterrichtsproben werden spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstag im Pädagogischen Zentrum eingereicht.
Für die mündliche Prüfung können die LAK einen thematischen Rahmen aus dem Kompetenzprofil wählen. Für die Wahl des thematischen Rahmens werden die LAK von ihren Ausbildungscoaches beraten. Auf einem Formblatt wird der Themenvorschlag spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Leitung des Pädagogischen Zentrums zur Genehmigung eingereicht.
Der Prüfungstag
Am Tag der Prüfung finden sich alle drei Mitglieder des Prüfungsausschusses für ein Unterrichtsfach spätestens eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Unterrichtsprobe zum Lesen der schriftlichen Unterrichtsplanung im dafür vorgesehenen Raum ein. Das Lesen der schriftlichen Unterrichtsplanung ist eine zentrale Voraussetzung für die Vorbereitung auf die Mitarbeit im jeweiligen Prüfungsausschuss. Nach der Unterrichtsprobe berät der Prüfungsausschuss zur Bewertung der Leistung der LAK in der absolvierten Unterrichtsprobe auf der Grundlage des Kriterienkatalogs (Kriterien und mögliche Indikatoren für die Beurteilung von Unterrichtsqualität). Für das Einlesen, die Beobachtung der Unterrichtsprobe und für die Auswertung werden die Ausbildungslehrkräfte durch die Schulleitungen von weiteren Verpflichtungen freigestellt.
Wenn Ausbildungslehrkräfte als Vertretung der Schule Mitglieder des Prüfungsausschusses in der mündlichen Prüfung (Kolloquium) sind, erhalten sie spätestens eine Woche vor dem Prüfungstag den thematischen Rahmen und ggf. darauf bezogene Thesen von den LAK. Mit diesen Unterlagen ist eine angemessene Vorbereitung auf die mündliche Prüfung möglich. Die Bereitschaft zur Mitarbeit im Prüfungsausschuss der mündlichen Prüfung wird vorher abgestimmt. Bei Einverständnis erfolgt ebenfalls eine schriftliche Beauftragung in den Prüfungsausschuss durch das Pädagogische Zentrum.
Die mündliche Prüfung, die in Form eines Kolloquiums durchgeführt wird, hat eine Dauer von 40 Minuten. Die LAK haben die Möglichkeit, höchstens 10 Minuten in das von ihnen gewählte Thema einzuführen. Daran schließt sich ein 30-minütiges Prüfungsgespräch an, in dem alle drei Prüfungsausschussmitglieder gleichberechtigt agieren. Sie formulieren Gesprächsimpulse und Fragen, die sich am gewählten thematischen Rahmen orientieren.
Im Anschluss an die mündliche Prüfung erfolgt eine kriteriengeleitete Bewertung der Prüfungsleistung durch den Prüfungsausschuss ebenso wie nach den Unterrichtsproben (siehe § 27 OVP).
Zusammenarbeit in den Prüfungsausschüssen
Die Prüfungsausschüsse für die einzelnen Bestandteile (UP 1, UP 2, mündliche Prüfung) werden durchgängig von einem Prüfungsvorsitz geleitet, der die LAK nicht direkt ausgebildet hat. Grundsätzlich wird dafür von der Leitung des Pädagogischen Zentrums ein Ausbildungscoach beauftragt. Der Prüfungsvorsitz gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Staatsprüfung. In der Regel werden die Unterrichtsproben und die mündliche Prüfung von der/dem Vorsitzenden protokolliert, die Auswertungsrunden der drei Bestandteile moderiert, die Noten festgelegt und die Ergebnisse verkündet. Der Prüfungsausschuss für die Unterrichtsprobe legt die Prüfungsnote auf Vorschlag der Ausbilderin oder des Ausbilders des jeweiligen Faches des Pädagogischen Zentrums fest; der Prüfungsausschuss für die mündliche Prüfung legt die Prüfungsnote auf Vorschlag der oder des Vorsitzenden jeweils mit der Mehrheit der Stimmen fest.
Sollte eine Ausbildungslehrkraft am Prüfungstag dienstunfähig sein, kann eine andere Lehrkraft, die das Fach vertritt, diese Rolle übernehmen. Das Ausstellen einer entsprechenden Beauftragung für den Prüfungsausschuss erfolgt kurzfristig schriftlich bzw. durch Vermerk im Prüfungsprotokoll am Tag der Prüfung selbst. Auch nicht erscheinende Fachausbildende können durch eine weitere Fachlehrkraft der Schule ersetzt werden.
Redaktionell verantwortlich: Dr. Ole Müller
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