Die Beurteilung durch die Ausbildungsschule geht zu 30 % in die Note der Staatsprüfung ein. Dementsprechend ist es für Ausbildungslehrkräfte unerlässlich, die einzuschätzenden Kriterien zu kennen und regelmäßig den Stand der Kompetenzentwicklung mit den LAK zu besprechen. Die im Land Brandenburg geltenden Kriterien für die schulische Beurteilung erhalten die Ausbildungsschulen und damit die ALK zu Beginn der Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Für die Transparenz der Anforderungen und Erwartungen regen die Pädagogischen Zentren dazu an, spätestens zur Hälfte der Ausbildungszeit Entwicklungsgespräche mit den LAK durchzuführen, an denen im Idealfall beide Ausbildungslehrkräfte und die Schulleitung teilnehmen sollten.
Die schriftliche Beurteilung erfasst den Stand der Kompetenzentwicklung auf der Grundlage von KMK-Standards. Für die Erstellung der Beurteilung sind die Schulleitungen verantwortlich. Die Pädagogischen Zentren regen die Verwendung eines skalierten Bewertungsbogens, der die einzelnen Beurteilungskriterien auf einer Skala von 1 (wenig ausgeprägt) bis 11 (stark ausgeprägt) abbildet, an. Die Schulleitung holt sich mit Hilfe dieser Bewertungsbögen in der Regel zwei Beurteilungsbeiträge der Ausbildungslehrkräfte in den beiden Fächern ein. Daraus wird eine Gesamtbeurteilung mit einer Note erstellt; die Beurteilungsbeiträge werden nicht separat abgebildet.
Findet die Ausbildung an zwei oder mehreren Schulen statt, ist von deren Schulleiterin oder Schulleiter ein Beurteilungsbeitrag anzufertigen und der Schulleitung der letzten Ausbildungsschule zur Berücksichtigung zuzuleiten. Die zu fertigende Beurteilung schließt mit einer Note ab.
Die Beurteilung wird den LAK zur Einsichtnahme vorgelegt und erläutert. Die Kenntnisnahme wird mit einer Unterschrift bestätigt. Die Beurteilung wird dem Pädagogischen Zentrum spätestens zwei Wochen vor dem avisierten Prüfungstag zugeleitet. Das Original ist ein Bestandteil der Prüfungsakte, eine Kopie wird ausgehändigt.
Redaktionell verantwortlich: Dr. Ole Müller
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